ÖPUL-2023 Zuschlag „Pheromonfallen bei Zuckerrüben“ – Regelung bei Umbruch von Zuckerrüben
Der Zuschlag wird grundsätzlich nur auf aktuellen Zuckerrübenflächen und auf Schlägen, auf denen im Vorjahr Zuckerrüben angebaut wurden, gewährt.
Durch das massive Auftreten des Rübenderbrüsslers im Frühjahr 2025 und der damit verbundenen hohen Zahl an notwendigen Flächenumbrüchen, wurde nun nach intensiven Gesprächen klargestellt, dass auf betroffenen Flächen auch bei einem Umbruch der Zuckerrüben und dem Nachbau einer anderen Ackerkultur der Zuschlag gewährt werden kann.
Voraussetzungen für die Prämiengewährung 2025: Zum Stichtag 15. April 2025 die muss die Schlagnutzungsart „Zuckerrüben“ und der Code „PZR“ im Mehrfachantrag 2025 beantragt gewesen sein. Die ordnungsgemäße Anlage und der ordnungsgemäße Betrieb der Pheromonfallen gemäß den vorgegebenen Förderverpflichtungen sind nachzuweisen. Insbesondere ist auf die Mindestanlagedauer der Fallen von fünf Wochen hinzuweisen.
Soll die Prämie auch bei Umbruch der Zuckerrüben und Nachbau einer anderen Ackerkultur gewährt werden, muss – zusätzlich zur Änderung der Kultur im MFA 2025 - ein gesonderter formloser Antrag über „eama“ eingereicht werden. In dieser Online-Eingabe sind die betroffenen Flächen anzuführen und die schlagbezogenen Aufzeichnungen für die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen hochzuladen. Diese Beantragung muss bis 13.06.2025 erfolgen!
Durch das massive Auftreten des Rübenderbrüsslers im Frühjahr 2025 und der damit verbundenen hohen Zahl an notwendigen Flächenumbrüchen, wurde nun nach intensiven Gesprächen klargestellt, dass auf betroffenen Flächen auch bei einem Umbruch der Zuckerrüben und dem Nachbau einer anderen Ackerkultur der Zuschlag gewährt werden kann.
Voraussetzungen für die Prämiengewährung 2025: Zum Stichtag 15. April 2025 die muss die Schlagnutzungsart „Zuckerrüben“ und der Code „PZR“ im Mehrfachantrag 2025 beantragt gewesen sein. Die ordnungsgemäße Anlage und der ordnungsgemäße Betrieb der Pheromonfallen gemäß den vorgegebenen Förderverpflichtungen sind nachzuweisen. Insbesondere ist auf die Mindestanlagedauer der Fallen von fünf Wochen hinzuweisen.
Soll die Prämie auch bei Umbruch der Zuckerrüben und Nachbau einer anderen Ackerkultur gewährt werden, muss – zusätzlich zur Änderung der Kultur im MFA 2025 - ein gesonderter formloser Antrag über „eama“ eingereicht werden. In dieser Online-Eingabe sind die betroffenen Flächen anzuführen und die schlagbezogenen Aufzeichnungen für die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen hochzuladen. Diese Beantragung muss bis 13.06.2025 erfolgen!