Änderungen für Biorinderhalter ab 2024
Konventioneller Stierzukauf
Erfreulicherweise gibt es mit heuer eine Erleichterung im Bereich des konventionellen Zukaufs von Zuchtstieren. Es dürfen künftig auch junge konventionelle Zuchtstiere (zwischen sechs und zwölf Monaten) auf einem Biobetrieb zugekauft werden (bisher nur ab zwölf Monaten möglich), um die Tiere vor dem Deckeinsatz im Betrieb einzugewöhnen. Allerdings muss, sobald der Stier das Alter von zwölf Monaten erreicht, nachträglich ein Antrag auf konventionellen Tierzugang im VIS gestellt werden. Als Nachweis des Alters ist dem VIS-Antrag ein Auszug aus der Rinderdatenbank beizulegen. Achtung: Die Umstellungszeit des Stieres beginnt erst ab dem Genehmigungsdatum. Sollte bei der Biokontrolle keine Genehmigung für Stiere älter als zwölf Monate am Betrieb aufliegen, muss das Tier den Betrieb sofort verlassen (ohne Hinweis auf biologische Produktion). Wird auf einem Biobetrieb ein konventioneller, betriebsübergreifender Gemeinschaftsstier für einen kurzen Deckzeitraum eingesetzt, so ist ab 2024 kein VIS-Antrag mehr nötig, bisher war für jeden Zugang am Biobetrieb ein VIS-Antrag notwendig. Eine Umstellung des konventionellen Stieres auf Bio ist in diesem Fall allerdings nicht möglich.
Kälberhaltung: Aufzeichnungspflicht
Kälber müssen ab dem achten Lebenstag in Gruppen gehalten werden. Eine Ausnahme ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und einzetierbezogen begründet ab 2024 zu dokumentieren. Sollte eine Separierung bis zur achten Woche notwendig werden, so kann dies aus folgenden Gründen erfolgen:
- Wegen Erkrankung oder Verletzung und daraus resultierender Behandlung, Ansteckungsgefahr (z.B. Durchfall), Eingriffe (z.B. Enthornung bis max. 24 Stunden), Kastration bis max. 14 Tage oder Abtrocknung der Nabelschnur bis zum 14. Lebenstag.
- Außerdem müssen Kälber nicht in Gruppen gehalten werden, wenn der Altersunterschied mehr als vier Wochen beträgt.
- Eine Isolation von Kälbern bei gegenseitigem Besaugen ist präventiv nicht zulässig, hier soll vor allem mit Vorbeugemaßnahmen entgegengewirkt werden. Die Einzelhaltung muss zeitlich begrenzt sein, und ein permanenter Sicht- und Berührungskontakt während der Einzelhaltung muss gewährleistet werden. Ab der achten Lebenswoche können Kälber ausschließlich nach tierärztlicher Anordnung einzeln gehalten werden.
Futtermittel Pflanzenfresser
Der Anteil an betriebseigenen bzw. regionalen (österreichischen) Biofuttermitteln für Pflanzenfresser muss seit heuer 70% betragen (bisher 60%).
Beratung
Sollten Sie Fragen zur biologischen Haltung von Wiederkäuern und den Änderungen ab 2024 haben, melden Sie sich im Biozentrum unter der Tel.-Nr.: 0463/ 58 50-54 11. Alle Neuerungen für Bio finden Sie im Detail im Bauernjournal auf Seite 22.
Links zum Thema
- Die Bio-Beraterinnen und Bio-Berater der Landwirtschaftskammern haben in kurzer und kompakter Form die wichtigsten Informationen zur Haltung von Pflanzenfressern auf österreichischen Bio-Betrieben zusammengestellt. Nachstehend finden Sie die Beratungsblätter der Kälberhaltung, der Rinderhaltung, der Schafe- und Ziegenhaltung, der Pferdehaltung und der Neuweltkamele am Bio-Betrieb zum Download.
- Die Anpassung der nationalen Rechtsvorgaben an geltendes EU-Recht für die biologische Wirtschaftsweise und infolge des EU-Bio-Audits haben insbesondere auch auf tierhaltenden Bio-Betrieben zu Herausforderungen in der praktischen Umsetzung geführt. Geschafft ist damit allerdings ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit und harmonisierte Bio-Produktionsvorschriften im Unionsgebiet.