Änderungen bei der Alm-/Weidemeldung Rinder
Alm-/Weidemeldungen sind seit 2021 ausschließlich online über das eAMA-RinderNET möglich. Die Meldefrist ist von 15 auf 14 Tage verkürzt worden. Auftreiber können den Alm-/Weidebewirtschafter bei der Meldung unterstützen und eine Vorschlagsliste im eAMA-RinderNET erstellen.
Achtung: Diese Vorschlagsliste ist keine Alm-/Weidemeldung, für das fristgerechte Senden der Alm-/Weidemeldung ist nach wie vor der Alm-/Weidebewirtschafter verantwortlich. Nur durch die korrekte Meldung können Direktzahlungen, Ausgleichszulage und ÖPUL beantragt werden. Ab 2021 muss auch für den Abtrieb eine Meldung innerhalb von 14 Tagen aktiv über das eAMA-RinderNET erfasst werden. Achtung: Der Abtrieb muss auch dann aktiv gemeldet werden, wenn dieser mit dem bei der Auftriebsmeldung angegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt.
Die AMA hat ein E-Mail-Service für Alm-/Weidebetriebe eingerichtet, z. B. werden Erinnerungsmails versandt, wenn das voraussichtliche Abtriebsdatum erreicht wird. Beachten Sie, dass dafür im eAMA unter Kundendaten eine gültige E-Mail-Adresse angegeben sein muss.
Achtung: Diese Vorschlagsliste ist keine Alm-/Weidemeldung, für das fristgerechte Senden der Alm-/Weidemeldung ist nach wie vor der Alm-/Weidebewirtschafter verantwortlich. Nur durch die korrekte Meldung können Direktzahlungen, Ausgleichszulage und ÖPUL beantragt werden. Ab 2021 muss auch für den Abtrieb eine Meldung innerhalb von 14 Tagen aktiv über das eAMA-RinderNET erfasst werden. Achtung: Der Abtrieb muss auch dann aktiv gemeldet werden, wenn dieser mit dem bei der Auftriebsmeldung angegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt.
Die AMA hat ein E-Mail-Service für Alm-/Weidebetriebe eingerichtet, z. B. werden Erinnerungsmails versandt, wenn das voraussichtliche Abtriebsdatum erreicht wird. Beachten Sie, dass dafür im eAMA unter Kundendaten eine gültige E-Mail-Adresse angegeben sein muss.