Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • Kampagnen und Projekte
      • Kampagnen und Projekte
      • 380 kV-Stromleitung
      • Kampagne "MACH NICHT MI(S)T"
      • Zivildienst
      • Serviceoffensive
    • Schwerpunkt Wolf
    • Warnungen
      • Warnungen
      • Blauzungenkrankheit
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL (current)2
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Förderungen
  3. ÖPUL
  4. Kärnten

Zwischenfrucht Variante 6 - Prämienkürzung vermeiden

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
07.10.2025 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten bis 15.04.2026

In der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" zeigen Vor-Ort-Kontrollen und Monitoring erhöhte Fehlerquoten bei der Begrünungsvariante 6. Lesen Sie hier, was zu beachten ist.

Zwischenfruchtanbau Beantragung.jpg © Petritz
Ergeben sich in den Begrünungsvarianten Änderungen, sind Korrekturen beim MFA nötig. © Petritz

Anlage und Pflege der Begrünungsvariante 6

  • Anlage spätestens bis zum 15. Oktober
  • Umbruch frühestens am 21. März des Folgejahres
  • Aussaat folgender winterharter Kulturen nach Saatgutgesetz oder deren Mischungen, darunter: Grünschnittroggen, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Winterackerbohne, Wintererbse oder Winterrübsen (inklusive Perko).


Einschränkungen:

  • Andere Mischungspartner wie Senf sind in dieser Variante nicht erlaubt, auch nicht in geringen Anteilen.
  • Grünschnittroggen-Sorten gemäß Saatgutgesetz dürfen als Begrünung genutzt werden (sh. Kasten). Nachbausaatgut zulässiger Sorten darf verwendet werden, sofern ein entsprechender Nachweis auf dem Betrieb vorliegt (z. B. Dokumentation der betriebseigenen Vermehrung).
Laut österreichischer Sortenliste stehen Beskyd, Chrysanth Hanserroggen, Lunator, Protector und SU Vector zur Verfügung. Darüber hinaus sind im EU-Sortenkatalog weitere Sorten angeführt. Das Saatgut dieser Sorten ist auch in Österreich verkehrsfähig. Diese sind (Stand 19. Aug. 2025): Antoninskie, Bernburger Futterroggen, Bonfire, Borfuro, Herakles, Higreen, Humbolt, KJ Andriska, Pastar, Powergreen, Rheidol, Rolfeed, Rolfutter, Rolpower, Speedogreen, Traktor, Turbogreen, V Kruppa József und Vitallo.

Allgemeine Hinweise zur Beantragung

Eine beantragte Begrünungskultur darf im Folgeantrag nicht als Hauptkultur angegeben werden. Zum Beispiel darf die Begrünungsvariante 6 mit Anbau Grünschnittroggen im Folgejahr nicht als Schlagnutzung Grünschnittroggen/Hirse beantragt werden. Es darf nur Hirse erfasst werden, auch wenn der Grünschnittroggen im Frühjahr noch geerntet wird.

Anlage und Pflege der Begrünung

  • Ein flächendeckender Aufgang der Begrünung ist unbedingt sicherzustellen. Dazu gehören eine ordnungsgemäße Saatbettbereitung, die Wahl der richtigen Saatstärke und der geeigneten Aussaatzeit sowie die Auswahl passender Begrünungskulturen.
  • Vor der Aussaat muss der Boden vorbereitet werden. Es ist ein geeignetes Sägerät zu verwenden und eine ausreichend hohe Saatstärke zu wählen, z. B.: jedenfalls 100 kg bei Grünschnittroggen. Ziel ist eine geschlossene Begrünung, wie bei einer Hauptkultur.
  • Ein Anwalzen des Saatbettes nach der Aussaat ist erlaubt und gegebenenfalls zur Rückfestigung erforderlich.

Nutzung der Zwischenfrucht

Nutzung (= Mahd und Abtransport oder Beweidung) ist möglich, solange die Begrünung flächendeckend erhalten bleibt und weiterwachsen kann.

Zwischenfrüchte dürfen nicht gedroschen werden. Wird die Kultur dennoch gedroschen, muss sie im kommenden Mehrfachantrag als Schlagnutzung angegeben werden. Da sie nicht mehr als Zwischenfrucht zählt, darf sie als solches auch nicht beantragt werden.

Abmeldung der Begrünungskultur

Werden Förderbedingungen der Begrünungsvarianten wie Anlagezeitpunkt, Mischungspartner, frühester Umbruchszeitpunkt, flächendeckende Begrünung etc. nicht eingehalten, ist die Begrünungsvariante umgehend aus der Beantragung zu löschen.
Beispiel: Die auf einem Schlag fristgerecht beantragte Begrünungsvariante 6 wird erst am 17. Oktober angebaut. Da der Anbau spätestens am 15. Oktober erfolgen hätte müssen, ist die Begrünung abzumelden.
Beispiel: Die fristgerecht angelegte und beantragte Begrünungsvariante 6 ist nicht aufgelaufen. Die Variante ist aus der Beantragung zu nehmen.
 

Begrünung vs. Flächenmonitoring

Bereits seit 2023 erfolgt die Kontrolle aller beantragten Begrünungen mittels Flächenmonitoring. Überprüft werden:
  • Anbau der Zwischenfrucht
  • Vegetation der Zwischenfrucht im Begrünungszeitraum
  • Umbruch der Zwischenfrucht
  • Anbau einer Hauptkultur nach Umbruch der Variante 1
Im Falle einer Auffälligkeit erhält der Antragsteller eine Verständigung via Push-Nachricht in der AMA MFA FOTOS APP, per E-Mail und/oder als Plausibilitätsfehler im eAMA unter dem Register "Flächen" in der Antragsübersicht. Innerhalb von 14 Tagen sind daraufhin entweder Nachweise durch Fotos zu erbringen, dass die Beantragung korrekt ist oder der MFA zu korrigieren.

Auch nach dem ordnungsgemäßen Anbau ist zu kontrollieren, ob sich die Begrünungen angemessen entwickeln. Bei beginnendem Schädlingsfraß, frühen Frostereignissen oder anderen Situationen, aufgrund derer die Flächendeckung eventuell nicht erreicht wird, sind Fotos vom aufgelaufenen Begrünungsbestand empfehlenswert. Diese können bei späteren Abfragen durch das Flächenmonitoring als Nachweis hilfreich sein. Die Fotos müssen am besten georeferenziert oder zumindest räumlich eindeutig zuordenbar sein. Alternativ können Fotos auch über die AMA-MFA-Fotos-App am Schlag als Initiativauftrag hinterlegt werden.
 
 
Weitere Informationen zum Thema "Zwischenfruchtbegrünung" finden Sie hier: Die Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau 

Zwischenfrüchte im Herbst - Häckseln oder Mähen

Bei den Varianten 2 - 7 sind folgende Tätigkeiten unter der Voraussetzung, dass die Begrünung erhalten bleibt bzw. sich weiterentwickeln kann, zulässig:
  • Mahd mit Abtransport des Mähgutes ist im Begrünungszeitraum erlaubt
  • Häckseln/Mulchen/Walzen oder Mähen ohne Abtransport des Mähgutes ist im Begrünungszeitraum erst ab 01. November zulässig
Nach Ende des Begrünungszeitraums ist ein bodennahes Häckseln oder Mähen erlaubt.
Diese Auflagen gelten auch bei über den Winter bestehenbleibenden Zwischenfrüchten im System Immergrün.
Bei Auftreten von Neophyten wie Stechapfel, Kleeseide, Gefleckter Schierling und Ragweed kann zur Eindämmung bereits früher bodennah gehäckelt werden. Auch hier gilt, dass die Begrünung erhalten bleibt oder sich weiterentwickeln kann. Entsprechende Nachweise wie z.B.: Fotos sind am Betrieb aufzubewahren.

Links zum Thema

  • Die Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau Was dabei zu berücksichtigen ist, lesen Sie in folgenden Artikel.

ÖPUL 2023-2027

  • Zwischenfrucht Variante 6 - Prämienkürzung vermeiden

  • Letzte Chance für ÖPUL-Weiterbildung: Fristen nicht versäumen!

  • Frist für Bodenprobenziehung nicht versäumen!

  • Nicht vergessen - Zwischenfruchtbegrünung beantragen!

  • Bodenprobenziehung nicht vergessen

  • Auf Bodenuntersuchung nicht vergessen

  • Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün

  • Begrünungen im ÖPUL

  • Die Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau

  • ÖPUL-Weiterbildung – Onlinekurse nutzen

  • Güllemengen korrekt beantragen

  • Jetzt Pflanzenschutzmittel-Codierung im MFA prüfen!

  • ÖPUL: Bodenprobenerfassung nicht vergessen!

  • Vorverlegung Schnittzeitpunkt - was zu beachten ist

  • Biodiversitätsflächen - Auflagen beachten

  • Prämie für Flächenzugang im ÖPUL begrenzt

  • Filmtipp: "ÖPUL" - eine Erfolgsgeschichte seit 30 Jahren

  • Verpflichtende Weiterbildung bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende abschließen

  • Frist für ÖPUL-Weiterbildung läuft mit 31. Dezember 2025 ab

  • Almabtrieb 2025

  • Zwischenfruchtanbau - Begrünungsvariante 1

  • ÖPUL: Aufzeichnungsverpflichtungen bei "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"

  • Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

  • Terminüberblick zur ÖPUL-Maßnahme “Zwischenfruchtanbau“

  • ÖPUL-Infos zu “Almbewirtschaftung“ und “Tierwohl - Behirtung“

  • Übersicht über die Mähzeitpunkte bei Grünland-Biodiversitätsflächen im ÖPUL

  • Mahdvorverlegung von bis zu acht Tagen möglich

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Zwischenfruchtanbau Beantragung.jpg © Petritz

Ergeben sich in den Begrünungsvarianten Änderungen, sind Korrekturen beim MFA nötig. © Petritz