Zuschuss Milchtransport: Anträge einreichen
Auf Initiative von Agrarlandesrat Martin Gruber und LK-Präsident Siegfried Huber hat die Landesregierung für heuer einen Transportkostenzuschuss für Milchbauern im benachteiligten Gebiet beschlossen. Dadurch sollen Mehraufwendungen, die durch den Milchtransport entstehen, abgefedert werden. Für die Fördermaßnahme stehen 500.000 Euro zur Verfügung, wobei max. 2500 Euro pro Förderwerber ausbezahlt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Als Förderwerber gelten Milchproduzenten, die im Jahr 2021 einen Eigentransport der Milch zu einer Milchsammelstelle oder zur Molkerei durchführen. Der Transportweg zur Milchsammelstelle muss mindestens 50 m betragen. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen und Personengemeinschaften einen Antrag stellen, sofern eine Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt.
Wie erhalte ich ein Antragsformular?
All jenen Betrieben, denen für das Jahr 2020 ein Transportkostenzuschuss Milch gewährt wurde, erhalten von der Landwirtschaftskammer Kärnten ein Antragsformular per Post zugesandt. Das Antragsformular wurde diese Woche verschickt. Betriebe, die erstmals einen Antrag stellen wollen, erhalten bei der zuständigen Außenstelle ein Leerformular. Außerdem steht das Antragsformular am Ende dieses Artikels kostenlos zum Download zur Verfügung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der zuständigen LK-Außenstelle abzugeben.
In welchem Zeitraum ist die Antragstellung möglich?
Die Entgegennahme der Antragsformulare startet am 1. September 2021 und ist bis spätestens 15. Oktober 2021 möglich. Es gibt keine Nachfrist.
Welche Daten sind für die Antragstellung erforderlich?
Am Antragsformular sind neben den Angaben zur Person, den Bankdaten und der belieferten Molkerei bzw. dem milchverarbeitenden Betrieb folgende Daten für die Berechnung anzugeben:
- Entfernung zur Milchsammelstelle/Molkerei in Kilometer
- Landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet in Hektar laut zweiter AZ-Mitteilung 2020
- Almfördereinheiten in Hektar laut zweiter AZ-Mitteilung 2020
- Erschwernispunkte laut zweiter AZ-Mitteilung 2020
- „Agrar-De-minimis-Beihilfen“ der Jahre 2019, 2020 und 2021
Wie erfolgt die Angabe der Entfernung zur Milchsammelstelle?
Bei der Entfernung zur Milchsammelstelle ist die einfache Wegstrecke (Hinweg oder Rückweg) in Kilometern kaufmännisch gerundet auf eine Kommastelle anzugeben. Erfolgt eine zweitägige Milchlieferung so ist die halbe Entfernung anzugeben. Bei unterschiedlichen Sammelstellen im Laufe des Jahres sind diese zu gewichten. Bei einer saisonalen Milchlieferung ist die Entfernung auf das Jahr umzurechnen.
Kann bei einem gemeinsamen Transport zur Milchsammelstelle ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn vom Landwirt eine finanzielle Abgeltung für den Milchtransport gegenüber dem Transporteur, der den gemeinsamen Milchtransport zur Sammelstelle durchführt, entsteht. Als Entfernung ist die Strecke vom Hof bis zur Milchsammelstelle anzugeben.
Welche Angaben sind für De-Minimis notwendig?
Beim Transportkostenzuschuss für Kärntner Milchbauern handelt es sich um eine „Agrar-De-minimis-Beihilfe“. Der Förderwerber darf den in den aktuellen Beihilfegrundlagen der Europäischen Kommission festgesetzten Betrag von 20.000 Euro in den letzten drei Steuerjahren nicht überschreiten. Als andere Agrar-De-minimis-Beihilfen gelten unter anderem der Besamungszuschuss der Gemeinde, die Ankaufsbeihilfe für Zuchttiere, die Stutenprämie oder das Unterstützungspaket für Kärntner Produzenten von Rinder- und Schweinefleisch. Die Agrar-De-minimis-Beihilfen der Jahre 2019, 2020 und 2021 sind bei der Antragstellung anzugeben.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Beihilfe zum Milchtransport soll Ende Oktober 2021 an alle Antragsteller ausbezahlt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Als Förderwerber gelten Milchproduzenten, die im Jahr 2021 einen Eigentransport der Milch zu einer Milchsammelstelle oder zur Molkerei durchführen. Der Transportweg zur Milchsammelstelle muss mindestens 50 m betragen. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen und Personengemeinschaften einen Antrag stellen, sofern eine Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt.
Wie erhalte ich ein Antragsformular?
All jenen Betrieben, denen für das Jahr 2020 ein Transportkostenzuschuss Milch gewährt wurde, erhalten von der Landwirtschaftskammer Kärnten ein Antragsformular per Post zugesandt. Das Antragsformular wurde diese Woche verschickt. Betriebe, die erstmals einen Antrag stellen wollen, erhalten bei der zuständigen Außenstelle ein Leerformular. Außerdem steht das Antragsformular am Ende dieses Artikels kostenlos zum Download zur Verfügung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der zuständigen LK-Außenstelle abzugeben.
In welchem Zeitraum ist die Antragstellung möglich?
Die Entgegennahme der Antragsformulare startet am 1. September 2021 und ist bis spätestens 15. Oktober 2021 möglich. Es gibt keine Nachfrist.
Welche Daten sind für die Antragstellung erforderlich?
Am Antragsformular sind neben den Angaben zur Person, den Bankdaten und der belieferten Molkerei bzw. dem milchverarbeitenden Betrieb folgende Daten für die Berechnung anzugeben:
- Entfernung zur Milchsammelstelle/Molkerei in Kilometer
- Landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet in Hektar laut zweiter AZ-Mitteilung 2020
- Almfördereinheiten in Hektar laut zweiter AZ-Mitteilung 2020
- Erschwernispunkte laut zweiter AZ-Mitteilung 2020
- „Agrar-De-minimis-Beihilfen“ der Jahre 2019, 2020 und 2021
Wie erfolgt die Angabe der Entfernung zur Milchsammelstelle?
Bei der Entfernung zur Milchsammelstelle ist die einfache Wegstrecke (Hinweg oder Rückweg) in Kilometern kaufmännisch gerundet auf eine Kommastelle anzugeben. Erfolgt eine zweitägige Milchlieferung so ist die halbe Entfernung anzugeben. Bei unterschiedlichen Sammelstellen im Laufe des Jahres sind diese zu gewichten. Bei einer saisonalen Milchlieferung ist die Entfernung auf das Jahr umzurechnen.
Kann bei einem gemeinsamen Transport zur Milchsammelstelle ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn vom Landwirt eine finanzielle Abgeltung für den Milchtransport gegenüber dem Transporteur, der den gemeinsamen Milchtransport zur Sammelstelle durchführt, entsteht. Als Entfernung ist die Strecke vom Hof bis zur Milchsammelstelle anzugeben.
Welche Angaben sind für De-Minimis notwendig?
Beim Transportkostenzuschuss für Kärntner Milchbauern handelt es sich um eine „Agrar-De-minimis-Beihilfe“. Der Förderwerber darf den in den aktuellen Beihilfegrundlagen der Europäischen Kommission festgesetzten Betrag von 20.000 Euro in den letzten drei Steuerjahren nicht überschreiten. Als andere Agrar-De-minimis-Beihilfen gelten unter anderem der Besamungszuschuss der Gemeinde, die Ankaufsbeihilfe für Zuchttiere, die Stutenprämie oder das Unterstützungspaket für Kärntner Produzenten von Rinder- und Schweinefleisch. Die Agrar-De-minimis-Beihilfen der Jahre 2019, 2020 und 2021 sind bei der Antragstellung anzugeben.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Beihilfe zum Milchtransport soll Ende Oktober 2021 an alle Antragsteller ausbezahlt werden.