Wichtige Hinweise zum MFA 2027
Überprüfen Sie Ihre Bewirtschafter- bzw. Betriebsstammdaten und geben Sie Änderungen bei der Antragstellung bekannt. Ein etwaiger Bewirtschafterwechsel ist spätestens einen Monat vor dem Abgabetermin über Ihre LK-Außenstelle an die AMA zu melden.
Für Kärnten stehen neue Luftbilder (Befliegung Sommer 2025) zur Verfügung. Überprüfen Sie die bewirtschafteten Feldstücke im Invekos-GIS oder mit einer ausgedruckten Hofkarte auf Basis der neuen Luftbilder. Anpassungen an die Gegebenheiten in der Natur müssen im Zuge einer Änderungsdigitalisierung durchgeführt werden.
Bringen Sie insbesondere folgende Daten bzw. Unterlagen zum Abgabetermin mit:
- Lage, Ausmaß und Nutzung der Schläge zum Stichtag 1. April 2027
- Tierbestand zum Stichtag 1. April 2027 bzw. Jahresdurchschnitt
- Ohrmarken- bzw. Lebensnummern bei einzeltierbezogener Beantragung
- Pacht- oder Kaufverträge bei Flächenzugängen
- Nachweise bei Neubeantragung von bisher nicht beihilfefähigen Flächen oder LSE
- AMA-Kontrollbericht
- aktuelle Projektbestätigung für „Naturschutz“ oder „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“
- Ausbildungsnachweis und SVS-Bestätigung (bei Junglandwirt:innen-Erstantrag)
Beachten Sie, dass die ÖPUL-Antragsfrist am 31. Dezember 2026 endet!
- Letzte Möglichkeit, einjährige Maßnahmen und Zuschläge zu beantragen
- NEU: Zuschlag für die Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise für UBB-Betriebe
ID Austria für Antragstellung erforderlich:
Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Signatur-Passwort noch gültig ist, bzw. beantragen Sie Ihre ID Austria vor dem Abgabetermin. In begründeten Ausnahmefällen kann die Unterschrift bei Antragstellung über die LK-Außenstelle auch handschriftlich erfolgen.
Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Signatur-Passwort noch gültig ist, bzw. beantragen Sie Ihre ID Austria vor dem Abgabetermin. In begründeten Ausnahmefällen kann die Unterschrift bei Antragstellung über die LK-Außenstelle auch handschriftlich erfolgen.