Was bei Weidehaltung im ÖPUL zu beachten ist

An der Tierschutzmaßnahme Weide können folgende Tierkategorien teilnehmen:
- Weibliche Rinder ab 2 Jahren, Kühe und Kalbinnen
- Weibliche Rinder ab
- einem halben Jahr und
- unter 2 Jahren
- Männliche Rinder ab einem halben Jahr (ausgenommen Zuchtstiere)
- Weibliche Schafe und Ziegen ab einem Jahr
Dokumentation
Dokumentiert müssen die jeweiligen Tierkategorien, die Zeiträume der Weidehaltung, die Weideorte (am Heimbetrieb, auf Fremdweiden bzw. auf Almen) sowie die tageweisen Hinderungs- und Unterbrechungsgründe werden. Die Dokumentation kann mit dem von der Landwirtschaftskammer Kärnten bereitgestellten Weideblatt erfolgen. Das Weideblatt liegt in den Außenstellen auf und kann auch auf der Homepage der LK Kärnten, www.ktn.lko.at, heruntergeladen werden.
Tageweise Hinderungsgründe (z.B. bei Krankheit, Geburt, Witterungsextreme, Brunst, Tierarztvisite usw.) unterbrechen die Gesamtweidedauer nicht. In diesem Fall genügt die tageweise Aufzeichnung des Hinderungsgrundes am Weideblatt, die Tiere müssen unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes wieder geweidet werden.
Tageweise Hinderungsgründe (z.B. bei Krankheit, Geburt, Witterungsextreme, Brunst, Tierarztvisite usw.) unterbrechen die Gesamtweidedauer nicht. In diesem Fall genügt die tageweise Aufzeichnung des Hinderungsgrundes am Weideblatt, die Tiere müssen unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes wieder geweidet werden.
Abmeldung von Tieren
Sollte die Weidedauer von 120 Tagen für einzelne oder mehrere Tiere oder die gesamte Tierkategorie nicht einhaltbar sein, so besteht die Möglichkeit diese abzumelden. Die Meldung ist binnen zehn Tagen nach Bekanntwerden durchzuführen.
Bei Rindern erfolgt die Abmeldung ohrmarkenbezogen als Korrektur zum MFA. Gründe dafür können beispielsweise eine bevorstehende Tierschau oder nicht weidetaugliche Tiere sein.
Zuchtstiere sind im Rahmen der Maßnahme sowohl von der Verpflichtung als auch von der Prämiengewährung ausgeschlossen und daher im Mehrfachantrag unter Angabe der Ohrmarkennummer abzumelden.
Schafe und Ziegen
Auch für Schafe und Ziegen ist bei Nichterreichung der 120 Mindestweidetage eine Korrektur der beantragten Anzahl im MFA vorzunehmen. Die Änderungsmeldung hat binnen zehn Tagen zu erfolgen.
Bei Rindern erfolgt die Abmeldung ohrmarkenbezogen als Korrektur zum MFA. Gründe dafür können beispielsweise eine bevorstehende Tierschau oder nicht weidetaugliche Tiere sein.
Zuchtstiere sind im Rahmen der Maßnahme sowohl von der Verpflichtung als auch von der Prämiengewährung ausgeschlossen und daher im Mehrfachantrag unter Angabe der Ohrmarkennummer abzumelden.
Schafe und Ziegen
Auch für Schafe und Ziegen ist bei Nichterreichung der 120 Mindestweidetage eine Korrektur der beantragten Anzahl im MFA vorzunehmen. Die Änderungsmeldung hat binnen zehn Tagen zu erfolgen.