Vorverlegung Schnittzeitpunkt - was zu beachten ist
Auf Basis der phänologischen Beobachtungen konnte der vorgegebene Schnittzeitpunkt heuer in ganz Österreich um das Maximum von zehn Tagen vorverlegt werden. Die Vorverlegungskarte 2024 steht unter www.mahdzeitpunkt.at online zur Verfügung und ist für Betriebe mit folgenden Flächen relevant:
- Grünland-Biodiversitätsflächen mit später Nutzung (Code DIVSZ) im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen UBB und BIO.
- Flächen in der ÖPUL-Maßnahme Naturschutz (NAT) mit der Auflage NM02 - Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at ist möglich.
Biodiversitätsflächen mit Schnittzeitpunktvorverlegung:
Für Grünland-Biodiversitätsflächen mit Codierung DIVSZ (= später Schnittzeitpunkt) aus den Maßnahmen UBB und BIO gilt üblicherweise nachstehende Bewirtschaftungsauflage: Die erste Nutzung (Weide/Mahd) darf frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen erfolgen, oder die Fläche wird als einmähdige Wiese bewirtschaftet. Frühestens ist eine Nutzung ab dem 15. Juni und jedenfalls ist eine Nutzung/Mahd ab dem 15. Juli zulässig. Durch die Schnittzeitpunktvorverlegung von zehn Tagen ändert sich heuer der früheste mögliche Nutzungstermin auf den 5. Juni und der jedenfalls zulässige auf den 5. Juli.
Für Grünland-Biodiversitätsflächen mit Codierung DIVSZ (= später Schnittzeitpunkt) aus den Maßnahmen UBB und BIO gilt üblicherweise nachstehende Bewirtschaftungsauflage: Die erste Nutzung (Weide/Mahd) darf frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen erfolgen, oder die Fläche wird als einmähdige Wiese bewirtschaftet. Frühestens ist eine Nutzung ab dem 15. Juni und jedenfalls ist eine Nutzung/Mahd ab dem 15. Juli zulässig. Durch die Schnittzeitpunktvorverlegung von zehn Tagen ändert sich heuer der früheste mögliche Nutzungstermin auf den 5. Juni und der jedenfalls zulässige auf den 5. Juli.
Beispiele:
- Wird der vergleichbare Schlag 2024 z.B. am 1. Juni zum zweiten Mal gemäht, dann darf die DIVSZ-Fläche frühestens ab 5. Juni genutzt werden.
- Wird der vergleichbare Schlag 2024 z.B. am 10. Juni zum zweiten Mal gemäht, dann darf auch die DIVSZ-Fläche frühestens am 10. Juni genutzt werden.
- Wird der vergleichbare Schlag 2024 z.B. am 10. Juli zum zweiten Mal gemäht, dann darf die DIVSZ-Fläche jedenfalls ab dem 5. Juli gemäht werden.
- Bei einmähdigen Wiesen mit DIVSZ-Codierung gibt es den Begriff "vergleichbaren Schlag" nicht. Hier zählt der früheste zulässige Termin als erlaubter Mahdzeitpunkt, somit ist eine Mahd 2024 ab dem 5. Juni möglich.
Naturschutzflächen mit Schnittzeitpunktvorverlegung:
Bei Naturschutzflächen ist eine Vorverlegung des in der Projektbestätigung vorgeschriebenen, frühestmöglichen Schnittzeitpunktes nur möglich, wenn in der Projektbestätigung die Auflage mit dem Kürzel "NM02" enthalten ist. Da diese von der Naturschutzabteilung nur auf vereinzelten Schlägen vergeben wird, ist vor der Inanspruchnahme der Vorverlegung des Schnittzeitpunktes unbedingt die Projektbestätigung dahingehend zu überprüfen. Die aktuelle Version der Projektbestätigung kann auf www.eama.at unter dem Reiter "Flächen" im Unterpunkt "Abfragen" vom Betrieb selbst heruntergeladen werden (Pin-Code oder ID-Austria notwendig).
Bei Naturschutzflächen ist eine Vorverlegung des in der Projektbestätigung vorgeschriebenen, frühestmöglichen Schnittzeitpunktes nur möglich, wenn in der Projektbestätigung die Auflage mit dem Kürzel "NM02" enthalten ist. Da diese von der Naturschutzabteilung nur auf vereinzelten Schlägen vergeben wird, ist vor der Inanspruchnahme der Vorverlegung des Schnittzeitpunktes unbedingt die Projektbestätigung dahingehend zu überprüfen. Die aktuelle Version der Projektbestätigung kann auf www.eama.at unter dem Reiter "Flächen" im Unterpunkt "Abfragen" vom Betrieb selbst heruntergeladen werden (Pin-Code oder ID-Austria notwendig).
Grünland-Biodiversitätsflächen mit DIVSZ und NAT-Codierung:
Werden Grünlandflächen in der Maßnahme Naturschutz mit Schnittzeitpunktauflage als Grünland-Biodiversitätsflächen beantragt (DIVSZ- und NAT-Codierung), sind diese immer nach Vorgaben der Projektbestätigung zu bewirtschaften. In diesem Fall ist eine Vorverlegung nur mit der Auflage NM02 lt. Projektbestätigung möglich.
Werden Grünlandflächen in der Maßnahme Naturschutz mit Schnittzeitpunktauflage als Grünland-Biodiversitätsflächen beantragt (DIVSZ- und NAT-Codierung), sind diese immer nach Vorgaben der Projektbestätigung zu bewirtschaften. In diesem Fall ist eine Vorverlegung nur mit der Auflage NM02 lt. Projektbestätigung möglich.
Vergleichbarer Schlag
Unter einem vergleichbaren Schlag ist eine Grünlandfläche zu verstehen, die in der Wüchsigkeit aufgrund der Bodenart, des Niederschlages und der Exposition (sonn-, schattseitig) sowie der Bewirtschaftungsweise der beantragten Grünland-Biodiversitätsfläche gleicht. Außerdem ist zu beachten, dass die erste und die zweite Nutzung des vergleichbaren Schlages zwingend eine Mahd sein muss.
Sollte es am eigenen Betrieb keinen vergleichbaren Schlag geben, kann eine Fläche aus der Nachbarschaft bzw. Region des DIVSZ-Schlages herangezogen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Silo- und Heubetriebe aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsweise nicht vergleichbar sind, da Flächen zur Silageproduktion im Gegensatz zur Heuproduktion meistens deutlich früher gemäht werden.