Almabtrieb aktiv melden!
Wer muss den Abtrieb melden?
Die Meldung des Almabtriebs erfolgt durch den Almverantwortlichen (Obmann) oder den Alm-/Weidebewirtschafter.
Muss der Abtrieb immer aktiv gemeldet werden?
Ja – bei Rindern, Schafen und Ziegen ist die aktive Meldung über eAMA immer erforderlich, auch wenn das ursprünglich gemeldete Abtriebsdatum mit dem tatsächlichen übereinstimmt.
Bei Equiden und Neuweltkamelen ist die Meldung nur dann nötig, wenn das ursprünglich gemeldete Datum nicht eingehalten wird.
Bei Equiden und Neuweltkamelen ist die Meldung nur dann nötig, wenn das ursprünglich gemeldete Datum nicht eingehalten wird.
Welche Fristen gelten?
Der Abtrieb von Rindern muss innerhalb von 14 Tagen online mittels „Alm-/Weidemeldung Rinder“ erfolgen, die Meldung des Abtriebs von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen ist innerhalb von 7 Tagen mittels Korrektur zur MFA-Beilage „Alm/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste“ durchzuführen.
Was ist bei Kälbern zu beachten?
Auch für Kälber, die auf der Alm geboren wurden, muss der Abtrieb aktiv gemeldet werden.
Zählt der Abtriebstag zur Alpungsdauer?
Nein - nur der Auftriebstag zählt zur Mindestalpungsdauer von 60 Tagen.
Wann ist keine Meldung für Rinder erforderlich?
Wenn das Rind nicht an seinen Herkunftsbetrieb zurückkehrt, genügt eine Abgangs-, Schlacht- oder Verendungsmeldung.
Aber Achtung: Das Ereignis muss vor dem gemeldeten voraussichtlichen Abtriebsdatum liegen – sonst ist die Alm-/Weidemeldung trotzdem erforderlich.
Aber Achtung: Das Ereignis muss vor dem gemeldeten voraussichtlichen Abtriebsdatum liegen – sonst ist die Alm-/Weidemeldung trotzdem erforderlich.
Welche Besonderheit gibt es bei Equiden?
Aufenthalte über 30 Tage müssen im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. Nach dem Almabtrieb sind Equiden daher vom Almbetrieb im VIS abzumelden und vom aktuellen Halter wieder anzumelden. Dies gilt zusätzlich und unabhängig zur Korrektur der MFA-Beilage „Alm/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste“.
Wie unterstützt die AMA meldepflichtige Betriebe?
Die AMA erinnert Almverantwortliche per E-Mail, wenn noch keine aktive Abtriebsmeldung vorliegt und das geplante Abtriebsdatum von Rindern, Schafen oder Ziegen auf der Alm überschritten wurde. Voraussetzung für dieses Service ist eine gültige E-Mail-Adresse im eAMA unter „Kundendaten“.