Vom Holzofenbrot bis zum Kürbiskernöl
Warum mitmachen?
Für die teilnehmenden Betriebe bedeutet dies nicht nur ein unabhängiges Qualitätsurteil, sondern auch die Möglichkeit, ihre Standards weiter zu optimieren und ein positives Image aufzubauen. Direktvermarkter:innen können von diesen Wettbewerben doppelt profitieren - durch eine gesteigerte Produktqualität und eine engere Bindung zu ihren Kund:innen. Nutzen Sie die Chance, Ihre Produkte in einem objektiven Vergleich bewerten zu lassen - für Ihre Qualität, für Ihre Kund:innen, für Ihren Erfolg.
Meisterwerke aus dem Ofen: Brotverkostung im Detail
Welche Brote werden geprüft?
- Klassisches Bauernbrot/ Holzofenbrot:
- Dinkelbrot (100% Dinkel):
- Vollkornbrot:
- Brot mit Ölsaaten:
- Sonderbrot und Brote mit Innovationscharakter:
- Ostergebäck und Osterpinze ungefüllt:
- Reindling und gefülltes, süßes Germgebäck (Potizen, Strudel)
Der Reindling kann in der Gugelhupfform oder in einer Rein gebacken werden. Die Gebäcke werden mit unterschiedlichen Fett- und Flüssigkeitszugaben gebacken. Die Fülle wird aus regionalen Zutaten hergestellt, welche typisch für dieses Gebäck sind. Die unterschiedlichen Germgebäcke werden hauptsächlich aus Weizenmehl hergestellt, wobei auch Dinkelmehl zulässig ist.
Was wird geprüft?
Die Fachjury gibt zudem wertvolle Tipps und praktische Hinweise, die helfen, technologische Schwachstellen zu beheben und die Produktqualität weiter zu steigern.
Bewertet wird nach einem international anerkannten Bewertungsschema. Die Produkte werden anonym durch eine Fachjury verkostet. Es erfolgt keine Begutachtung von Etiketten. Die Kostleitung übernimmt Ing. Eva Lipp, Zertifizierte Paneologin.
Abgabemenge
- Klassisches Bauernbrot/Holzofenbrot: ein Laib (kein Wecken) mind. 1 kg.
- Ölsaatenbrot, Vollkornbrot, Dinkelbrot: ein Laib oder ein Wecken, mind. 1 kg.
- Sonderbrote und Brote mit Innovationscharakter: mind. 1 kg (wenn die Gebilde kleiner sind, dann bitte zwei Stück).
- Ostergebäck und Osterpinze ungefüllt, Reindling und gefülltes, süßes Germgebäck: ein Stück mit mindestens 0,75 kg oder zwei Stück mit mindestens 0,50 kg. Die Gebäckstücke sind im Ganzen vorzulegen.
Edles aus der Presse: Ölverkostung im Detail
Mitmachen darf jeder bäuerliche Betrieb, der pflanzliche Speiseöle aus eigenen Rohstoffen in folgenden Kategorien herstellt:
- Sonnenblumenöl
- Rapsöl
- Leinöl
- Kürbiskernöl
- Sonstige Öle (Öle aus anderen Samen, Kernen und Keimen z.B. Nuss-, Traubenkern-, Sojaöl, Hanföl, Mohnöl, Dotteröl etc.)
Was wird geprüft?
Die sensorische Prüfung wird von Dr. Franz Siegfried Wagner vom renommierten Lebensmittelinstitut Dr. Wagner geleitet, welcher im selbigen Institut die chemische Prüfung durchführt.
Chemische Prüfung
- Säurezahl
- Peroxidzahl
- Pestizidrückstände
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs)
Sensorische Prüfung
- Aussehen
- Konsistenz
- Geruch und Geschmack
- Harmonie
Jetzt anmelden und mitmachen!
Informationen gibt es bei den DV-Beraterinnen in den LK-Außenstellen und beim Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50- 1392 sowie auf der Homepage. Dort stehen die gesamten Ausschreibungsunterlagen einschließlich der Kosten zum Download zur Verfügung. Für eine Teilnahme ist eine schriftliche, fristgerechte Anmeldung der Produkte erforderlich. Sie erfolgt mittels vollständig ausgefüllten Teilnahmescheins an den Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter Kärnten per E-Mail: direktvermarkter@lk-kaernten.at oder per Post an Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt. Anmeldeschluss ist am Freitag, 24. Jänner 2025. Der Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter und die Landwirtschaftskammer Kärnten freuen sich auf Ihre Teilnahme und wünschen viel Erfolg.
Kontakt
-
Dipl.-Ing. Lena Goritschnig, BEd.
lena.goritschnig@lk-kaernten.at
T 0463/5850-1393
F 0463/5850-91393