MFA: Jetzt Tierbestand prüfen
Die Höhe der Prämie in der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl Schweinehaltung" basiert auf dem im Mehrfachantrag (MFA) angegebenen Durchschnittstierbestand je Kategorie. Da sich die Bestände unterjährig ändern können, wird eine Überprüfung des im MFA angegebenen Durchschnittstierbestandes gegen Jahresende empfohlen.
Diese kann beispielsweise mit einem Sauenplaner oder dem LK-Düngerrechner erfolgen. Eine Korrektur des Bestandes im Jahresdurchschnitt kann bis zum Ablauf der vierwöchigen Einspruchsfrist nach Erhalt der Auszahlungsmitteilung mittels Korrektur zum MFA erfolgen. Bei Ausweitungen müssen Nachweise für die Zu- und Abgänge (Lieferscheine, Rechnungen, Bestandsverzeichnis) im eAMA hochgeladen werden. Die Anpassungen können selbständig über www.eama.at vorgenommen werden oder mit Unterstützung der zuständigen Außenstelle erledigt werden.
Info: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Tierzuchtreferat der Landwirtschaftskammer Kärnten unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-15 01 oder per E-Mail: tierzucht@lk-kaernten.at.
Bitte beachten Sie die Weihnachtsregelung der LK Kärnten: Die LK Kärnten ist von 20. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Jänner 2026 geschlossen. Planen Sie daher Anfragen und Korrekturtermine rechtzeitig und vereinbaren Sie früh genug einen Termin.
Diese kann beispielsweise mit einem Sauenplaner oder dem LK-Düngerrechner erfolgen. Eine Korrektur des Bestandes im Jahresdurchschnitt kann bis zum Ablauf der vierwöchigen Einspruchsfrist nach Erhalt der Auszahlungsmitteilung mittels Korrektur zum MFA erfolgen. Bei Ausweitungen müssen Nachweise für die Zu- und Abgänge (Lieferscheine, Rechnungen, Bestandsverzeichnis) im eAMA hochgeladen werden. Die Anpassungen können selbständig über www.eama.at vorgenommen werden oder mit Unterstützung der zuständigen Außenstelle erledigt werden.
Info: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Tierzuchtreferat der Landwirtschaftskammer Kärnten unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-15 01 oder per E-Mail: tierzucht@lk-kaernten.at.
Bitte beachten Sie die Weihnachtsregelung der LK Kärnten: Die LK Kärnten ist von 20. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Jänner 2026 geschlossen. Planen Sie daher Anfragen und Korrekturtermine rechtzeitig und vereinbaren Sie früh genug einen Termin.