Vogelgrippe: Stallpflicht aufgehoben
Mit der Kundmachung vom 31. März 2026 wurde aufgrund von § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung , BGBI, II Nr. 303/2024, gibt es eine neue Festlegung der HPAI-Risikogebiete:
Ab Samstag, 4. April gibt es keine stark erhöhten Risikogebiete mehr und damit auch keine Stallpflicht.
Das gesamte Bundesgebiet bleibt ein Gebiet mit erhöhtem Risiko.
Ab Samstag, 4. April gibt es keine stark erhöhten Risikogebiete mehr und damit auch keine Stallpflicht.
Das gesamte Bundesgebiet bleibt ein Gebiet mit erhöhtem Risiko.
Achtung: Auch wenn die Stallpflicht aufgehoben wurde, ist es weiterhin wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen gewissenhaft einzuhalten. Vereinzelt werden nach wie vor Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln in Europa festgestellt, und auch die Ausbrüche der Newcastle Disease (atypische Geflügelpest) in Bayern und Brandenburg machen deutlich, dass ein gewisses Risiko für den Eintrag von Tierseuchen immer bestehen bleibt.