Verunreinigtes Trinkwasser - was zu beachten ist
1| Muss ich das Wasser für die Produktion meiner Produkte abkochen?
Ja. Betroffenes Leitungswasser muss vor der Verwendung mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Alternativ kann eine geeignete, sichere Wasserquelle verwendet werden. Die Vorgaben gelten bis zur offiziellen Aufhebung der Abkochempfehlung. Jedes Wasser, das direkt als Zutat oder indirekt (z.B. zur Reinigung von Oberflächen) mit Lebensmitteln in Berührung kommt, muss Trinkwasser sein.
2| Muss ich das Wasser für die Reinigung von Oberflächen und Geräten vor und nach der Produktion abkochen?
Ja, denn sobald Oberflächen, Geräte und Anlagen mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ist für deren Reinigung Trinkwasser zu verwenden.
3| Kann ich den Boden meines Verarbeitungsraumes mit Wasser aus der Leitung reinigen?
Ja, das ist möglich, denn dieser kommt nicht mit dem Lebensmittel in Berührung.
4| Kann ich das Wasser aus der Leitung für die Reinigung verwenden, wenn ich anschließend ein Desinfektionsmittel aufbringe?
Ja, wenn ich entsprechende Desinfektionsmittel verwende, bei denen der Hersteller garantiert, dass jene Bakterien abgetötet werden, welche im Wasser sind. Informieren Sie sich beim Händler über die Art und Handhabung. Flächendesinfektionsmittel, die laut Händler eine Nachwaschung erfordern, können nur verwendet werden, wenn das Wasser für die Nachwaschung abgekocht wird. Ein Weglassen der Nachwaschung hat die Folge, dass Rückstände des Desinfektionsmittels in die Produkte gelangen.
5| Muss ich das Wasser zum Händewaschen im Verarbeitungsraum vorher abkochen?
Ja, denn durch gutes Händewaschen werden die Bakterien mechanisch zwar von den Händen entfernt, aber nicht abgetötet. Auch die vorübergehende Verwendung von Einweghandschuhen reduziert das Risiko.
6| Ich reinige meine Gerätschaften im Verarbeitungsraum in einem dafür geeigneten Gerätespüler. Muss ich trotzdem mit abgekochtem Wasser nachspülen?
Nein. Denn hier wird das Wasser vorher erhitzt. Es sollte kein ECO-Programm verwendet werden, sondern ein Programm über 60 °C.
7| Das Tränkewasser unserer Milchkühe ist auch betroffen. Darf ich trotzdem noch Rohmilch direktvermarkten?
Ja. Der Gesundheitsstatus der Tiere sowie die Ergebnisse aus den Rohmilchuntersuchungen sind auch unabhängig von einer Verunreinigung laufend zu beobachten. Bei Auffälligkeiten sind sofort entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
8| Für die Produktion brauche ich sehr viel Wasser, es ist nicht möglich, alles davor abzukochen. Soll ich die Produktion vorübergehend einstellen?
Jeder Betrieb muss die Risiken für seine Produkte beurteilen. Ist die Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet, müssen betroffene Produktionsschritte vorübergehend ausgesetzt werden.
9| Kann ich bei einem negativen Schnelltest trotzdem das Wasser aus der Leitung für die Verarbeitung verwenden?
Nein, denn Schnelltests bieten eine erste Orientierung, ersetzen aber keine Laboruntersuchung. Sie gelten nicht als rechtlicher Überprüfungsnachweis gemäß Trinkwasserverordnung.
10| Wann darf ich das Wasser aus der Leitung wieder für meine Produktion verwenden?
Direktvermarkter in den betroffenen Gebieten sollten die Informationen und Anweisungen ihrer Gemeinde sowie die Vorgaben der zuständigen Behörden laufend beachten. Die Produktion darf erst dann wieder unter normalen Bedingungen erfolgen, wenn die sichere Wasserversorgung gewährleistet und die Abkochempfehlung offiziell aufgehoben ist.
Unser Appell: Prüfen Sie Ihre betrieblichen Abläufe, setzen Sie erforderlichenfalls einzelne Produktionsschritte vorübergehend aus, und stellen Sie sicher, dass sowohl die Lebensmittelsicherheit als auch die Hygiene im Betrieb jederzeit gewährleistet sind. Bei Unsicherheit können Kärntner Betriebe die Lebensmittelaufsicht des Landes Kärnten unter der Tel.-Nr.: 050/536-15152 kontaktieren.
Ja. Betroffenes Leitungswasser muss vor der Verwendung mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Alternativ kann eine geeignete, sichere Wasserquelle verwendet werden. Die Vorgaben gelten bis zur offiziellen Aufhebung der Abkochempfehlung. Jedes Wasser, das direkt als Zutat oder indirekt (z.B. zur Reinigung von Oberflächen) mit Lebensmitteln in Berührung kommt, muss Trinkwasser sein.
2| Muss ich das Wasser für die Reinigung von Oberflächen und Geräten vor und nach der Produktion abkochen?
Ja, denn sobald Oberflächen, Geräte und Anlagen mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ist für deren Reinigung Trinkwasser zu verwenden.
3| Kann ich den Boden meines Verarbeitungsraumes mit Wasser aus der Leitung reinigen?
Ja, das ist möglich, denn dieser kommt nicht mit dem Lebensmittel in Berührung.
4| Kann ich das Wasser aus der Leitung für die Reinigung verwenden, wenn ich anschließend ein Desinfektionsmittel aufbringe?
Ja, wenn ich entsprechende Desinfektionsmittel verwende, bei denen der Hersteller garantiert, dass jene Bakterien abgetötet werden, welche im Wasser sind. Informieren Sie sich beim Händler über die Art und Handhabung. Flächendesinfektionsmittel, die laut Händler eine Nachwaschung erfordern, können nur verwendet werden, wenn das Wasser für die Nachwaschung abgekocht wird. Ein Weglassen der Nachwaschung hat die Folge, dass Rückstände des Desinfektionsmittels in die Produkte gelangen.
5| Muss ich das Wasser zum Händewaschen im Verarbeitungsraum vorher abkochen?
Ja, denn durch gutes Händewaschen werden die Bakterien mechanisch zwar von den Händen entfernt, aber nicht abgetötet. Auch die vorübergehende Verwendung von Einweghandschuhen reduziert das Risiko.
6| Ich reinige meine Gerätschaften im Verarbeitungsraum in einem dafür geeigneten Gerätespüler. Muss ich trotzdem mit abgekochtem Wasser nachspülen?
Nein. Denn hier wird das Wasser vorher erhitzt. Es sollte kein ECO-Programm verwendet werden, sondern ein Programm über 60 °C.
7| Das Tränkewasser unserer Milchkühe ist auch betroffen. Darf ich trotzdem noch Rohmilch direktvermarkten?
Ja. Der Gesundheitsstatus der Tiere sowie die Ergebnisse aus den Rohmilchuntersuchungen sind auch unabhängig von einer Verunreinigung laufend zu beobachten. Bei Auffälligkeiten sind sofort entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
8| Für die Produktion brauche ich sehr viel Wasser, es ist nicht möglich, alles davor abzukochen. Soll ich die Produktion vorübergehend einstellen?
Jeder Betrieb muss die Risiken für seine Produkte beurteilen. Ist die Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet, müssen betroffene Produktionsschritte vorübergehend ausgesetzt werden.
9| Kann ich bei einem negativen Schnelltest trotzdem das Wasser aus der Leitung für die Verarbeitung verwenden?
Nein, denn Schnelltests bieten eine erste Orientierung, ersetzen aber keine Laboruntersuchung. Sie gelten nicht als rechtlicher Überprüfungsnachweis gemäß Trinkwasserverordnung.
10| Wann darf ich das Wasser aus der Leitung wieder für meine Produktion verwenden?
Direktvermarkter in den betroffenen Gebieten sollten die Informationen und Anweisungen ihrer Gemeinde sowie die Vorgaben der zuständigen Behörden laufend beachten. Die Produktion darf erst dann wieder unter normalen Bedingungen erfolgen, wenn die sichere Wasserversorgung gewährleistet und die Abkochempfehlung offiziell aufgehoben ist.
Unser Appell: Prüfen Sie Ihre betrieblichen Abläufe, setzen Sie erforderlichenfalls einzelne Produktionsschritte vorübergehend aus, und stellen Sie sicher, dass sowohl die Lebensmittelsicherheit als auch die Hygiene im Betrieb jederzeit gewährleistet sind. Bei Unsicherheit können Kärntner Betriebe die Lebensmittelaufsicht des Landes Kärnten unter der Tel.-Nr.: 050/536-15152 kontaktieren.
Trinkwasser
Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt als solches den strengen Bestimmungen des Österreichischen Lebensmittelbuches. Trinkwasser liegt nur dann vor, wenn durch einen Trinkwasserbefund bescheinigt werden kann, dass das Wasser ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit verwendet werden kann. Wasser von einem öffentlichen Wasserversorger wie zum Beispiel der Gemeinde wird als Trinkwasser abgegeben und muss nicht vom Lebensmittelunternehmer untersucht werden. Die Versorger informieren die Abnehmer regelmäßig über die Untersuchungsdaten. Wasser, das nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage stammt (z.B. Hausbrunnen oder Quellwasser), ist auf Veranlassung des Lebensmittelunternehmers laut Trinkwasserverordnung einmal jährlich untersuchen zu lassen. Für Wasser, das in Lebensmittelbetrieben zu Reinigungszwecken verwendet wird, gilt ein Untersuchungsintervall von drei Jahren.
Trinkwasseruntersuchungen und Begutachtungen führen berechtigte Untersuchungsanstalten und befugte Personen durch. Die Überwachung der Einhaltung der Trinkwasserverordnung ist in Kärnten dezentral über die Gesundheitsämter der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft organisiert.
Trinkwasseruntersuchungen und Begutachtungen führen berechtigte Untersuchungsanstalten und befugte Personen durch. Die Überwachung der Einhaltung der Trinkwasserverordnung ist in Kärnten dezentral über die Gesundheitsämter der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft organisiert.