Verlängerungsantrag für Tiereingriffe rechtzeitig stellen
Die Gültigkeitsdauer der betriebsbezogenen Genehmigung für bestimmte Tiereingriffe in der biologischen Tierhaltung beträgt drei Jahre. Beantragt werden kann das Zerstören der Hornanlage bei Kälbern (Nachzucht und Mast) und weiblichen Kitzen sowie das Kupieren von Schwänzen bei weiblichen Lämmern. All jene Biobetriebe, deren Antrag 2024 ausgelaufen ist, brauchen ab 2025 einen Verlängerungsantrag. Dieser kann im VIS gestellt werden. Der Antrag gilt wiederum für drei weitere Jahre, bis einschließlich 2027.
Tipp: Die Beantragung der Genehmigungsverlängerung ist auch schon ab drei Monate vor Ablauf einer bestehenden Genehmigung möglich (Oktober bis Jahresende). Betriebe, die bei der Antragstellung im VIS eine E-Mailadresse hinterlegt haben, werden zusätzlich mit einer Erinnerungsnachricht auf die Notwendigkeit einer neuen Antragstellung hingewiesen. Achtung: Der Haken in der Checkbox „Benachrichtigung über den Verlauf des Antrags“ muss dafür gesetzt sein und die E-Mailadresse aktuell gehalten werden.
Tipp: Die Beantragung der Genehmigungsverlängerung ist auch schon ab drei Monate vor Ablauf einer bestehenden Genehmigung möglich (Oktober bis Jahresende). Betriebe, die bei der Antragstellung im VIS eine E-Mailadresse hinterlegt haben, werden zusätzlich mit einer Erinnerungsnachricht auf die Notwendigkeit einer neuen Antragstellung hingewiesen. Achtung: Der Haken in der Checkbox „Benachrichtigung über den Verlauf des Antrags“ muss dafür gesetzt sein und die E-Mailadresse aktuell gehalten werden.
Wichtig ist es, die vorgegebenen Zeiträume genau einzuhalten. So dürfen zum Beispiel Kälber nur bis zu einem Alter von sechs Wochen durch eine sachkundige Person enthornt werden. Bis zu acht Wochen darf den Eingriff nur ein Tierarzt durchführen. Sollte eine Enthornung bei einem älteren Tier notwendig sein, muss dafür ein gesonderter Antrag gestellt und der Eingriff jedenfalls von einem Tierarzt durchgeführt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an
das Biozentrum Kärnten unter
der Tel.-Nr.: 0463/58 50-54 00.