Unwetterschäden – Wann eine AMA-Meldung erforderlich ist

Bei jedem Unwetterereignis ist es wichtig, den Schaden zu dokumentieren und auch Schadensprotokolle der Hagelversicherung oder der Schadenskommission aufzubewahren. Wann zusätzlich eine Meldung bei der AMA gemacht werden muss, hängt von der spezifischen Einzelsituation ab. Auf der AMA-Homepage steht für die Vorgangsweise bei Unwetterschäden das Merkblatt „Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände“ zur Verfügung. Auch die LK-Außenstellen geben Auskünfte zur Meldenotwendigkeit bei Schadensereignissen.
Wenn mehr als drei Bäume/Büsche bei einem Betrieb durch Unwetter zerstört werden und keine Ersatzpflanzung erfolgt, dann kann ein Antrag auf Anerkennung auf „Höhere Gewalt“ gestellt werden. Hierfür ist eine einzelbetriebliche Meldung an die AMA innerhalb von 15 Arbeitstagen notwendig. Wird der Antrag von der AMA positiv beurteilt, dann sind die betroffenen LSE im aktuellen Jahr noch prämienfähig und belasten die Entfernungstoleranz nicht.
Wenn mehr als drei Bäume/Büsche bei einem Betrieb durch Unwetter zerstört werden und keine Ersatzpflanzung erfolgt, dann kann ein Antrag auf Anerkennung auf „Höhere Gewalt“ gestellt werden. Hierfür ist eine einzelbetriebliche Meldung an die AMA innerhalb von 15 Arbeitstagen notwendig. Wird der Antrag von der AMA positiv beurteilt, dann sind die betroffenen LSE im aktuellen Jahr noch prämienfähig und belasten die Entfernungstoleranz nicht.