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Tiertransport: Änderungen bereits ab 1. September

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26.08.2022 | von Dipl.-Ing. Bernhard Prunner

Die aktuelle Novelle des Tiertransportgesetzes beinhaltet neue Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken. Dazu die Details.

Tiertransport.jpg © Fischer/LKV Kärnten
Ab 1. September 2022 dürfen Kälber unter drei Wochen nur innerbetrieblich sowie einmalig direkt zwischen zwei landwirtschaftlichen Betrieben transportiert werden, wenn sie zur Bestandsergänzung benötigt werden (max. 100 km Entfernung). © Fischer/LKV Kärnten
Aus Gründen der Tiergesundheit ist ab 1. September 2022 der Transport von Tieren, bei denen der Versandort in Österreich und der Bestimmungsort außerhalb Österreichs liegt, frühestens ab einem Alter von drei Wochen erlaubt. Speziell Kälber befinden sich in den ersten zwei bis vier Lebenswochen in einer sensiblen Phase, in der es zu Veränderungen im Verdauungs- und Immunsystem kommt. In Kombination mit dem Transportstress und in Abhängigkeit von der Transportdauer kann das bei den Tieren zu einer erheblichen Belastung führen. 
  • Tiertransporte innerhalb ­Österreichs. Änderung ab 1. September 2022: 
Eine Neuerung betrifft ab 1. September 2022 den innerösterreichischen Transport von Kälbern, Lämmern, Kitzen, Fohlen und Ferkeln. Sie dürfen bis zu einem Alter von drei Wochen innerbetrieblich sowie von und zur Alm- und/​oder Weidefläche transportiert werden. Darüber hinaus dürfen diese Tiere innerösterreichisch einmalig direkt zwischen zwei landwirtschaftlichen Betrieben transportiert werden, wenn die Tiere zur Bestandsergänzung: 
1) innerhalb des Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet, oder
2) außerhalb des eigenen Bundeslandes bis höchstens 100 km transportiert werden. Beim Transport von sehr jungen Tieren ist zu beachten, dass gemäß EU-Tiertransportverordnung neugeborene Tiere erst transportiert werden dürfen, wenn deren Nabelwunde vollständig verheilt ist.
 
  • Tiertransporte aus Österreich hinaus. Änderung ab 1. Jänner 2025: 
Ab 1. Jänner 2025 dürfen Kälber entweder erst ab einem Alter von vier Wochen aus Österreich hinaus transportiert werden oder bereits ab einem Alter von drei Wochen, wenn im abgebenden Tierbestand eine gute Kälbergesundheit im Rahmen einer regelmäßigen tierärztlichen Bestandsbetreuung gegeben ist. 
  • Schlachttiertransport. ­Änderung ab 1. Jänner 2023: 
Mit 1. Jänner 2023 sind die Tötung sowie das Verbringen zum Zweck der Schlachtung von Säugetieren, die sich offensichtlich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden, verboten. Das Verbot gilt nicht, wenn die Tötung eines solchen Tieres im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist und überwiegende Gründe des Tierschutzes der Tötung bzw. dem Verbringen zum Zweck der Schlachtung nicht entgegenstehen.
 
  • Zuchttiertransporte. Änderungen ab 1. September 2022:
Ab dem 1. September 2022 sind Straßentransporte von Zuchttieren in Drittstaaten verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind jedoch einerseits zeitlich begrenzte Transporte und andererseits Transporte in Länder, die in der Anlage 2 des Tiertransportgesetzes gelistet sind (u. a. Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation und Usbekistan).
Kälbertransport.jpg © stock.adobe.com

Ausnahmen für zeitlich begrenzte Transporte

Ist der Zielbetrieb in einem Drittstaat nach maximal 58 Stunden Fahrzeit erreichbar, dürfen die Transporte durchgeführt werden. Die Tiere müssen dabei aber so transportiert werden, dass die Vorgaben der (EU-)Tiertransportverordnung 1/2005 in Hinblick auf die Ruhe- und Beförderungszeiten erfüllt werden: So ist etwa für Rinder nach einer Beförderungsdauer von maximal 14 Stunden eine ausreichende, mindestens einstündige Ruhepause vorgeschrieben, insbesondere damit die Tiere getränkt und gefüttert werden können. Nach dieser Ruhepause kann der Transport für weitere 14 Stunden fortgesetzt werden. Nach dieser Zeit müssen die Tiere an Kontrollstellen entladen, gefüttert und getränkt werden und eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden erhalten. Nach dieser Ruhepause muss der Zielort innerhalb von maximal 29 Stunden (inklusive der mindestens einstündigen Pause zur Fütterung und Tränkung der Tiere) erreicht werden.
Mit diesen Vorgaben sollen die gute Versorgung und das Wohlbefinden der Tiere über den Transport hinaus sichergestellt werden.

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Kälbertransport.jpg © stock.adobe.com

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