Tierseuchenfonds: Beiträge für 2021 ausgesetzt

Der Tierseuchenfonds für das Bundesland Kärnten ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und hat die rechtliche Grundlage im Kärntner Tierseuchenfondsgesetz. Der Fonds ist bestimmt
- zur Leistung von Beihilfen für Tierverluste infolge Tierseuchen oder sonstiger Erkrankungen, für die der Bund keine oder nicht die volle Entschädigung leistet;
- zur Übernahme der Kosten für Vorbeugung, Heilung und andere Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Krankheiten, soweit diese Kosten nicht anderweitig getragen werden;
- zur Leistung von Beihilfen für Tierverluste, wenn der Besitzer durch den Tierverlust in eine wirtschaftliche Notlage geraten ist;
- zur Leistung von Zuschüssen für die Tätigkeit des Tiergesundheitsdienstes.
Beiträge der Tierhalter
Die finanziellen Mittel des Fonds werden in erster Linie durch die Tierseuchenfondsbeiträge der Tierhalter aufgebracht. Beiträge sind für Pferde, Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen und Neuweltkamele (Lama, Alpaka) zu leisten. Die Höhe dieser Tierseuchenfondsbeiträge wird von der Landesregierung alljährlich nach Anhörung des Kuratoriums des Tierseuchenfonds unter Bedachtnahme auf die finanzielle Ausstattung und die zu erbringenden Leistungen des Fonds mit Verordnung festgelegt.
In der Kuratoriumssitzung vom 17. Dezember 2020 wurde auf Antrag von KR Hermann Schluder beschlossen, die Tierseuchenfondsbeiträge für das Jahr 2021 auszusetzen. Diese Maßnahme ist vor dem Hintergrund der schwierigen Situation für die tierhaltenden Betriebe in Kärnten durch die COVID-19-Pandemie als Kostenentlastung zu verstehen. In der Sitzung der Kärntner Landesregierung vom 7. April 2021 wurde auf Initiative von Agrarlandesrat Martin Gruber eine entsprechende Verordnung beschlossen.
Mit dem Aussetzen der Tierseuchenfondsbeiträge für das Jahr 2021 gibt es für die tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe in Kärnten eine Kostenentlastung von etwa 425.000 Euro.
In der Kuratoriumssitzung vom 17. Dezember 2020 wurde auf Antrag von KR Hermann Schluder beschlossen, die Tierseuchenfondsbeiträge für das Jahr 2021 auszusetzen. Diese Maßnahme ist vor dem Hintergrund der schwierigen Situation für die tierhaltenden Betriebe in Kärnten durch die COVID-19-Pandemie als Kostenentlastung zu verstehen. In der Sitzung der Kärntner Landesregierung vom 7. April 2021 wurde auf Initiative von Agrarlandesrat Martin Gruber eine entsprechende Verordnung beschlossen.
Mit dem Aussetzen der Tierseuchenfondsbeiträge für das Jahr 2021 gibt es für die tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe in Kärnten eine Kostenentlastung von etwa 425.000 Euro.
Zitiert
„Die Kärntner Bäuerinnen und Bauern befinden sich durch Corona ohnehin schon in einer schwierigen Lage, deshalb ist es mir ein Anliegen, ihnen wo möglich finanzielle Belastungen abzunehmen. Um die Tierhalter zu entlasten, setzen wir daher die Einhebung der Beiträge zum Tierseuchenfonds aus.“
Agrarlandesrat Martin Gruber
„Das Aussetzen der Tierseuchenfondsbeiträge für das Jahr 2021 war mir ein großes Anliegen. Danke an Kammerrat Schluder für seinen Antrag im Kuratorium und an Landesrat Gruber für die Umsetzung in der Regierung!“
LK-Präsident Johann Mößler
„Das ist eine unkomplizierte Maßnahme, um die Kärntner Tierhalter zu entlasten.“
Kammerrat Hermann Schluder
Agrarlandesrat Martin Gruber
„Das Aussetzen der Tierseuchenfondsbeiträge für das Jahr 2021 war mir ein großes Anliegen. Danke an Kammerrat Schluder für seinen Antrag im Kuratorium und an Landesrat Gruber für die Umsetzung in der Regierung!“
LK-Präsident Johann Mößler
„Das ist eine unkomplizierte Maßnahme, um die Kärntner Tierhalter zu entlasten.“
Kammerrat Hermann Schluder