Technische Unterstützung bei der Umsetzung der Informationspflicht in Bio
Die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen, beginnend am eigenen Betrieb, sind seit Inkrafttreten der neuen EU-Bio-Verordnung mit 1. Jänner 2022 zentraler Bestandteil der biologischen Wirtschaftsweise. Insbesondere die Information der Bewirtschafter aller benachbarter konventioneller Ackerflächen und Raumkulturen zur Sorgfaltspflicht beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln kann mit einem hohen zeitlichen Aufwand für Bio-Landwirtinnen und Bio-Landwirte verbunden sein.
Rechtzeitig zu Vegetationsbeginn 2023, dem Stichdatum laut nationaler Richtlinie zur erstmaligen Erfüllung dieser Informationspflicht, wurde daher eine digitale Möglichkeit geschaffen, die die Bio-Betriebe bei der Umsetzung unterstützt. Bio-Flächen, für die die ÖPUL-Maßnahme "biologische Wirtschaftsweise" beantragt worden ist, scheinen seit 1. Februar 2023 im Agraratlas INSPIRE anonymisiert auf. Die rechtliche Basis (Richtlinie "Vorsorgemaßnahmen") wurde inzwischen aktualisiert und die Informationspflichterfüllung durch die Flächenkennzeichnung im INSPIRE Agraratlas anerkannt. Bio-Betriebe, die INSPIRE zur Erfüllung der Informationspflicht nutzen möchten haben damit Rechtssicherheit. In Zuge dieser Aktualisierung wurde auch die Checkliste Vorsorgemaßnahmen aktualisiert und INSPIRE als eine weitere Möglichkeit der Informationsweitergabe hinzugefügt.
Nutzungshinweis zur Checkliste "Vorsorgemaßnahmen":
Wurde die bisherige Version der Checkliste bereits ausgefüllt und für alle betreffenden Feldstücke die ÖPUL-Bio-Maßnahme beantragt, genügt eine Notiz auf dem Deckblatt, dass Punkt 2 "Gefahr durch Abdrift" über INSPIRE erfüllt wird. Für die Vor-Ortkontrolle ist der aktuelle MFA (Deckblatt und Feldstücksliste) bereit zu halten, der als Umsetzungsnachweis dient. Für Bio-Neueinsteiger und Bio-Betriebe, die Checkliste bisher nicht genutzt haben, steht die aktualisierte Version zur Verfügung.