Stickstoffdüngung nach der Ernte – was zu beachten ist
1. Düngung von Ackerflächen, ausgenommen Ackerfutterflächen
Das Ausbringen von leichtlöslichen stickstoffhalten Düngemitteln ist ab der Ernte der letzten Hauptfrucht verboten. Davon ausgenommen sind Stickstoffdüngergaben zu Gerste, Zwischenfrüchten und Raps, wenn diese bis 15. Oktober angebaut wurden. Sofern dies der Fall ist, dürfen diese unter den Bedingungen der sachgerechten Düngung bis 31. Oktober gedüngt werden. Eine Düngung bis zum 31. Oktober ist auch zu im Folgejahr zu erntenden Heil- und Gewürzpflanzen, Erdbeeren und Gemüse, die bis zum 31. August angebaut werden, sowie zu mehrjährigen Kulturen möglich.
Die Düngehöchstmenge zu oben angeführten Kulturen ist auf 60 kg N/ha (ab Lager) begrenzt, und weiters ist zu beachten, dass sich die maximale Aufwandmenge nach dem Stickstoffbedarf der Kultur richtet.
2| Düngung von Ackerfutterflächen (z. B. Wechselwiese, Kleegras, Futtergräser) und Dauergrünland
3| Übrige landwirtschaftliche Nutzfläche, z. B. Obst, Wein, Christbaumkulturen
4| Wirtschaftsdünger auf Flächen ohne Bodenbedeckung und Aufzeichnungsverpflichtung (Ammoniakreduktionsverordnung) einarbeiten
Dazu sind folgende schriftliche Aufzeichnungen zu führen:
- Feldstücksbezeichnung und Feldstücksgröße (bzw. Schlagbezeichung und Schlaggröße
- Anzubauende Kultur
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Ausbringung
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Einarbeitung
- Art des ausgebrachten Düngemittels
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ausbringung zu führen, sieben Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Leicht und langsam lösliche Stickstoffdünger
- Leichtlösliche stickstoffhaltige Düngemittel:
- Mineraldünger (inklusive Flüssigdünger), Gülle, Jauche, Biogasgülle, Legehennenfrischkot, Feststoffanteil aus separierter Gülle, Gärrückstände und nicht entwässerter Klärschlamm
- Langsam lösliche stickstoffhaltige Düngemittel:
- Festmist, Legehennentrockenkot, Kompost, Carbokalk, Sekundärrohstoffe, organische Düngemittel, Feststoffanteil aus Gärrückstände aus Obst- und Weinverarbeitung, entwässerter Klärschlamm, KlärschlammkompostÜbernehmen