Spezieller Regelungsbedarf für Mountainbiketrails
Der Trend zum Radfahren abseits von öffentlichen Wegen und freigegebenen Forststraßen wird vor allem durch die E-Bikes gefördert. Besonders im Nahbereich von Ballungszentren sind viele Biker mangels freigegebener Strecken zunehmend illegal in Wäldern unterwegs und ignorieren dabei Eigentumsrechte. Im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders und aus Rücksichtnahme auf die Natur sind offiziell freigegebene Mountainbikewege auf Forststraßen und Trails sinnvoll und notwendig, um das willkürliche und illegale Befahren von Waldflächen einzuschränken.
Werden Forststraßen oder eigene Mountainbiketrails im Wald freigegeben, dann haften primär Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer für den Zustand dieser Wege und für Gefahren, die aus dem Zustand des danebenliegenden Waldes resultieren. Aus diesem Grund ist sicherzustellen, dass eine Freigabe von Mountainbikestrecken nur im Rahmen von entsprechenden Verträgen erfolgt, bei denen der Vertragspartner (z.B. Gemeinde, Tourismusverband) die Wegehalterhaftung übernimmt.
Werden Forststraßen oder eigene Mountainbiketrails im Wald freigegeben, dann haften primär Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer für den Zustand dieser Wege und für Gefahren, die aus dem Zustand des danebenliegenden Waldes resultieren. Aus diesem Grund ist sicherzustellen, dass eine Freigabe von Mountainbikestrecken nur im Rahmen von entsprechenden Verträgen erfolgt, bei denen der Vertragspartner (z.B. Gemeinde, Tourismusverband) die Wegehalterhaftung übernimmt.

Mountainbikewege und Trails unterscheiden
Bei Mountainbikestrecken ist zwischen den üblichen Mountainbikewegen und Trails zu unterscheiden. Während erstere auf befestigten Wegen zur Mitbenützung freigegeben werden, sind Trails in der Regel nur zur Benützung durch Mountainbiker gedacht. Dabei wird üblicherweise Waldboden für bauliche Maßnahmen beansprucht, um den Streckenverlauf attraktiv und sicher zu gestalten. Zu beachten ist, dass nach den Bestimmungen des Forstgesetzes für Trails eine Rodungsbewilligung erforderlich ist. Auch die vermögensrechtlichen Auswirkungen sind anders zu beurteilen als bei Mountainbikewegen. Trails führen zur Zerstörung der Humusschicht, Bodenerosionen, Aushagerungen und Schäden an den flach verlaufenden Wurzeln. Geschädigte Wurzeln sind Eintrittspforten für Rotfäulepilze, die längerfristig zu einer Holzwertminderung führen. Ebenso muss mit Wachstumsverlusten durch Aushagerungen und einer verminderten Vitalität der Bäume im Nahbereich der Trails gerechnet werden. In Kombination mit dem Klimawandel (steigende Temperaturen, weniger Niederschlag) erhöht sich das Risiko für Borkenkäferschäden mit den damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen und Wertverlusten.

Entschädigungsvereinbarung notwendig
Aufgrund der geschilderten Unterschiede sind die bisherigen Musterverträge für Mountainbikewege auf bestehenden Forststraßen nur teilweise für Trails geeignet. Zusätzliche Regelungen wie z.B. eine notwendige Wiederherstellung nach Vertragsauflösung, die Einholung einer Rodungsbewilligung oder eine entsprechende Differenzierung zwischen dem üblichen Benützungsentgelt und der notwendigen (zusätzlichen) Entschädigung für Schäden am Boden und Bewuchs sowie sonstige Beeinträchtigungen bei der Waldbewirtschaftung oder eine allfällige Jagdwertminderung sind daher notwendig. Es sollte auch vereinbart werden, wer im Falle einer Nichteinigung über die eintretenden Schäden die Kosten für ein allenfalls notwendiges Gutachten trägt.
Fair-Play-Leitfaden
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es mit den vertraglichen Regelungen auf Grundlage des Mountainbike-Fair-Play-Leitfadens gelungen ist, eine positive Entwicklung des Angebotes an Radstrecken in Kärnten zu schaffen. Der Großteil der Radfahrer hält sich auch an die freigegebenen Routen und trägt so dazu bei, dass abseits davon auch der Natur Raum gegeben wird, die Waldbewirtschaftung für alle Beteiligten möglichst gefahrlos und die Jagdausübung auch im Interesse einer naturnahen Waldbewirtschaftung erfolgen kann, indem die Benutzung der freigegebenen Strecken zeitlich begrenzt wird.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es mit den vertraglichen Regelungen auf Grundlage des Mountainbike-Fair-Play-Leitfadens gelungen ist, eine positive Entwicklung des Angebotes an Radstrecken in Kärnten zu schaffen. Der Großteil der Radfahrer hält sich auch an die freigegebenen Routen und trägt so dazu bei, dass abseits davon auch der Natur Raum gegeben wird, die Waldbewirtschaftung für alle Beteiligten möglichst gefahrlos und die Jagdausübung auch im Interesse einer naturnahen Waldbewirtschaftung erfolgen kann, indem die Benutzung der freigegebenen Strecken zeitlich begrenzt wird.
Rechtsberatung nutzen
Für rechtliche Informationen zur Vertragsgestaltung und Fragen im Hinblick auf Schäden und Folgewirkungen insbesondere im Hinblick auf Mountainbiketrails stehen die Stabstelle Recht und das Forstreferat der Landwirtschaftskammer Kärnten zur Verfügung.
Für rechtliche Informationen zur Vertragsgestaltung und Fragen im Hinblick auf Schäden und Folgewirkungen insbesondere im Hinblick auf Mountainbiketrails stehen die Stabstelle Recht und das Forstreferat der Landwirtschaftskammer Kärnten zur Verfügung.