Schweinehaltung neu: mehr Tierwohl, Rechts- und Planungssicherheit
Die Bundesregierung erzielt laut AIZ eine Einigung über die Neuregelung der Schweinehaltung auf unstrukturierten Vollspaltenbuchten. Diese enthält Übergangsfristen. Österreich bleibt internationaler Vorreiter beim Tierwohl, bäuerliche Familienbetriebe erhalten Planungssicherheit, die Versorgung mit regionalem Schweinefleisch bleibt gewährleistet. Laut Kompromiss läuft die Haltung auf Vollspaltenböden mit 1. Juni 2034 aus, sechs Jahre früher als geplant. Bis Ende 2026 wird das Forschungsprojekt IBeST+ abgeschlossen, um Tierwohlstandards zu entwickeln, Bäuerinnen und Bauern bei notwendigen Umbaumaßnahmen zu unterstützen und Fördermaßnahmen voranzutreiben. Damit starten die Vorarbeiten für neue Mindeststandards. Ab 1. Juni 2029 treten erste Verbesserungen in bestehenden Ställen in Kraft: mehr Platz pro Tier und verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial. Damit wird die Tierhaltung nachhaltig verbessert und zugleich Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft geschaffen. Der Kompromiss wird nächste Woche im Parlament beschlossen und fristgerecht mit 1. Juni 2025 in Kraft treten. Ab 2029 gibt es erste Verbesserungen in bestehenden Ställen, ab 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden, mit einer sachlich begründeten Ausnahme für etwa 170 Härtefälle. „Wir reparieren das Gesetz, sorgen für Verfassungsfestigkeit und schaffen damit eine tragfähige Grundlage für den Tierschutz in Österreich – wissenschaftlich fundiert, gesellschaftlich verantwortbar und politisch zukunftsweisend“, erklärt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Die Neuregelung sei ein tragfähiger und verfassungskonformer Kompromiss, garantiere die Versorgung mit regionalem Schweinefleisch und ermögliche umsetzbare Investitionen, fügte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hinzu. „Diese Einigung sorgt dafür, dass es auch in Zukunft ausreichend Schnitzel gibt, und zwar nicht von irgendwo her, sondern aus Österreich“, betont der Bundesminister. „Ein neuer Stall kostet oft mehr als 1 Mio. Euro, deshalb braucht es klare Regeln und Verlässlichkeit.“
„Endlich wird für Klarheit gesorgt und das Damoklesschwert abgewendet, das unsere Schweinehaltungsbetriebe seit Monaten bedroht“, sagt Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ). „Auch wenn uns der nun am Tisch liegende Kompromiss Schmerzen verursacht, war eine Einigung unumgänglich und überfällig. Ohne fristgerechten Beschluss wäre ein Großteil der heimischen Schweinehaltungsbetriebe ab 1. Juni nicht mehr rechtskonform unterwegs. Das kann und darf nicht zugelassen werden – auch nicht im Sinne einer sicheren Lebensmittelversorgung“, betont der LKÖ-Präsident.
„Ein Stallbau – und seine Finanzierung – ist ein langfristig angelegtes Projekt“, reagiert LK-Präsident Siegfried Huber auf den Kompromiss. „Wie soll ein Bauer, der Investitionen für den bestehenden Stall noch nicht zurückverdient hat, den vorzeitigen Um- bzw. Neubau eines Stalls wirtschaftlich stemmen?“, möchte der LK-Präsident wissen. „Hier braucht es entsprechende finanzielle Unterstützung für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern. Wenn die Gesellschaft mehr Tierwohl bestellt, dann ist es nur recht und billig, dass sie sich auch finanziell entsprechend beteiligt.“
„Endlich wird für Klarheit gesorgt und das Damoklesschwert abgewendet, das unsere Schweinehaltungsbetriebe seit Monaten bedroht“, sagt Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ). „Auch wenn uns der nun am Tisch liegende Kompromiss Schmerzen verursacht, war eine Einigung unumgänglich und überfällig. Ohne fristgerechten Beschluss wäre ein Großteil der heimischen Schweinehaltungsbetriebe ab 1. Juni nicht mehr rechtskonform unterwegs. Das kann und darf nicht zugelassen werden – auch nicht im Sinne einer sicheren Lebensmittelversorgung“, betont der LKÖ-Präsident.
„Ein Stallbau – und seine Finanzierung – ist ein langfristig angelegtes Projekt“, reagiert LK-Präsident Siegfried Huber auf den Kompromiss. „Wie soll ein Bauer, der Investitionen für den bestehenden Stall noch nicht zurückverdient hat, den vorzeitigen Um- bzw. Neubau eines Stalls wirtschaftlich stemmen?“, möchte der LK-Präsident wissen. „Hier braucht es entsprechende finanzielle Unterstützung für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern. Wenn die Gesellschaft mehr Tierwohl bestellt, dann ist es nur recht und billig, dass sie sich auch finanziell entsprechend beteiligt.“
Neuregelung
- Die Änderung des Tierschutzgesetzes tritt nach dem Beschluss im Nationalrat am 1. Juni 2025 in Kraft.
- Seit 1. Jänner 2023 sind Neu- und Umbauten mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche verboten.
- Die Betriebe haben damit neun Jahre, um ihre Ställe umzustellen. Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, gilt eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren, je nach Zeitpunkt der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Für etwa 170 Betriebe wurde eine sachlich begründete Härtefallregelung geschaffen. Um diese in Anspruch zu nehmen, ist eine Meldung bis zum Ende 2027 notwendig. Stallbau 2022: Nutzung bis 2038, Stallbau 2021: Nutzung bis 2037; Stallbau 2020: Nutzung bis 2036: Stallbau 2019; Nutzung bis 2035; Stallbau Juni 2018; Nutzung bis Juni 2034 (z. B.: Bei Fertigstellung des Umbaus im Oktober 2019 gilt eine Übergangsfrist von 16 Jahren. Das heißt: Die Übergangsfrist endet für diesen Betrieb im Oktober 2035.
- Ab 1. Juni 2029: bessere Standards und damit neue Anforderungen (Gruppenhaltung neu) hinsichtlich der Besatzdichte und zusätzlichem organischen Beschäftigungsmaterial, wie Strohraufen oder Hanfseile.
- Bis Ende 2026 wird das Forschungsprojekt IBeST+ abgeschlossen, 2027 folgt eine fachliche Begutachtung, ehe die Vorarbeiten für neue Mindeststandards beginnen.