Sanierungsoffensive 2026/2027 - ein Überblick
Die enorm hohe Nachfrage führte im Förderjahr 2026 jedoch rasch an die Kapazitätsgrenzen:
- Der Sanierungsbonus 2026 für thermische Sanierungen (z.B. Fenstertausch, Dämmung) wurde aufgrund ausgeschöpfter Mittel bereits im Februar 2026 vorzeitig geschlossen.
- Im Juli 2026 folgte der finale Stopp für die verbliebenen Restmittel der Aktion 2026.
Die Förderschwerpunkte und Förderhöhen (2026/2027)
Gefördert wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses. Die Förderhöhe ist grundsätzlich mit maximal 30% der förderfähigen Gesamtkosten (Material, Planung und fachgerechte Montage) gedeckelt.
Thermisch-energetische Sanierung (Ein- und Zweifamilienhäuser/landwirtschaftliche Wohngebäude)
Voraussetzung: Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (gemessen an der Baubewilligung), außerdem muss das Gebäude überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden.
- Einzelbauteilsanierung (z.B. reine Fenstersanierung oder Dämmung):
- Max. 4.000 Euro Zuschuss, z.B. beim Tausch von mindestens 75% der Fensterflächen mit einem U-Wert < 1,1 W/m²K.
- Bonus: Werden im Zuge des Fenstertauschs außenliegende Sonnenschutz- bzw. Beschattungssysteme installiert, erhöht sich die maximale Förderung auf bis zu 5.000 Euro.
- Hinweis: Pro Kalenderjahr kann nur eine Einzelbauteilmaßnahme gefördert werden.
- Teilsanierung (Heizwärmebedarf-Reduktion um mindestens 40%): max. 10.000 Euro
- Umfassende Sanierung (guter Standard): max. 15.000 Euro
- Umfassende Sanierung (Klimaaktiv-Standard): max. 20.000 Euro
Gefördert wird der Ersatz fossiler Alt-Heizungen (Öl, Gas, Kohle, Strom-Direktheizungen) durch klimafreundliche Systeme. Für das Alt-System gilt kein Mindestalter mehr.
- Anschluss an Nah- oder Fernwärme: max. 4.000 Euro
- Wärmepumpe (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser): max. 5.000 Euro (unter Einhaltung aktueller Kältemittel-Bestimmungen)
- Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz): max. 6.000 Euro
Hinweis für den mehrgeschossigen Wohnbau: Hier gelten abweichende Pauschalsätze je Quadratmeter Wohnnutzfläche bzw. je Wohnung, z.B. bis zu 2.500 Euro für die umfassende Fenstersanierung je Wohneinheit.
Wichtige Antragsstarttermine und Fristen
Wer Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, muss das vorgegebene Timing exakt einhalten. Für die Neuauflage gelten zwei zentrale Stichtage:
- Antragsstart Kesseltausch (Heizungswechsel): 2. November 2026
- Antragsstart Thermische Sanierung (Sanierungsbonus): 4. Jänner 2027
Die Einreichfristen im Ablauf:
- Stichtag für Leistungen: Förderfähig sind grundsätzlich nur Rechnungen und Leistungen, deren Beauftragung bzw. Umsetzung nach dem 7. Oktober 2026 erfolgt.
- Ablauf nach Antragstellung:
- Registrierung/Antragstellung online über das Portal der Kommunalkredit Public Consulting (KPC/sanierungsoffensive.gv.at).
- Annahme des Fördervertrags: Nach positiver Prüfung durch die KPC muss der Fördervertrag innerhalb von vier Wochen angenommen werden.
- Umsetzung und Endabrechnung: Die Baumaßnahmen müssen innerhalb von neun Monaten nach Genehmigung abgeschlossen und die vollständigen Endabrechnungsunterlagen eingereicht werden.
Achtung: Umsetzungszeiträume werden nicht verlängert.
Technische und formelle Voraussetzungen für die Einreichung
Damit ein Antrag von der Förderstelle (KPC) bewilligt werden kann, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Energieberatungspflicht: Bereits bei der Registrierung/Einreichung muss zwingend ein aktuelles Energieberatungsprotokoll (z.B. der Energieberatung Kärnten/Netzwerk Energieberatung) vorgelegt werden. Ohne nachgewiesene Energieberatung verfällt der Registrierungsanspruch. Bei der thermischen Gebäudesanierung ist bei Teilsanierung und umfassender Sanierung die Vorlage eines Energieausweises verpflichtend.
- Professionistenpflicht: Sämtliche Arbeiten müssen von befugten Fachbetrieben/Gewerbebetrieben ausgeführt und normgerecht installiert werden. Eigenleistungen (reiner Selbsteinbau) werden bezüglich der Arbeitszeit nicht gefördert; Förderbasis bilden nur ordnungsgemäße Rechnungen des Fachbetriebs inklusive Zahlungsbelegen.
- Eigentums- und Rechnungsnachweis: Rechnungen müssen zwingend auf den Namen der antragstellenden Person ausgestellt sein und den Nachweis der vollständigen Bezahlung enthalten.
Fazit und Empfehlung
Da Förderbudgets in der Vergangenheit extrem schnell ausgeschöpft waren, empfiehlt sich eine rasche Vorbereitung. Landwirte und private Gebäudebesitzer sollten jetzt Energieberatungen buchen, Aufmaß nehmen lassen und Angebote von Fachbetrieben einholen.
Die offizielle Beantragung erfolgt ab dem 2. November 2026 (Heizung) bzw. ab dem 4. Jänner 2027 (Thermische Sanierung) online, beachtet werden muss jedoch, dass keine Leistungen eingereicht werden, die bereits vor dem 7. Oktober 2026 erbracht wurden.
Weitere Details und Richtlinien: www.sanierungsoffensive.gv.at