Sachkundenachweis für Hunde - neue Bestimmungen seit 1. Juli
Seit 1. Juli muss bei der Anschaffung eines neuen Hundes ein Sachkundenachweis erbracht werden. Dieser umfasst eine theoretische Schulung im Ausmaß von vier Stunden, die auch online absolviert werden kann, sowie eine praktische Einheit im Ausmaß von zwei Stunden. Die theoretische Einheit muss bereits vor Anschaffung des Hundes absolviert werden. Die praktische Einheit muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung mit dem jeweiligen Hund nachgewiesen werden.
Die Sachkundekurse werden in den jeweiligen Bundesländern angeboten und sollen dort absolviert werden, wo die Hundehaltung erfolgt. Die Person, welche die Sachkunde benötigt, ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtierdatenbank registriert ist.
Unter gewissen Voraussetzungen kann die Pflicht zum Nachweis der Sachkunde entfallen. Personen, die bereits Hunde halten oder Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einen Hund für mindestens zwei Jahre gehalten haben, benötigen die neue Sachkunde nicht. Dieser Zeitraum kann sich auf sieben Jahre verlängern, sofern man nachweislich eine Ausbildung zur Haltung und Umgang mit Hunden positiv absolviert hat. Die (zurückliegende) Hundehaltung muss jeweils mit der Registrierung in der Heimtierdatenbank belegt werden. Es gibt außerdem eine Übergangszeit bis 30. Juni 2027, in welcher Personen, die bereits nach landesgesetzlichen Regelungen einen Teil der Sachkunde absolviert haben, diesen nicht noch einmal absolvieren müssen.
Nähere Informationen dazu finden sich auf der Seite tierwissen.at, auf der Seite des Gesundheitsministeriums sowie auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.
Die Sachkundekurse werden in den jeweiligen Bundesländern angeboten und sollen dort absolviert werden, wo die Hundehaltung erfolgt. Die Person, welche die Sachkunde benötigt, ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtierdatenbank registriert ist.
Unter gewissen Voraussetzungen kann die Pflicht zum Nachweis der Sachkunde entfallen. Personen, die bereits Hunde halten oder Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einen Hund für mindestens zwei Jahre gehalten haben, benötigen die neue Sachkunde nicht. Dieser Zeitraum kann sich auf sieben Jahre verlängern, sofern man nachweislich eine Ausbildung zur Haltung und Umgang mit Hunden positiv absolviert hat. Die (zurückliegende) Hundehaltung muss jeweils mit der Registrierung in der Heimtierdatenbank belegt werden. Es gibt außerdem eine Übergangszeit bis 30. Juni 2027, in welcher Personen, die bereits nach landesgesetzlichen Regelungen einen Teil der Sachkunde absolviert haben, diesen nicht noch einmal absolvieren müssen.
Nähere Informationen dazu finden sich auf der Seite tierwissen.at, auf der Seite des Gesundheitsministeriums sowie auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.