Resolution „Ökosoziale Agrarpolitik nach 2020“
Die Ökosoziale Agrarpolitik ist das Leitmotiv für die heimische Agrarpolitik. Ziel ist die Stärkung einer flächendeckenden, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft mit bäuerlichen Familienbetrieben in einem vitalen ländlichen Raum. Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert vor diesem Hintergrund die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) auf, sich in den Verhandlungen zur Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik auf nationaler und internationaler Ebene für folgende Anliegen einzusetzen:

1. Produktion ermöglichen
Die „Farm-to-Fork“-Strategie und die Biodiversitätsstrategie werden in der vorliegenden Form abgelehnt, da sie die Vorleistungen der bereits sehr nachhaltig produzierenden Landwirtschaft in Kärnten und in Österreich nicht anerkennen.
2. Leistungen fair abgelten
Inflationsangepasste Sicherstellung der Ausgleichszahlungen für die Bauern auf Basis der bisherigen EU-, Bundes-, und Landesmittel. Zusätzliche Auflagen bedürfen einer zusätzlichen Finanzierung im Sinne einer fairen Leistungsabgeltung.
3. Sockelprämie einführen
Einführung einer Sockelprämie in Form eines Top-up für die ersten 20 Hektar zur Stärkung von bäuerlichen Klein- und Mittelbetrieben. Einführung einer wirksamen Obergrenze bei den Direktzahlungen ab 60.000 Euro.
4. Berg- und Alm- wirtschaft stärken
Ausbau der Ausgleichszulage als unbürokratisches Instrument der Erschwernisabgeltung. Sicherstellung einer AZ-Zahlung für alle Betriebe im benachteiligten Gebiet. Inflationsangepasste Sicherstellung der Mittel für die Almwirtschaft in Säule 1 und Säule 2.
5. Mutterkuhhaltung unterstützen
Umsetzung einer Nachfolgeregelung als Ersatz für die gekoppelte Mutterkuhprämie. Ausbau der Tierwohlmaßnahmen (Stroh- und Weidehaltung).
6. Jungbauernpaket umsetzen
Top-up für Jungbauern in der Säule 1 in Form eines Pauschalbetrages – Kürzungen im Laufe der Periode können so vermieden werden. Anhebung der Existenzgründungsbeihilfe in der Säule 2. Investitions-Top-up für Jungbauern beibehalten.
7. Umweltleistungen marktgerecht abgelten
Das ÖPUL-Programm muss modular aufgebaut sein und auf freiwillige Anreize statt hoher Einstiegsschwellen setzen, damit möglichst viele Betriebe an maßgeschneiderten biodiversitäts- und umweltfördernden Maßnahmen teilnehmen können und auch Biobetrieben weitere Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden.
8. Investitionen ermöglichen
Sicherstellung einer starken und unbürokratischen Investförderung mit der Möglichkeit, auch nach pauschalen Kostensätzen abzurechnen. Beibehaltung der bisherigen Fördersätze und moderate Weiterentwicklung der Kostenobergrenzen.
9. Vereinfachungen umsetzen
Vereinfachungen in der Abwicklung der Programme ernst nehmen und das Jährlichkeitsprinzip einführen, um mehr Flexibilität für die betriebliche Entwicklung sicherzustellen.
Die „Farm-to-Fork“-Strategie und die Biodiversitätsstrategie werden in der vorliegenden Form abgelehnt, da sie die Vorleistungen der bereits sehr nachhaltig produzierenden Landwirtschaft in Kärnten und in Österreich nicht anerkennen.
2. Leistungen fair abgelten
Inflationsangepasste Sicherstellung der Ausgleichszahlungen für die Bauern auf Basis der bisherigen EU-, Bundes-, und Landesmittel. Zusätzliche Auflagen bedürfen einer zusätzlichen Finanzierung im Sinne einer fairen Leistungsabgeltung.
3. Sockelprämie einführen
Einführung einer Sockelprämie in Form eines Top-up für die ersten 20 Hektar zur Stärkung von bäuerlichen Klein- und Mittelbetrieben. Einführung einer wirksamen Obergrenze bei den Direktzahlungen ab 60.000 Euro.
4. Berg- und Alm- wirtschaft stärken
Ausbau der Ausgleichszulage als unbürokratisches Instrument der Erschwernisabgeltung. Sicherstellung einer AZ-Zahlung für alle Betriebe im benachteiligten Gebiet. Inflationsangepasste Sicherstellung der Mittel für die Almwirtschaft in Säule 1 und Säule 2.
5. Mutterkuhhaltung unterstützen
Umsetzung einer Nachfolgeregelung als Ersatz für die gekoppelte Mutterkuhprämie. Ausbau der Tierwohlmaßnahmen (Stroh- und Weidehaltung).
6. Jungbauernpaket umsetzen
Top-up für Jungbauern in der Säule 1 in Form eines Pauschalbetrages – Kürzungen im Laufe der Periode können so vermieden werden. Anhebung der Existenzgründungsbeihilfe in der Säule 2. Investitions-Top-up für Jungbauern beibehalten.
7. Umweltleistungen marktgerecht abgelten
Das ÖPUL-Programm muss modular aufgebaut sein und auf freiwillige Anreize statt hoher Einstiegsschwellen setzen, damit möglichst viele Betriebe an maßgeschneiderten biodiversitäts- und umweltfördernden Maßnahmen teilnehmen können und auch Biobetrieben weitere Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden.
8. Investitionen ermöglichen
Sicherstellung einer starken und unbürokratischen Investförderung mit der Möglichkeit, auch nach pauschalen Kostensätzen abzurechnen. Beibehaltung der bisherigen Fördersätze und moderate Weiterentwicklung der Kostenobergrenzen.
9. Vereinfachungen umsetzen
Vereinfachungen in der Abwicklung der Programme ernst nehmen und das Jährlichkeitsprinzip einführen, um mehr Flexibilität für die betriebliche Entwicklung sicherzustellen.