Aktuelles zum Bio-Saatgut: Die Positivliste (Stand 20.08.2026)
Altbekannt und doch neu – Auszug aus der Verfahrensanweisung zum Saatgutzukauf
Grundsätzlich darf für die biologische Produktion von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen nur biologisches Pflanzenvermehrungsmaterial (= Saatgut/Pflanzgut) verwendet werden.
Abweichend davon können Bio-Betriebe, wenn die in der AGES-Datenbank erfassten Daten zeigen, dass der qualitative oder quantitative Bedarf an biologischem Saatgut/Pflanzgut nicht gedeckt wird, Umstellungssaatgut/-pflanzgut verwenden.
Ist biologisches Saatgut/Pflanzgut und Umstellungssaatgut/-pflanzgut nicht in ausreichender Qualität oder Menge verfügbar, um den Bedarf zu decken, so können die Kontrollstellen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen die Verwendung von nicht-biologischem Saatgut/Pflanzgut genehmigen.
Abweichend davon können Bio-Betriebe, wenn die in der AGES-Datenbank erfassten Daten zeigen, dass der qualitative oder quantitative Bedarf an biologischem Saatgut/Pflanzgut nicht gedeckt wird, Umstellungssaatgut/-pflanzgut verwenden.
Ist biologisches Saatgut/Pflanzgut und Umstellungssaatgut/-pflanzgut nicht in ausreichender Qualität oder Menge verfügbar, um den Bedarf zu decken, so können die Kontrollstellen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen die Verwendung von nicht-biologischem Saatgut/Pflanzgut genehmigen.
Für die Antragstellung zur Verwendung von konventionellem unbehandeltem Saatgut sind für den Betrieb drei wesentliche Dokumente und Datenbanken zu beachten
- Pflanzenvermehrungsmaterialdatenbank (früher Saatgutdatenbank) der AGES:
Die AGES-Datenbank sollte bei jedem Bio-Betrieb bekannt sein. Hier werden die bio-verfügbaren Sorten der einzelnen Kulturen aufgelistet. Beim geplanten Kauf von Saatgut ist sie die erste Adresse, um herauszufinden, ob die gewünschte Kultur bzw. Sorte auch in Bio-Qualität verfügbar ist.
Ist Bio-Saatgut der gewünschten Sorte in der Datenbank enthalten, muss auch Bio-Saatgut zugekauft werden.
Biosaatgut-Datenbank - AGES
- Positivliste – Verzeichnis des ausreichend verfügbaren Pflanzenvermehrungsmaterials für die biologische Produktion (Verfügbarkeitsliste)
Diese Liste ist nicht grundsätzlich neu, aber in den vergangenen Jahren waren darin keine Kulturen enthalten. Das ändert sich nun.
Der nächste Schritt beim geplanten Zukauf von Bio-Saatgut ist ein Blick auf die Arten, die in dieser Positivliste enthalten sind.
Diese Liste wurde mit Stand 1. April 2026 erstmals mit Arten befüllt.
Heißt in der Praxis …
In der Positivliste sind jene Arten (und relevante Untergruppen) enthalten, von denen ausgegangen werden kann, dass genügend Bio-Saatgut verfügbar ist. Sind von diesen genannten Arten drei oder mehr Sorten in der Saatgutdatenbank gelistet, muss eine dieser Sorten zugekauft und angebaut werden.
Bei weniger als drei Sorten in der AGES-Datenbank, kann ein Ansuchen für konventionell unbehandeltes Saatgut bei der Kontrollstelle gestellt werden.
- Liste der allgemeinen Ausnahmegenehmigungen – Verzeichnis der allgemeingültigen Genehmigungen für die Verwendung von nicht-biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial
In dieser Liste sind alle Arten enthalten, wo es grundsätzlich kein Bio-Saatgut in Österreich gibt und daher eine allgemeine Ausnahme für den Einsatz von konventionell-unbehandeltem Saatgut gilt.
Das bedeutet, dass für die Verwendung einer solchen Art kein betriebsindividuelles Ansuchen bei der Kontrollstelle notwendig ist.
Die Positiv-Liste: Bedeutung für die Praxis
Grundsätzlich ist laut Bio-Verordnung jedes EU-Mitglied verpflichtet, eine solche Liste zu erstellen. Diese Liste besteht schon seit längerem, sie wurde aber bis zuletzt aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit von ausreichend Bio-Saatgut nicht befüllt.
Mit 1. April 2026 wurden folgende drei Arten (und deren Untergruppen) aufgenommen.
Als ausreichend bioverfügbar gilt:
Mit 1. April 2026 wurden folgende drei Arten (und deren Untergruppen) aufgenommen.
Als ausreichend bioverfügbar gilt:
- WINTERROGGEN
Alle Hybrid-, Populations- und Grünschnittroggensorten laut Einteilung in der Bio-Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank ausreichend verfügbar-
Gruppiert nach
- Hybridsorten
- Populationssorten
- Grünschnittroggensorten
-
Gruppiert nach
- WINTERTRITICALE
Alle Sorten ausreichend verfügbar - MAIS
Alle Sorten von Körner- und Silomais lt. Einteilung in der Bio-Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank verfügbar, außer jene der Reifegruppe RZ 170–250-
Gruppiert nach
- Körnermais RZ 170-250 (nicht ausreichend verfügbar)
- Körnermais RZ 260-300
- Körnermais RZ ab 360
- Silomais RZ 170-250 (nicht ausreichend verfügbar)
- Silomais RZ 260-300
- Silomais RZ ab 360
-
Gruppiert nach
… und ihre Auswirkungen
In der Praxis bedeutet das, dass Bio-Saatgut der oben genannten Arten bzw. Einteilung für den Biolandbau in ausreichender Menge vorhanden ist.
In weiterer Folge schließt es die Möglichkeit zum Zukauf von konventionell unbehandeltem/ungebeiztem Saatgut aus.
In weiterer Folge schließt es die Möglichkeit zum Zukauf von konventionell unbehandeltem/ungebeiztem Saatgut aus.
Ansuchen für konventionell unbehandeltes Saatgut
Die Liste hat Auswirkungen auf die Regelung zum Zukauf konventionell unbehandeltem Saatgut. Das Ansuchen zum Zukauf bei der Kontrollstelle ist dazu jedenfalls notwendig.
Die folgenden Punkte beschreiben, wann konventionell unbehandeltes Saatgut mit Ansuchen bei der Kontrollstelle zugekauft werden darf.
Die folgenden Punkte beschreiben, wann konventionell unbehandeltes Saatgut mit Ansuchen bei der Kontrollstelle zugekauft werden darf.
- Weniger als drei Sorten einer Art (bzw. [Unter-]Gruppe) sind in der AGES-Saatgutdatenbank enthalten
- Vertragsanbau (Sorte wird vom Abnehmer bestimmt) – bei Antragstellung ist die Vorgabe an Kontrollstelle zu übermitteln
- Kurzfristige Nicht-Verfügbarkeit und begründete Dringlichkeit direkt beim Anbau
-> z.B. trotz vorausschauender Planung und Bestellung ist Bio-Saatgut während des Anbaus zu wenig (Begründung: schwierige Mengenabschätzung wegen Feldstückskontur, unbeabsichtigte falsche Sämaschinen-Einstellung, kurzfristig witterungsbedingt höhere Saatstärke gewählt) – dazu sind einige zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen:
- Anbau muss bei Antragstellung erfolgt oder unmittelbar abgeschlossen sein
- Rechnung oder Lieferschein des verwendeten Bio-Saatguts muss vorgelegt werden
- Größe der Anbaufläche und benötigte Saatgutmenge muss angegeben werden
- Genehmigte Menge darf maximal 20% der benötigten Saagutmenge des Feldstücks betragen
- Kontrollstelle prüft die Einhaltung der genannten Voraussetzungen - Sonderfälle bei SLK-Sorten (lt. ÖPUL-Liste seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen)
Sind SLK-Sorten (in der aktuellen Liste v.a. Roggensorten) nicht mehr bio-verfügbar, so kann auch hier auf koventionelles ungebeiztes/unbehandeltes Saatgut zurückgegriffen werden
Bei Unsicherheiten bezüglich der Regelung zum Saatgutzukauf und den ausreichend bio-verfügbaren Sorten laut Positivliste steht die Bioberatung der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.