Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung
Dieses Verbot umfasst Forststraßen ebenso wie Alm- und Wanderwege. Als Informationsportal für registrierte und freigegebene Routen dienen ausschließlich das touristische Tourenportal www.touren.kaernten.at und die KAGIS Geoinformationsplattform des Landes Kärnten (www.kagis.ktn.gv.at). Gestattet der Waldbesitzer b zw. die Waldbesitzerin das Mountainbiken im Wald ohne vertragliche Haftungsregelung, dann haften er/sie und die an der Waldbewirtschaftung mitwirkenden Personen für Schäden, die durch den mangelhaften Zustand der freigegebenen Forststraßen und sonstigen Wege bedingt werden. Die Haftung tritt auch ein, wenn ein Schaden auf diesen Wegen durch den Zustand des danebenliegenden Waldes verursacht wird (§ 176 Forstgesetz 1975).
Haftungsregelung
Mit dem Mustervertrag wird geregelt, dass für den Zustand und die Sicherheit auf den freigegebenen Straßen, Wegen und Trails, je nachdem, wie es die jeweilige Mountainbike-Tour benötigt, der Vertragspartner des Grundeigentümers oder des Verfügungsberechtigten verantwortlich ist und dieser auch die Wegehalterhaftung für die Benützung der Anlagen durch Mountainbiker zu übernehmen hat.
Haftpflichtversicherung
Das Land Kärnten unterstützt die Schaffung und Ausweisung von Radfahrstrecken durch den Abschluss einer landesweiten Haftpflichtversicherung, die gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen aus Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden gegenüber Rad- bzw. Mountainbikefahrern deckt.
Der Versicherer bezahlt berechtigte Ansprüche eines geschädigten Dritten und trägt darüber hinaus die Kosten der Abwehr von unberechtigten Forderungen.
Versichert sind neben den Vertragspartnern wie Tourismusverbände, Gemeinden und Vereine insbesondere auch die jeweiligen Wald- und Grundeigentümer, Wegehalter, Bringungsgenossenschaften und sonstige Berechtigte, wie Pächter und Servitutsberechtigte.
Der Versicherungsschutz gilt für sämtliche und ausschließlich mit dem Mustervertrag abgeschlossene Mountainbike- und Radfahrverträge, die beim Amt der Kärntner Landesregierung und bei der Kärnten Werbung auf den Internetplattformen www.touren.kaernten.at oder der Kärntner Landesregierung und bei der Kärnten Werbung auf den Internetplattformen www.touren.kaernten.at oder www.kagis.ktn.gv.at erfasst sind (gilt für alle Arten von Mountainbikestrecken).
Im Schadensfall, das heißt, wenn ein beim Betrieb bzw. Bestand einer Rad- bzw. Mountainbikestrecke Beteiligter mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert wird, ist umgehend eine schriftliche Schadensmeldung zu erstatten.
Details dazu im Mountainbike- Leitfaden (zum Download ebenso wie der Mustervertrag am Ende des Artikels)
Der Versicherer bezahlt berechtigte Ansprüche eines geschädigten Dritten und trägt darüber hinaus die Kosten der Abwehr von unberechtigten Forderungen.
Versichert sind neben den Vertragspartnern wie Tourismusverbände, Gemeinden und Vereine insbesondere auch die jeweiligen Wald- und Grundeigentümer, Wegehalter, Bringungsgenossenschaften und sonstige Berechtigte, wie Pächter und Servitutsberechtigte.
Der Versicherungsschutz gilt für sämtliche und ausschließlich mit dem Mustervertrag abgeschlossene Mountainbike- und Radfahrverträge, die beim Amt der Kärntner Landesregierung und bei der Kärnten Werbung auf den Internetplattformen www.touren.kaernten.at oder der Kärntner Landesregierung und bei der Kärnten Werbung auf den Internetplattformen www.touren.kaernten.at oder www.kagis.ktn.gv.at erfasst sind (gilt für alle Arten von Mountainbikestrecken).
Im Schadensfall, das heißt, wenn ein beim Betrieb bzw. Bestand einer Rad- bzw. Mountainbikestrecke Beteiligter mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert wird, ist umgehend eine schriftliche Schadensmeldung zu erstatten.
Details dazu im Mountainbike- Leitfaden (zum Download ebenso wie der Mustervertrag am Ende des Artikels)
Informationen
Sollten Sie Fragen zu den Mountainbike-Verträgen und zum Mountainbike-Leitfaden haben, können Sie sich in der LK Kärnten an die Stabstelle Recht unter der Tel.-Nr.. 0463/5850-1461 bzw. an das Referat Forst und Energie unter der Tel.-Nr.: 0463/5850-1281 wenden.