Qplus Rind: Förderung noch für 2022 sichern!
"Qplus Rind - Fokus Tiergesundheit“ - so nennt sich das im Jahr 2021 neu konzipierte Zusatzmodul in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung". Landwirte, die daran teilnehmen, werden von Bund und Land mit attraktiven De-minimis-Beihilfen unterstützt. Für das Jahr 2022 ist ein Neueinstieg noch möglich. Kleinbetriebe unter fünf Mutterkühen können auch 2022 wieder an der Landesmaßnahme teilnehmen.
Ziel des AMA-Gütesiegel-Zusatzmoduls "Qplus Rind“ ist die Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohls sowie eine nachhaltige Steigerung der Produktions- und Fleischqualität in der Rinder- und Kälberhaltung. Hierfür sind von einer anerkannten Abwicklungsstelle für jeden teilnehmenden Betrieb Parameter bezüglich Tiergesundheit, Tierhaltung, Mast- und Schlachtleistung sowie Fleischqualität zu erfassen und zu dokumentieren. Diese betriebsindividuellen Daten werden dann mit vorgegebenen Kennzahlen verglichen und den Betrieben in einem jährlichen Bericht übergeben. Erreicht ein Betrieb die vorgegebenen Kennzahlen, so besteht die Aufgabe der Abwicklungsstelle darin, Maßnahmen zur Absicherung und weiteren Verbesserung der Kennzahlen zu setzen. Unterschreitet ein Betrieb die vorgegebenen Kennzahlen, hat die Abwicklungsstelle mit dem Betrieb eine Maßnahmenplanung durchzuführen, die eine Erreichung der Zielvorgaben sicherstellen soll. Primär sollen die Teilnehmer am "Qplus Rind" also davon profitieren, dass sich durch externe Begleitung und Beratung die Tiergesundheit und die Leistung auf ihren Betrieben verbessert.
Ziel des AMA-Gütesiegel-Zusatzmoduls "Qplus Rind“ ist die Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohls sowie eine nachhaltige Steigerung der Produktions- und Fleischqualität in der Rinder- und Kälberhaltung. Hierfür sind von einer anerkannten Abwicklungsstelle für jeden teilnehmenden Betrieb Parameter bezüglich Tiergesundheit, Tierhaltung, Mast- und Schlachtleistung sowie Fleischqualität zu erfassen und zu dokumentieren. Diese betriebsindividuellen Daten werden dann mit vorgegebenen Kennzahlen verglichen und den Betrieben in einem jährlichen Bericht übergeben. Erreicht ein Betrieb die vorgegebenen Kennzahlen, so besteht die Aufgabe der Abwicklungsstelle darin, Maßnahmen zur Absicherung und weiteren Verbesserung der Kennzahlen zu setzen. Unterschreitet ein Betrieb die vorgegebenen Kennzahlen, hat die Abwicklungsstelle mit dem Betrieb eine Maßnahmenplanung durchzuführen, die eine Erreichung der Zielvorgaben sicherstellen soll. Primär sollen die Teilnehmer am "Qplus Rind" also davon profitieren, dass sich durch externe Begleitung und Beratung die Tiergesundheit und die Leistung auf ihren Betrieben verbessert.
AMA-Gütesiegel Voraussetzung
Teilnahmevoraussetzung ist ein aufrechter Erzeugervertrag (Teilnahme an der "AMA-Gütesiegel-Richtlinie Rinderhaltung) und der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Teilnahme am Modul "Qplus Rind“. Dieser "Einstieg“ ins AMA-Gütesiegel nimmt erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch, sodass Betriebe, die 2022 erstmalig am "Qplus Rind“ teilnehmen und damit die Förderung abrufen wollen, bis spätestens Ende September damit starten sollten.
Darüber hinaus hat der teilnehmende Betrieb einen Vertrag mit einer von der AMA-Marketing anerkannten Abwicklungsstelle abzuschließen. Die Liste der anerkannten Abwicklungsstellen ist unter http://amainfo.at/www.amainfo.at abrufbar. In Kärnten sind bislang die BVG Kärntner Fleisch Gen.m.b.H und die Norbert Marcher GmbH als Abwicklungsstellen anerkannt. Für ihren Aufwand wird den teilnehmenden Landwirten von den Abwicklungsstellen eine Rechnung gestellt (Sockelbetrag je Betrieb und ein Betrag je vermarktetem Rind). Dieser Rechnungsbetrag wird von der Abwicklungsstelle bei der AMA zur Förderung eingereicht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der teilnehmende Betrieb 100% des Nettobetrags der Rechnung als Förderung für die Teilnahme rückerstattet.
Um einen zusätzlichen Anreiz für die Teilnahme am "Qplus Rind“ zu setzen, haben Bund und Länder 2021 beschlossen, die De-minimis-Beihilfen für dieses Qualitätsprogramm deutlich aufzustocken, sodass jährlich ein nach Betriebsgröße gestaffelter Zuschuss von 1.000 bis 2.400 Euro ausbezahlt werden kann.
Darüber hinaus hat der teilnehmende Betrieb einen Vertrag mit einer von der AMA-Marketing anerkannten Abwicklungsstelle abzuschließen. Die Liste der anerkannten Abwicklungsstellen ist unter http://amainfo.at/www.amainfo.at abrufbar. In Kärnten sind bislang die BVG Kärntner Fleisch Gen.m.b.H und die Norbert Marcher GmbH als Abwicklungsstellen anerkannt. Für ihren Aufwand wird den teilnehmenden Landwirten von den Abwicklungsstellen eine Rechnung gestellt (Sockelbetrag je Betrieb und ein Betrag je vermarktetem Rind). Dieser Rechnungsbetrag wird von der Abwicklungsstelle bei der AMA zur Förderung eingereicht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der teilnehmende Betrieb 100% des Nettobetrags der Rechnung als Förderung für die Teilnahme rückerstattet.
Um einen zusätzlichen Anreiz für die Teilnahme am "Qplus Rind“ zu setzen, haben Bund und Länder 2021 beschlossen, die De-minimis-Beihilfen für dieses Qualitätsprogramm deutlich aufzustocken, sodass jährlich ein nach Betriebsgröße gestaffelter Zuschuss von 1.000 bis 2.400 Euro ausbezahlt werden kann.
Landesmaßnahme für Kleinbetriebe
Für Betriebe, die unter fünf Mutterkühen Jahresdurchschnittsbestand liegen und somit nicht an der Bundesmaßnahme teilnehmen können, wird auch für das Jahr 2022 wieder eine Landesförderung gewährt. Ziel dieser Förderung ist, dass sich auch Kleinbetriebe der Erzeugung von qualitativ hochwertigem Kalb- und Rindfleisch unter besonderer Berücksichtigung der Tiergesundheit widmen. Teilnahmevoraussetzung für diese Kleinbetriebe ist, dass Sie entweder Teilnehmer an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie Rinderhaltung oder Biobetrieb sind. Darüber hinaus ist eine Vereinbarung mit einer Abwicklungsstelle zu schließen, ein Betriebsbesuch durch einen Qualitätsmanager einer Abwicklungsstelle zu absolvieren, ein "Qplus Rind Betriebserhebungsbogen“ auszufüllen und ein "Qplus Rind Betriebsbesuch-Maßnahmenplan“ zu erstellen. Ein Neueinstieg in die Landesmaßnahme und damit die Auslösung der 500 Euro De-minimis-Beihilfe für das Jahr 2022 ist noch möglich.