Pflanzenschutzmittelcodierung – acht Fragen und Antworten
1. Welche ÖPUL-Maßnahmen und welche darin eingebrachte Flächen sind von der neuen verpflichtenden Pflanzenschutzmittelcodierung betroffen?
2. Bei welcher Ausbringungsart ist eine verpflichtende Codierung notwendig?
Erfolgt ein flächiger Pflanzenschutzmitteleinsatz im Rahmen der o. g. ÖPUL-2023-Maßnahmen, ist eine Codierung vorzunehmen. Bei einer Punktbekämpfung besteht keine Codierungspflicht.
3. Wann ist die Codierung des flächigen Pflanzenschutzmitteleinsatzes vorzunehmen?
Ist ein flächiger Pflanzenschutzmitteleinsatz geplant, kann die Angabe des Codes auch im Vorhinein erfolgen. Ist es absehbar, dass doch kein Einsatz eines Pflanzenschutzmittels erfolgt, ist die Codierung zu streichen. Änderungen oder Nachtragungen von Codierungen sind umgehend im Mehrfachantrag bekanntzugeben.
4. Wie ist der Einsatz von gebeiztem Saatgut zu codieren?
Wird gebeiztes Saatgut verwendet, zählt dies als flächige Anwendung von Pflanzenschutzmittel. Demnach ist der betroffene Schlag entweder mit dem Code „PSMBIO“ oder „PSMCS“ zu codieren.
5. Wie wird die Codierung von Pflanzenschutzmitteln vorgenommen?
Die Codierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes erfolgt im INVEKOS-GIS unter www.eama.at bei den betroffenen Schlägen. Ist ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geplant, kann dies bereits bei Erfassung der Feldstücksliste im Rahmen des MFA 2023 bekanntgegeben werden. Änderungen oder Nachtragungen von PSM-Codes sind als Korrektur zum Mehrfachantrag einzureichen.
6. Welche Codes sind bei welchen ÖPUL-2023-Maßnahmen zu verwenden?
7. Welcher PSM-Code ist zu verwenden, wenn mehrere Pflanzenschutzmittel auf einer Fläche eingesetzt werden?
Wenn z. B. auf einer Fläche ein Pflanzenschutzmittel, welches im Biolandbau zugelassen ist, gleichzeitig mit einem chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt wird, dann ist nur der Code „PSMCS“ zu vergeben.
8. Ersetzt die Codierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes die Aufzeichnungen?
Nein. Unabhängig von den neuen Codierungen bleibt die Aufzeichnungsverpflichtung aller Pflanzenschutzmittel weiterhin aufrecht. Folgende Angaben sind bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln erforderlich:
- Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels und Registernummer
- Zeitpunkt der Anwendung
- Angewendete Menge
- Behandelte Fläche in ha
- Kulturpflanze, auf der das Pflanzenschutzmittel angewendet wurde