Pflanzenschutzgeräte: Überprüfung startet
Pflanzenschutzmittel dürfen nur mit überprüften Geräten ausgebracht werden. Bei Nichteinhalten drohen unter anderem Kürzungen von Direktzahlung, ÖPUL-Prämien und Ausgleichszulage, da alle gesetzlichen Bestimmungen zum Pflanzenschutz Bestandteil der Konditionalität sind.
Welche Geräte müssen überprüft werden?
Überprüfungspflichtig sind alle Geräte, welche speziell für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt sind. Dazu zählen nicht nur Feldspritzen, sondern auch Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen registrierte Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind nur handgehaltene oder schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte.
Welche Geräte müssen überprüft werden?
Überprüfungspflichtig sind alle Geräte, welche speziell für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt sind. Dazu zählen nicht nur Feldspritzen, sondern auch Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen registrierte Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind nur handgehaltene oder schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte.
Intervall
Pflanzenschutzgeräte wie z.B. Feldspritze oder Granulatstreuer müssen alle drei Jahre überprüft werden, und ein Blick auf die Prüfplakette zeigt, ob das Gerät vor der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wieder zu überprüfen ist. Der Zeitpunkt, mit dem die Überprüfung fällig wird, richtet sich nach dem Datum der Lochung an der Prüfplakette. Mit Ablauf des übernächsten Monats nach der Lochung ist das Pflanzenschutzgerät spätestens wieder zu überprüfen. Bei positivem Prüfergebnis wird wieder eine Plakette für drei Jahre ausgestellt. Beispiel: Lochung 4/2026, späteste Überprüfung 30. Juni 2026.
Neugeräte gelten fünf Jahre ab Kaufdatum als überprüft. Um eine Prüfplakette zu bekommen, ist es erforderlich, den Kaufvertrag oder die Rechnung an E-Mail: pflanzenbau@lk-kaernten.at zu senden. Daraufhin wird von der Landwirtschaftskammer Kärnten die Prüfplakette ausgestellt.
Neugeräte gelten fünf Jahre ab Kaufdatum als überprüft. Um eine Prüfplakette zu bekommen, ist es erforderlich, den Kaufvertrag oder die Rechnung an E-Mail: pflanzenbau@lk-kaernten.at zu senden. Daraufhin wird von der Landwirtschaftskammer Kärnten die Prüfplakette ausgestellt.
Vorbereitung
Bei der Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte gilt es, unerwartete Überraschungen verbunden mit Mehrkosten zu vermeiden. Treffen Sie Vorbereitungen, damit es bei der Überprüfung keine Probleme gibt! Füllen Sie Ihre Feldspritze nach einer gründlichen Innen- und Außenreinigung bis zum Nennvolumen mit Wasser, bevor Sie zur Kontrolle erscheinen.
Zehn Tipps
1| Wird die Spritze direkt nach dem Winter zur Kontrolle vorgestellt, nicht mit Frostschutz in der Pumpe zur Werkstatt fahren.
2| Sämtliche Gerätefilter vorher ausbauen und reinigen.
3| Düsen ausbauen und mit weicher Bürste oder Druckluft eventuell auch im Ultraschallbad (Optikerbedarf/Einzelhandel) reinigen.
4| Bei laufendem Gerät Rückschlagventile bzw. Membrane kontrollieren; Düsen dürfen beim Abstellen der Spritzleitung nicht nachtropfen.
5| Wenn die Düsen beim Spritzen stark "flattern", den Luftdruck im Luftausgleichsbehälter (Windkessel) der Gerätepumpe kontrollieren. Er sollte geringfügig unter dem Spritzdruck liegen.
6| Spritze auf Undichtheiten überprüfen; oft reicht zum Abdichten schon das Nachziehen von Schlauchschellen oder Verschraubungen aus.
7| Bei der Kontrolle darauf achten, dass lange Injektordüsen (ID, IDN, ID3, HiSpeed, AI, AVI, TTI etc.) bei ca. 5 bar und kompakte Injektordüsen (AirMix, IDK, IDKN, IDKT, MD) bei etwa 2 - 3 bar geprüft werden (praxisüblicher Druck).
8| Wo Einstellmöglichkeiten am Gestänge vorhanden sind, sollte dies, wenn erforderlich, auf einer ebenen Fläche ausgerichtet werden.
9| Kontrolle des dichten Tankdeckels und ob das Einfüllsieb vorhanden ist.
10| Zapfwellenschutz ist Pflicht.
2| Sämtliche Gerätefilter vorher ausbauen und reinigen.
3| Düsen ausbauen und mit weicher Bürste oder Druckluft eventuell auch im Ultraschallbad (Optikerbedarf/Einzelhandel) reinigen.
4| Bei laufendem Gerät Rückschlagventile bzw. Membrane kontrollieren; Düsen dürfen beim Abstellen der Spritzleitung nicht nachtropfen.
5| Wenn die Düsen beim Spritzen stark "flattern", den Luftdruck im Luftausgleichsbehälter (Windkessel) der Gerätepumpe kontrollieren. Er sollte geringfügig unter dem Spritzdruck liegen.
6| Spritze auf Undichtheiten überprüfen; oft reicht zum Abdichten schon das Nachziehen von Schlauchschellen oder Verschraubungen aus.
7| Bei der Kontrolle darauf achten, dass lange Injektordüsen (ID, IDN, ID3, HiSpeed, AI, AVI, TTI etc.) bei ca. 5 bar und kompakte Injektordüsen (AirMix, IDK, IDKN, IDKT, MD) bei etwa 2 - 3 bar geprüft werden (praxisüblicher Druck).
8| Wo Einstellmöglichkeiten am Gestänge vorhanden sind, sollte dies, wenn erforderlich, auf einer ebenen Fläche ausgerichtet werden.
9| Kontrolle des dichten Tankdeckels und ob das Einfüllsieb vorhanden ist.
10| Zapfwellenschutz ist Pflicht.
Prüftermine 2026
Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin beim jeweiligen Prüfstandort zu kümmern. Die Termine werden von den Ansprechpartnern der jeweiligen Standorte ausschließlich in Verbindung mit der Abgabe des Anmeldeformulars vergeben. Nur angemeldete Geräte (Feldspritze, Granulatstreuer bzw. andere Streugeräte) haben am Prüftag einen gesicherten Termin. Das Anmeldeformular zur Pflanzenschutzgeräteüberprüfung 2026 liegt bei den Werkstätten auf.
- Unser LGH Werkstätte, 9433 St. Andrä, Burgstall 56a, 16. und 17. März 2026, Michael Theuermann, Tel.-Nr.: 0 43 58/23 10
- Unser Lagerhaus WHG, 9150 Bleiburg, Völkermarkter Str. 27, 18. und 19. März 2026, Franz Daniel, Tel.-Nr.: 0 42 35/21 03
- Unser LGH Werkstätte, 9330 Althofen, Funderstraße 18,
- 23. und 24. März 2026, Markus Schlintl, Tel.-Nr.: 0 42 62/224 724 10
- Unser LGH Werkstätte, 9020 Klagenfurt, Südring 244, 25. und 26. März 2026, Manuel Planteu, Tel.-Nr.: 0463/38 65-473
- ACA Center Stumpf, 9131 Grafenstein, Hauptstraße 26, 30. und 31. März 2026, Martin Deutschmann, Tel.-Nr.: 0 42 25/22 74
- Unser LGH Werkstätte, 9141 Eberndorf, Bahnstraße 14, 8. und 9. April 2026, Adrian Luschin, Tel.-Nr.: 0 42 36/25 55
- Unser LGH Werkstätte, 9560 Feldkirchen, Niederdorf 11, 13. und 14. April 2026, Eduard Freithofnig, Tel.-Nr.: 0 42 76/34 58
- Rubländerhof, 9500 Villach, St. Agathen 1, 15. und 16. April 2026, Magdalena Seethaler, Tel.-Nr.: 0463/58 50-14 21
- Unser LGH Werkstätte, 9812 Pusarnitz, Mitterbreiten 13, 20. und 21. April 2026, Herbert Lampersberger, Tel.-Nr.: 0 47 69/331 63 12
- Unser LGH Werkstätte, 9620 Hermagor, Bürgerfeldstraße 14, 22. und 23. April 2026, Josef Novak, Tel.-Nr.: 0 42 82/23 06
- Maschinen Gailer GmbH, 9640 Kötschach-Mauthen, Kötschach 450, 27. und 28. April 2026, Stefan Gailer, Tel.-Nr.: 0 47 15/297
- LFS Goldbrunnhof, 9100 Völkermarkt, Diexer Straße 8, 29. und 30. April 2026, Magdalena Seethaler, Tel.-Nr.: 0463/58 50-14 21