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Pferdehaltung am Biobetrieb

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11.05.2023 | von Petra Doblmair und Viktoria Egger

Die Pferdehaltung auf Biobetrieben hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Hier die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für pferdehaltende Biobetriebe im Überblick.

Für die Pferdehaltung am Biobetrieb gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die es für Bäuerinnen und Bauern auszuloten gilt. © Petra Doblmair
Für die Pferdehaltung am Biobetrieb gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die es für Bäuerinnen und Bauern auszuloten gilt. © Petra Doblmair

Drei Möglichkeiten der Pferdehaltung am Biobetrieb

Zertifizierte Pferdehaltung (alles Bio)
  • Fütterung biologisch
  • Haltung (Auslauf/Weide), Tierzukauf und Tierbehandlung nach Bio-Richtlinien
  • Vermarktung von Bio-Produkten (z.B. Stutenmilch, Fleisch)
Nicht zertifizierte Pferde am Biobetrieb
  • Fütterung biologisch (es dürfen keine unerlaubten Betriebsmittel auf der Biobetriebsstätte gelagert bzw. eingesetzt werden)
  • Haltung nach Biorichtlinien (z.B. Auslauf/Weide)
  • Tierzukauf ist nicht relevant
  • GVE werden bei der Einstufung als "Tierhalter“ in der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ berücksichtigt
  • Keine Bedeutung für die Bio-Kontrollstelle, da keine Bioprodukte vermarktet werden
 
Teilbetrieb "Konventionelle Pferdehaltung"
  • Pferdestall und Pferdefutterlager stellen eine eigene Betriebsstätte dar
  • konventionelle Fütterung und Haltung sowie Zukauf konventioneller Tiere möglich (wenn andere Biotere am Betrieb gehalten werden, ist ein getrenntes Futterlager für Biofutter und konventionelles Futter erforderlich)
  • GVE werden nicht bei der Einstufung als "Tierhalter" in der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" berücksichtigt
  • BIO AUSTRIA-Betrieb: Ein Teilbetrieb „konventionelle Pferdehaltung“ ist nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und mit einzelbetrieblicher Genehmigung möglich.
  • Berücksichtigung im AMA-Mehrfachantrag: "Teilbetrieb konventionelle Pferdehaltung"

Was ist bei der Haltung zu beachten?

Grundsätzlich gilt: Die Anbindehaltung ist verboten. Der Boden muss rutschfest und mit Stroh oder anderen Naturmaterialien eingestreut sein. Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, trockene und saubere Liege- und Ruheflächen aufweisen.
Details zur Pferdehaltung am BIO-Betrieb © LK Niederösterreich

Zugang zur Weide sicherstellen

Die Tiere müssen Zugang zu Weideland haben, wann immer die Umstände dies gestatten. Pflanzenfressern ist Weidegang zu gewähren, wann immer die Witterungsbedingungen, der Zustand des Bodens und die jahreszeitlichen Bedingungen dies erlauben. Das Kalenderjahr wird auch in eine Weidezeit (April bis Oktober) und in Wintermonate (November bis März) eingeteilt. Konkret heißt das, dass während der Weidezeit allen Tieren täglicher Weidezugang zu gewähren ist und in den Wintermonaten keine Weideverpflichtung, jedoch auch kein Weideverbot besteht. Besteht ein Auslauf für die Pferde, so ist ein "Optimum an Weide" zu gewährleisten sowie Zugang zum Auslauf, wenn die Tiere nicht auf der Weide sind. Werden die Pferde in Boxen gehalten oder einem gemeinsamen Stallsystem ohne Auslaufflächen, so ist ein Maximum an Weide zu gewährleisten.

Bei der Gestaltung des Auslaufs sind insbesondere die wasserrechtlichen Vorgaben bzw. die Nitratrichtlinie zu beachten und einzuhalten. Ständig begehbare Ausläufe sollten befestigt werden (Nitrateintrag!).

Vorsicht bei der überdachten Fläche

Mindestens 50% der Mindestauslauffläche dürfen nicht überdacht sein. Die Dachrinne zählt zur überdachten Fläche. Liegt die durchschnittliche Gesamtjahresniederschlagsmenge über 1.200 mm, so kann die unüberdachte Fläche auf 25% reduziert werden. Hier gilt noch eine Übergangsregelung zu den bisherigen Vorgaben bis zum 31. Dezember 2030.

Ist Freilandhaltung möglich?

Auch die ganzjährige Freilandhaltung mit Pferden ist möglich. In diesem Fall muss für einen Witterungsschutz und eine trockene, eingestreute Liegefläche gesorgt werden. Zudem muss eine adäquate Futterversorgung in den Wintermonaten erfolgen und die Tränkebecken sind frostfrei zu halten.

Umzäunung und Weidezeiten

Die Umzäunung von Pferdekoppeln und Pferdeausläufen ist so zu gestalten, dass spitze Winkel vermieden werden. Die Verwendung von Stacheldraht oder weitmaschigen Knotengitterzäunen ist bei Pferdekoppeln und bei Pferdeausläufen verboten.

Die Weidezeiten von Pferden müssen dokumentiert werden, sie sind tagesaktuell und lückenlos zu führen und müssen bei einer Kontrolle Aufschluss über die Einhaltung der Weidevorgabe geben. Für die Dokumentation gibt es keine Formvorschriften.

Stallklima und Stallfläche

Die 1. Tierhalteverordnung in Österreich schreibt großzügigere Platzangebote für Pferde vor. Doch welche Werte gelten für Einzelboxen und die Gruppenhaltung? Zusätzlich stellt sich die Frage, welche Auslaufflächen zur Verfügung gestellt werden müssen. Denn besteht die Bewegungsmöglichkeit in freiem Auslauf, muss mindestens die zweifache Fläche, wie für Einzelboxen gefordert, vorhanden sein. Hier die Zahlen im Detail.

Größe der Einzelboxen: Werte für die Pferdehaltung auf Biobetrieben

Größe der Tiere Boxenfläche* Kürzeste Seite
STM bis 120 cm 6,00 m²/Tier 180,00 cm/Tier
STM bis 135 cm 7,50 m²/Tier 200,00 cm/Tier
STM bis 150 cm 8,50 m²/Tier 220,00 cm/Tier
STM bis 165 cm 10,00 m²/Tier 250,00 cm/Tier
STM bis 175 cm 11,00 m²/Tier 260,00 cm/Tier
STM bis 185 cm 12,00 m²/Tier 270,00 cm/Tier
STM über 185 cm 14,00 m²/Tier 290,00 cm/Tier
* Diese Fläche gilt auch für Stuten mit Fohlen bis zum Absetzen oder für zwei Fohlen bis zu einem Alter von einem Jahr.
Pferdekopf.jpg © grafikplusfoto/Fotolia
© grafikplusfoto/Fotolia

Mindestmaße für Pferde-Gruppenhaltung am Biobetrieb

Größe der Tiere (Durchschnitt der Gruppe) Boxenfläche Boxenfläche für jedes weitere Tier*
STM bis 120 cm 6,00 m²/Tier 4,00 m²/Tier
STM bis 135 cm 7,50 m²/Tier 5,00 m²/Tier
STM bis 150 cm 8,50 m²/Tier 6,00 m²/Tier
STM bis 165 cm 10,00 m²/Tier 7,00 m²/Tier
STM bis 175 cm 11,00 m²/Tier 7,50 m²/Tier
STM bis 185 cm 12,00 m²/Tier 8,00 m²/Tier
STM über 185 cm 14,00 m²/Tier 9,00 m²/Tier
Fressstände sind in diese Flächen nicht einzurechnen. Quelle: 1.THVO

Auslauffläche für Zucht- und Mastpferde laut EU Bio-Verordnung

Mindestlebendgewicht in kg m² pro Tier
bis zu 100 1,1
bis zu 200 1,9
bis zu 350 3
über 350 3,7; mind. 0,75 m² pro 100 kg

Worauf bei der Fütterung achten?

Bei Raufutterverzehrern dürfen ausschließlich biologische Futtermittel zum Einsatz kommen (100% Biofütterung). Umstellungsfuttermittel dürfen zu 25% in der Fütterung verwendet werden. Stammen die Umstellungsfuttermittel vom eigenen Betrieb, dürfen diese zu 100% eingesetzt werden.

Unter folgendem Link können biotaugliche Futtermittel für Pferde abgerufen werden: Bio-Betriebsmittel | EASY-CERT services (betriebsmittelbewertung.at)

Den Pferden ist mindestens dreimal täglich Raufutter zur Verfügung zu stellen, sofern keine Möglichkeit zur freien Aufnahme besteht. Dabei muss für jedes Tier ein Fressplatz vorhanden sein. Bei ganztägiger Futtervorlage und ständigem Zugang zum Futter darf ein Tier-Fressplatz-Verhältnis von 1,5:1 nicht überschritten werden.

Auch bei Einstellpferden gelten die Bio-Richtlinien

Auch für Einstellpferde gilt grundsätzlich, dass die Haltung und Fütterung am Betrieb den Bio-Richtlinien entsprechen muss. Ist dies nicht möglich (z.B. Pferdebesitzer verfüttert konventionelle Spezialfuttermittel und lagert diese am Bio-Einstelbetrieb auch zwischen), muss die Pferdehaltung aus der Bio-Maßnahme herausgenommen werden. Auch konventionelle "Maulgaben" sind somit nicht erlaubt!

Muss der Tierzukauf den biologischen Richtlinien entsprechen?

Pferde sind üblicherweise nicht zertifizierte Tiere in der biologischen Tierhaltung. Beim Zukauf solcher konventionellen Tiere kann das Alter der Zukaufstiere unberücksichtigt bleiben. Haltung und Fütterung müssen jedoch den Bio-Richtlinien entsprechen.

Werden die Pferde der Zertifizierung unterzogen und gelangen sie in die menschliche Nahrungskette (Milch, Fleisch), müssen auch die Tierzukäufe den biologischen Richtlinien entsprechen, d.h. es müssen zertifizierte Biotiere zugekauft werden. 

Konventionelle Equiden dürfen zwar am Betrieb gehalten werden, eine gleichzeitige Haltung von konventionellen und biologischen Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) auf dem Biobetrieb ist jedoch nicht zulässig. Für die Haltung von konventionellen Equiden am Biobetrieb gibt es zwei Möglichkeiten: nicht zertifizierte Pferde am Biobetrieb oder Teilbetrieb "Konventionelle Pferdehaltung".

Wichtig: Konventionelle Equiden werden für die Einstufung als tierhaltender Betrieb (RGVE) im ÖPUL nicht berücksichtigt.

Eine konventionelle Pferdehaltung am Biobetrieb ist nur dann möglich, wenn…

  • ... die Tierhaltung räumlich getrennt ist.
  • ... die Lagerung von Futter- und Betriebsmitteln in getrennten Gebäuden/Räumen stattfindet und auch die Düngerlagerstätten getrennt sind.
  • ... für die Ausbringung des anfallenden Düngers entsprechende Aufzeichnungen geführt werden; dieser ist als Zugang von konventionellem Festmist am Biobetrieb zu berücksichtigen.

Tierbehandlungen

Die Verwendung von Arzneimitteln im Bedarfsfall (bei Verschreibung durch den Tierarzt) ist entsprechend den Richtlinien für Bio aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen umfassen das behandelte Tier, die Art des Mittels, die Diagnose, die Dosierung, die Art der Verabreichung, die Dauer der Behandlung und die Wartezeit.

Hinsichtlich der zugelassenen Arzneimittel macht es keinen Unterschied, ob die Pferde am Betrieb biozertifiziert oder konventionell sind. Handelt es sich jedoch um biozertifizierte Pferde, so ist für den Erhalt des Biostatus der Tiere die Einhaltung folgender Grenzen bei Tierbehandlungen erforderlich:

  • Tiere, die weniger als ein Jahr alt werden: maximal eine Tierbehandlung pro Jahr
  • Tiere, die über ein Jahr alt werden/sind: maximal drei Tierbehandlungen pro Jahr

Werden Tiere öfter behandelt, geht deren Biostatus verloren und sie gelten als konventionell. Parasitenbehandlungen und Impfungen zählen nicht zu Tierbehandlungen, muss ein Pferd aufgrund ein- und derselben Verletzung öfter behandelt werden, so zählt dies als nur eine Tierbehandlung. Kranke und verletzte Tiere müssen geschützt und gesondert untergebracht werden können.

Die Hintergründe

Rechtsgrundlage für die Haltung von Pferden auf österreichischen Bio-Betrieben sind die EU Bio-Verordnung 2018/848, die Durchführungsverordnung (EU) 2020/464, das Bundestierschutzgesetz und die 1. Tierhalteverordnung.

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