Notstromförderaktion für Landwirte
Um die Versorgungssicherheit mit elektrischem Strom für landwirtschaftliche Betriebe in Kärnten zu gewährleisten, wird die Förderung von Elektroumbauten für Notstromaggregate fortgesetzt. Bereits im Vorjahr wurde diese Fördermaßnahme durchgeführt. Zwölf Prozent aller Invekos-Betriebe haben technische Umrüstungen vorgenommen.
Mit dieser Fördermaßnahme soll im Falle eines Stromausfalles (Blackout) sofort auf die Versorgung von Strom mittels eines Notstromaggregates umgeschaltet werden können. Dringend notwendige betriebliche Abläufe (Melktechnik, Fütterung, Kühlung, Lüftungsanlagen und die Betriebssicherheit wie Brandmeldeanlagen, Regelungstechnik) können somit aufrecht erhalten werden.
Neu ist diesmal, dass der Umbau bereits fertiggestellt und ein Probebetrieb mit dem Elektriker durchgeführt worden sein muss. Erst dann kann ein Antrag mit allen Unterlagen auf einmal elektronisch unter landwirtschaft.ktn.gv.at eingereicht werden.
Mit dieser Fördermaßnahme soll im Falle eines Stromausfalles (Blackout) sofort auf die Versorgung von Strom mittels eines Notstromaggregates umgeschaltet werden können. Dringend notwendige betriebliche Abläufe (Melktechnik, Fütterung, Kühlung, Lüftungsanlagen und die Betriebssicherheit wie Brandmeldeanlagen, Regelungstechnik) können somit aufrecht erhalten werden.
Neu ist diesmal, dass der Umbau bereits fertiggestellt und ein Probebetrieb mit dem Elektriker durchgeführt worden sein muss. Erst dann kann ein Antrag mit allen Unterlagen auf einmal elektronisch unter landwirtschaft.ktn.gv.at eingereicht werden.
Ablauf der Förderung
Was wird gefördert?
Alle elektrischen Umrüstungen für die Notstromversorgung, die vom 1. April 2022 bis zur Ausschöpfung der dafür vorgesehen finanziellen Mittel, spätestens jedoch bis 3. März 2023 durchgeführt werden.
Gefördert werden Umrüstungen und technische Adaptierungen der Elektroinstallation (Notstrom-Einspeisestelle) als Vorsorgemaßnahme für länger andauernde Stromausfälle. Das sind Umbauten in der Elektroinstallation eines landwirtschaftlichen Betriebes, die es erlauben, ein Notstromaggregat zur Aufrechterhaltung der für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendigen Maschinen und Geräte sowie technischen Anlagen im Falle eines längeren Stromausfalles in das Hausleitungsnetz fachgerecht einzubinden.
Folgende Einbauten sind nachzuweisen:
Voraussetzungen:
Die Umbauten können nur gefördert werden, wenn das befugte Elektrounternehmen Nachfolgendes bestätigt:
Höhe der Förderung:
Die Höhe der Förderung beträgt einmalig als Direktzuschuss 700 Euro pro Betrieb. Je Betrieb kann im Geltungszeitraum der Richtlinie nur ein Antrag gestellt werden.
Förderungswerber
Als Förderungswerber kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Betriebsstandort im Land Kärnten in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. Anspruchsberechtigt ist, wer
a.) eine LFBIS Nummer hat oder
b.) zumindest bei der SVS in der bäuerlichen Unfallversicherung gemeldet ist.
Antragstellung
Der Antrag ist nach Fertigstellung aller Maßnahmen nach dem Probebetrieb und der Bestätigung durch den Elektriker ausschließlich elektronisch auf der Homepage landwirtschaft.ktn.gv.at unter News – LINK www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/LF-L45 einzureichen, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum.
Unterlagen: (Beilage I, II und III zuerst ausdrucken, ausfüllen und dann als Beilage hinzufügen)
Alle elektrischen Umrüstungen für die Notstromversorgung, die vom 1. April 2022 bis zur Ausschöpfung der dafür vorgesehen finanziellen Mittel, spätestens jedoch bis 3. März 2023 durchgeführt werden.
Gefördert werden Umrüstungen und technische Adaptierungen der Elektroinstallation (Notstrom-Einspeisestelle) als Vorsorgemaßnahme für länger andauernde Stromausfälle. Das sind Umbauten in der Elektroinstallation eines landwirtschaftlichen Betriebes, die es erlauben, ein Notstromaggregat zur Aufrechterhaltung der für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendigen Maschinen und Geräte sowie technischen Anlagen im Falle eines längeren Stromausfalles in das Hausleitungsnetz fachgerecht einzubinden.
Folgende Einbauten sind nachzuweisen:
- Wandstecker für Notstromeinspeisung zumindest in der Ausführung 63 A (auch bei kleinerem Leistungsbedarf);
- Ausnahmen:
- Ausführung 125 A, wenn Leistungsbedarf 63 A übersteigt;
- ortsfest errichtetes Stromaggregat;
- Umschalter vom öffentlichen Netz auf Notstrom mit Nullstellung (Netz/AUS/Generator);
- Drehfeldrichtungsanzeige;
- Netzspannungswiederkehranzeige.
Voraussetzungen:
Die Umbauten können nur gefördert werden, wenn das befugte Elektrounternehmen Nachfolgendes bestätigt:
- Der Kunde hat eine Einweisung über die Funktion der Einspeisestelle und die Vorgehensweise einer Umschaltung auf Notstromversorgung erhalten.
- Der Kunde wurde darüber informiert, dass eine vorhandene Photovoltaikanlage im Notstrombetrieb abzuschalten ist (Aufkleber in der Nähe des Umschalters angebracht).
- Alle Arbeiten wurden fachgerecht durchgeführt und entsprechende Sicherheitseinrichtungen verbaut.
- Die Ausführung erfolgte nach ÖVE ÖNORME 2701.
- Einhaltung der gültigen Ausführungsbestimmungen des Netzanbieters.
- Ein Probelauf/Testbetrieb wurde durchgeführt. Der Betrieb ist damit auf einen länger andauernden Stromausfall vorbereitet.
- Nicht gefördert wird mit dieser Förderung das Notstromaggregat selbst.
Höhe der Förderung:
Die Höhe der Förderung beträgt einmalig als Direktzuschuss 700 Euro pro Betrieb. Je Betrieb kann im Geltungszeitraum der Richtlinie nur ein Antrag gestellt werden.
Förderungswerber
Als Förderungswerber kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Betriebsstandort im Land Kärnten in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. Anspruchsberechtigt ist, wer
a.) eine LFBIS Nummer hat oder
b.) zumindest bei der SVS in der bäuerlichen Unfallversicherung gemeldet ist.
Antragstellung
Der Antrag ist nach Fertigstellung aller Maßnahmen nach dem Probebetrieb und der Bestätigung durch den Elektriker ausschließlich elektronisch auf der Homepage landwirtschaft.ktn.gv.at unter News – LINK www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/LF-L45 einzureichen, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum.
Unterlagen: (Beilage I, II und III zuerst ausdrucken, ausfüllen und dann als Beilage hinzufügen)
- Förderungsantrag (ist online auszufüllen)
- Beilage I – De-minimis-Erklärung (Agrar) (als PDF einzureichen, Größe max. 2 MB)
- Beilage II – Bestätigung über den fachgerechten Einbau einer Notstrom-Einspeisestelle des ausführenden Elektrounternehmens (als PDF einzureichen, Größe max. 2 MB).
- Beilage III Verpflichtungserklärung (als PDF einzureichen, Größe max. 2 MB)
Info: Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Regionalbüros der Abteilung 10 in allen Bezirken Kärntens.
Förderung von Notstromaggregaten
Allenfalls benötigte Notstromaggregate sind über das Förderprogramm „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ förderbar. Im Rahmen des Programmes ländliche Entwicklung LE 1420 bis 31. Dezember 2022 bzw. LE 2327 ab 1. Jänner 2023 unter den jeweils geltenden Fördervoraussetzungen. Anträge dazu sind in den Regionalbüros der Abteilung 10 vor Durchführung der Maßnahmen zu stellen.