Notfallzulassung für Pirimor Granulat in Ackerbohne und Zuckerrübe
Es gelten folgende Genehmigungen:
- In Ackerbohne gegen Blattläuse zwei Behandlungen mit jeweils 0,3 kg/ha und zeitlichem Abstand von mindestens zehn Tagen bis zum Ablauf des 30. Juni 2026.
- In Zuckerrübe gegen Blattläuse als Virusvektoren zwei Behandlungen mit jeweils
0,3 kg/ha und zeitlichem Abstand von mindestens zehn Tagen bis zum Ablauf des 31. Juli 2026.
Für diese Notfallzulassungen wurde auch eine Bienenschutzauflage Spe 8 erteilt und der Einsatz darf nur außerhalb der Bienenflugzeit bis 23.00 Uhr erfolgen. Für den möglichen Bienenflug sind sowohl blühende Kulturen als auch blühende Unkräuter und Stellen, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind (z.B. Pflanzen mit Honigtau), sowie blühende Randvegetation oder angrenzende blühende Felder zu beachten.
Zu Oberflächengewässern ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten und anschließend daran ist mit 90% Abdriftminderungsklasse zu behandeln.
Eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland ist zu vermeiden. Es muss bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich ist das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m mit 90% Abdriftminderungsklasse auszubringen.
Generell darf die Anwendung von Pirimor Granulat nur alle 4 Jahre auf derselben Fläche erfolgen. Falls das Produkt in den vergangenen Jahren eingesetzt wurde, ist das zu berücksichtigen.