Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • Petition Laborfleisch
    • Maul- und Klauenseuche
    • Schwerpunkt Wolf
    • Zukunftsprozess 2030
    • Zivildienst
    • LK-Wahl 2021
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie(current)2
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Förderungen
  3. Niederlassungsprämie
  4. Kärnten

Niederlassungsprämie: Wie Jungbauern gefördert werden

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
10.12.2022 | von Christoph Plesiutschnig, Abt. 10, Amt der Kärntner Landesregierung - Gültigkeit: Kärnten

Überblick über den Diskussionsstand der Förderbedingungen zur kommenden Förderung in der Ländlichen Entwicklung ab 2023.

Niederlassungsprämie Junglandwirte.jpg © stock.adobe.com
Die Niederlassungsprämie gibt es bis zum Alter von 40 Jahren. © stock.adobe.com
Förderanträge sind innerhalb eines Jahres nach der ersten Niederlassung, aber bis spätestens vor dem Erreichen des 41. Geburtstages einzureichen. Für eine fristgerechte Antragstellung gilt es Folgendes zu beachten.
  • Ländliche Entwicklung 14–22: Eine Antragstellung ist bis 31. März 2023 in gewohnter Weise in den Regionalbüros der Abteilung 10 möglich. Die Abwicklung des Antrages erfolgt nach geltender Richtlinie und den Bedingungen der LE 14–22. Die aktuellen Bedingungen sind auf der Homepage der Abteilung 10 unter www.landwirtschaft.ktn.gv.at ersichtlich. Das Ausmaß der Förderung richtet sich nach den betrieblichen Arbeitskräften (bAK) pro Jahr und möglichen Zuschlägen (siehe Gegenüberstellung LE 14–22 und LE 23–27).
  • Ländliche Entwicklung 23–27: Förderanträge ab 1. April 2023 sind nur mehr online über die digitale Förderplattform der AMA (www.eama.at) einzureichen. Die Antragstellung erfolgt mittels Betriebsnummer und Handy-Signatur. Die bezughabende Sonderrichtlinie ist noch nicht genehmigt, dies wird aber noch für dieses Jahr erwartet. Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen für die Förderung vorbehaltlich der genehmigten Sonderrichtlinie erläutert.

Was wird gefördert?

Die Niederlassungsprämie für Junglandwirtinnen und Junglandwirte verfolgt das Ziel, die erste Niederlassung in Form einer inner- wie auch einer außerfamiliären Betriebsübernahme (Pacht/​Übergabe) oder einer Betriebsgründung zu erleichtern und damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft zu ermöglichen. Mit dieser Förderung soll die erste Niederlassung und damit die erstmalige Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit von Junglandwirten unterstützt werden.
Als erste Niederlassung gilt die erstmalige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Maßgeblicher Zeitpunkt für die erste Niederlassung ist die Aufnahme der ersten Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes laut Invekos bzw. laut Träger der Sozialversicherung (SVS).

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt (= ein Tag vor dem 41. Geburtstag) sind und alleine oder als Ehegemeinschaft/​Lebensgemeinschaft einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen.
  • Eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen oder Personenvereinigungen, wenn ein Junglandwirt die langfristige und wirksame Kontrolle über die Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebes ausübt. Ein entsprechender Nachweis ist durch geeignete vertragliche Vereinbarungen zu erbringen.

Fördervoraussetzungen und Auflagen

  • Die förderwerbende Person muss als Mindestqualifikation eine für die Bewirtschaftung des Betriebes geeignete Facharbeiterprüfung oder eine höherwertige land- und forstwirtschaftliche Fachausbildung (Meister) oder einschlägige Abschlüsse von höheren Lehranstalten, Fachhochschulen und universitären Einrichtungen nachweisen. Liegt der Nachweis der Mindestqualifikation zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vor, so kann dieser bis spätestens zwei Jahre nach der ersten Niederlassung erbracht werden. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag des Förderwerbenden um ein Jahr verlängert werden. Die Auszahlung der Basisprämie und der darauf aufsetzenden Module erfolgt frühestens nach Erbringung des Qualifikationsnachweises.
  • Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche (inkl. anteiliger Flächen einer Gemeinschaftsalm oder Gemeinschaftsweide – basierend auf aufgetriebener Tierzahl) ab Antragstellung. Betriebe, die diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, müssen über einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert verfügen. Dies gilt insbesondere für Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues. Betriebe, die keinen eigenen Einheitswert bzw. keinen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert vorlegen können, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest eine dahingehende Meldung bei der Finanzverwaltung vorlegen. 
  • Der Arbeitsbedarf je Betrieb entspricht mind. 0,5 bAK (entspricht mind. 1000 Arbeitskraftstunden) ab dem Zieljahr, oder der Standardoutput des Betriebes beträgt mindestens 8000 Euro ab dem Zieljahr. Als Zieljahr gilt das vierte Jahr der Bewirtschaftung nach der ersten Niederlassung.
  • Die Bewirtschaftung des Betriebes durch die förderwerbende Person ist für mindestens fünf Jahre ab der ersten Niederlassung zu gewährleisten. Spätestens im Zieljahr muss der Betrieb über die mit der kulturspezifischen Bewirtschaftung der jeweiligen Fläche oder Tierhaltung verbundene und unerlässliche Infrastruktur und bei Tierhaltung über selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen verfügen, dass zumindest die Hälfte des am Betrieb anfallenden Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger in Übereinstimmung mit der Nitrat-Aktionsprogrammverordnung ausgebracht werden kann. Die gesetzeskonforme Ausbringung des übrigen Anteiles kann mittels Düngerabnahmeverträgen nachgewiesen werden. Von den förderungswerbenden Personen ist ein Betriebskonzept vorzulegen

Art und Ausmaß der Förderung

Die Basisprämie wird in Form einer einmaligen Pauschalzahlung von 3500 Euro gewährt. Aufbauend gibt es weitere Bausteine:
  • Eigentumsübergang: Bei vollständigem Eigentumsübergang wird zuzüglich zur Pauschalzahlung ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt. Die Übernahme hat grundsätzlich den gesamten Betrieb zu umfassen, d. h. auch die Betriebsstätte inkl. notwendiger Infrastruktur. Eine Flächentoleranz von 10 % der Gesamtfläche, höchstens jedoch 3 ha, sind ausgenommen. Der Nachweis ist binnen vier Jahren nach erster Niederlassung zu erbringen.
  • Meisterprüfung/​höherer ­Abschluss: Wird binnen vier Jahren nach erfolgter Niederlassung und Bewirtschaftung der Nachweis einer Meisterausbildung oder einer einschlägigen höheren Ausbildung erbracht, wird ein Zuschlag zur Pauschalzahlung von 5000 Euro gewährt. Alle land- und forstwirtschaftlichen Meisterausbildungen werden anerkannt.
  • Gesamtbetriebliche Aufzeichnungen: Für die Führung von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen über mindestens drei Jahre wird eine Prämie von 4000 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Übermittlung der Kennzahlen für das dritte Aufzeichnungsjahr. Der frühestmögliche Beginn der Aufzeichnungen ist das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, in dem die erste Niederlassung stattgefunden hat. Der Startzeitpunkt der Aufzeichnungen ist bei Antragstellung bekanntzugeben. Die Aufzeichnungen müssen eine Auflistung aller betrieblichen Einnahmen und Ausgaben beinhalten und können sowohl nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip als auch nach dem Aufwands-Ertrags-Prinzip aufgezeichnet werden. Jede schriftliche Form der Aufzeichnungen (Buchhaltungsprogramme, Excel-Tabelle, handschriftliche Aufzeichnungen usw.) ist zulässig. Zudem ist ein Anlageverzeichnis für Anlagegüter zu erstellen.

Hier erfahren Sie mehr:

Für die Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalbüros der Abteilung 10 in gewohnter Weise zur Verfügung.
Oder unter  https://ktn.lfi.at/

Links zum Thema

  • Mein Betriebskonzept - Seminar

Niederlassungsprämie 2023-2027

  • Niederlassungsprämie: Antrag nicht vergessen

  • Niederlassungsprämie für Junglandwirtinnen & Junglandwirte - Einführung Aufzeichnungsbonus

  • Förderung der Niederlassung von Junglandwirt:innen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Niederlassungsprämie Junglandwirte.jpg © stock.adobe.com

Die Niederlassungsprämie gibt es bis zum Alter von 40 Jahren. © stock.adobe.com