Niederlassungsprämie: Antragsstart für Junglandwirte
Anträge sind ausschließlich über die digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria (AMA) einzureichen. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. Die fachlichen Inhalte zur Förderung wurden bereits in einem Artikel im „Kärntner Bauer“ vom 9. Dezember 2022 dargestellt. Im Folgenden wird auf die Antragstellung in der digitalen Förderplattform eingegangen.
Informationen
Fachliche Details und Anleitungen zur Antragstellung sind unter der öffentlich zugänglichen Informationsplattform zu Sektor- und Projektmaßnahmen der AMA (www.ama.at/dfp/home) abrufbar. Erklärvideos und das Handbuch DFP sind bei der Antragstellung hilfreiche Unterlagen. Hier finden Sie auch die Merkblätter und Rechtsgrundlagen zur Niederlassungsprämie.
Über das Informationsportal können Sie für die Antragstellung auch direkt in die digitale Förderplattform (DFP Login) einsteigen.
Über das Informationsportal können Sie für die Antragstellung auch direkt in die digitale Förderplattform (DFP Login) einsteigen.
Antragstellung
Für die Antragstellung ist es notwendig, auf www.eama.at mit der Handysignatur oder ID Austria einzusteigen. Mit dem PIN-Code und der Betriebsnummer ist ein Einstieg in die DFP nicht möglich. Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn der Betrieb in den Stammdaten der AMA mit einer Betriebsnummer registriert ist. Ist der Betrieb in den Stammdaten der AMA noch nicht angelegt, ist über die zuständige Außenstelle der Landwirtschaftskammer eine Neuanlage rechtzeitig durchzuführen. Bewilligende Stelle ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum.
Altersgrenze ab 2024
In der Fördermaßnahme Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten (75-01) ist eine Änderung geplant. Mit 1. Jänner 2024 ist eine Harmonisierung mit der Fördermaßnahme „Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte“ geplant.
- Demnach sollen mit 1. Jänner 2024 als Junglandwirte gelten: Natürliche Personen, die im Jahr der Aufnahme der erstmaligen Bewirtschaftung nicht älter als 40 Jahre alt sind. Das heißt: Die erstmalige Bewirtschaftung (1. Niederlassung) muss spätestens in dem Jahr des 40. Geburtstages aufgenommen werden.
- Bei der zurzeit gültigen Regelung bis zum 31. Dezember 2023 werden Anträge förderwerbender Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind (= ein Tag vor dem 41. Geburtstag), berücksichtigt.
Wirksamkeit der Regelung
Durch die Wirksamkeit der neuen Regelung mit 1. Jänner 2024 bedeutet das für förderwerbende Personen des Jahrgangs 1983, dass sich diese jedenfalls noch im Jahr 2023 (bis 31. Dezember 2023) erstmals niederlassen müssen, um die Altersgrenze einzuhalten. Auch nach dem 1. Jänner 2024 gilt weiterhin die Jahresfrist bei der Antragstellung. Die förderwerbende Person kann bei Antragstellung somit bereits 41 Jahre alt sein.
Durch die Wirksamkeit der neuen Regelung mit 1. Jänner 2024 bedeutet das für förderwerbende Personen des Jahrgangs 1983, dass sich diese jedenfalls noch im Jahr 2023 (bis 31. Dezember 2023) erstmals niederlassen müssen, um die Altersgrenze einzuhalten. Auch nach dem 1. Jänner 2024 gilt weiterhin die Jahresfrist bei der Antragstellung. Die förderwerbende Person kann bei Antragstellung somit bereits 41 Jahre alt sein.
Übersicht geltende und geplante Regelung:
Altersgrenze bis 31. 12. 2023
Erstmalige Niederlassung und Antragstellung bis höchstens 40 Jahre (= ein Tag vor dem 41. Geburtstag)
Altersgrenze ab 1. 1.2024
Erstmalige Niederlassung muss spätestens in dem Jahr des 40. Geburtstages erfolgen. Antragstellung innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der ersten Niederlassung.
Erstmalige Niederlassung und Antragstellung bis höchstens 40 Jahre (= ein Tag vor dem 41. Geburtstag)
Altersgrenze ab 1. 1.2024
Erstmalige Niederlassung muss spätestens in dem Jahr des 40. Geburtstages erfolgen. Antragstellung innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der ersten Niederlassung.
Informationen
Wenn Sie fachliche bzw. inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Regionalbüros der Abteilung 10.
Beratung
Wenn Sie technische Fragen zur digitalen Förderplattform (DFP) haben, wenden Sie sich bitte an: Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, Tel. 050/31 51 99, E-Mail: dfp@ama.gv.at
Wenn Sie fachliche bzw. inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Regionalbüros der Abteilung 10.
Beratung
Wenn Sie technische Fragen zur digitalen Förderplattform (DFP) haben, wenden Sie sich bitte an: Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, Tel. 050/31 51 99, E-Mail: dfp@ama.gv.at