Neues Luftbild ist Basis für den Mehrfachantrag 2021

Die Überprüfung der beantragten Feldstücke und Schläge kann im INVEKOS-GIS oder mittels der ausgedruckten Hofkarte erfolgen. Bewirtschaftungsgrenzen ändern sich im Laufe der Zeit. Wichtig ist, dass die beantragten Feldstücks- und Schlaggrenzen anhand des neuen Luftbildes auf Lagegenauigkeit überprüft und bei Bedarf im Zuge einer Änderungsdigitalisierung an die Gegebenheiten in der Natur angepasst werden. Dafür wird es ab Jänner 2021 bei einem persönlichen Termin in der jeweiligen LK-Außenstelle möglich sein, notwendige Anpassungen durchzuführen. Bevor jedoch eine Änderungsdigitalisierung durchgeführt werden kann, ist es unbedingt erforderlich, die neuen Luftbilder genau zu prüfen. Die Verpflichtung zur Überprüfung und Anpassung der Feldstücks- und Schlaggrenzen liegt beim Antragsteller.
Hofkarte mit Service-Paket sichern
Die Landwirtschaftskammer Kärnten empfiehlt daher, sich heuer noch eine neue Hofkarte zu sichern. Es gibt die Möglichkeit, über die LK-Außenstellen ein Hofkartenpaket im Wert von 15 Euro zu bestellen. Beim Abschluss eines Invekos-Service-Paketes erhalten Sie die Hofkarte im ersten Vertragsjahr und bei jeder Luftbildaktualisierung gratis. Es ist auch möglich, das Invekos-Service-Paket für das nächste Jahr abzuschließen. Als besonderen Bonus erhalten Sie jetzt bei Vertragsabschluss ihr persönliches Hofkartenpaket überreicht. Nutzen Sie auch die weiteren Vorteile des Invekos-Service-Pakets wie den jährlichen Bildungsgutschein in der Höhe von 30 Euro oder den ermäßigten Aufzeichnungscheck zur Überprüfung ihrer Düngungsaufzeichnungen. Das Invekos-Service-Paket erhalten Sie in jeder LK-Außenstelle. Sichern Sie sich noch heuer Ihren Vorteil!
Hofkartenaktualisierung – Handlungsbedarf
Überprüfung der Feldstücke: Die Beantragung darf nur landwirtschaftlich genutzte Fläche beinhalten. Wald, Gebüsch, verbaute Flächen, Straßen und Wege etc. dürfen nicht beantragt sein und müssen herausdigitalisiert werden.
Überprüfen Sie, ob sich nach dem Luftbilddatum etwas geändert hat, was auf dem Luftbild noch nicht ersichtlich ist. Beispiel: Ein Gebäude wurde im Juni 2020 errichtet. Die Befliegung fand jedoch bereits im Sommer 2019 statt.
Überprüfung der Schläge und Landschaftselemente: Überprüfen Sie, ob die beantragten Schlaggrenzen mit der Bewirtschaftung in der Natur übereinstimmen.
Überprüfen Sie, ob bei Hutweiden und Almen die im Mehrfachantrag beantragte Futterfläche mit der Natur übereinstimmt. Achten Sie besonders auf den Überschirmungsfaktor und auf die beantragte Pro-Rata-Stufe (Abzug von nicht-beihilfefähigen Elementen).
Achten Sie auf die beantragten Landschaftselemente: Überprüfen Sie, ob jedes beantragte punktförmige Landschaftselement auch in der Natur vorhanden ist. Beantragte punktförmige Landschaftselemente werden als roter Punkt auf der Hofkarte gekennzeichnet (siehe Grafik).
Bei den flächigen Landschaftselementen muss die Beantragung mit den Gegebenheiten in der Natur übereinstimmen.
Dokumentation des Digitalisierungsbedarfes: Zeichnen Sie den Änderungsbedarf auf Ihrer Hofkarte ein und bereiten Sie sich somit auf die Änderungsdigitalisierung im Rahmen der technischen Hilfestellung durch die Landwirtschaftskammer Kärnten vor.
Termine für die Änderungsdigitalisierung in den LK-Außenstellen werden schwerpunktmäßig ab Jänner 2021 angeboten.
Überprüfen Sie, ob sich nach dem Luftbilddatum etwas geändert hat, was auf dem Luftbild noch nicht ersichtlich ist. Beispiel: Ein Gebäude wurde im Juni 2020 errichtet. Die Befliegung fand jedoch bereits im Sommer 2019 statt.
Überprüfung der Schläge und Landschaftselemente: Überprüfen Sie, ob die beantragten Schlaggrenzen mit der Bewirtschaftung in der Natur übereinstimmen.
Überprüfen Sie, ob bei Hutweiden und Almen die im Mehrfachantrag beantragte Futterfläche mit der Natur übereinstimmt. Achten Sie besonders auf den Überschirmungsfaktor und auf die beantragte Pro-Rata-Stufe (Abzug von nicht-beihilfefähigen Elementen).
Achten Sie auf die beantragten Landschaftselemente: Überprüfen Sie, ob jedes beantragte punktförmige Landschaftselement auch in der Natur vorhanden ist. Beantragte punktförmige Landschaftselemente werden als roter Punkt auf der Hofkarte gekennzeichnet (siehe Grafik).
Bei den flächigen Landschaftselementen muss die Beantragung mit den Gegebenheiten in der Natur übereinstimmen.
Dokumentation des Digitalisierungsbedarfes: Zeichnen Sie den Änderungsbedarf auf Ihrer Hofkarte ein und bereiten Sie sich somit auf die Änderungsdigitalisierung im Rahmen der technischen Hilfestellung durch die Landwirtschaftskammer Kärnten vor.
Termine für die Änderungsdigitalisierung in den LK-Außenstellen werden schwerpunktmäßig ab Jänner 2021 angeboten.