Neue Kärntner Risikowolfsverordnung beschlossen
Da die bisher gültige Kärntner Risikowolfsverordnung ausgelaufen ist, hat die Kärntner Landesregierung dieser Tage eine Verlängerung beschlossen. „Kärnten ist Vorreiter beim Wolfsmanagement und geht seinen Weg konsequent weiter. Unsere Risikowolfsverordnung ist ein funktionierendes Schutzinstrument und gilt mittlerweile als Blaupause für andere Bundesländer“, betont Agrar- und Jagdreferent LHStv. Martin Gruber. Zentrales Ziel der Verordnung bleibe jedenfalls der Schutz der Bevölkerung und der Nutztiere. „Über 780 Vergrämungsmeldungen seit 2022 zeigen, wie wichtig eine wirksame Handhabe gerade auch in unseren Siedlungsgebieten ist“, erklärt Gruber.
Eine Neuerung betrifft das Wolfsmonitoring: Ein solches wird in Kärnten bereits seit 2021 betrieben. Zudem werden Rissbegutachtungen und genetische Beprobungen in Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Wildtierkunde der VetMedUni Wien bei jedem Wolfsabschuss durchgeführt. Diese gelebte Praxis erhält mit der neuen Verordnung nun erstmals eine verbindliche rechtliche Grundlage. So wird die regelmäßige Überprüfung des Erhaltungszustandes des Wolfes nun festgeschrieben.
Auch wird die Geltungsdauer der Verordnung verlängert. Sie wird von zwei auf drei Jahre ausgeweitet. Möglich macht das die jüngste Novelle des Kärntner Jagdgesetzes, die für derartige Verordnungen eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren zulässt.
Eine Neuerung betrifft das Wolfsmonitoring: Ein solches wird in Kärnten bereits seit 2021 betrieben. Zudem werden Rissbegutachtungen und genetische Beprobungen in Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Wildtierkunde der VetMedUni Wien bei jedem Wolfsabschuss durchgeführt. Diese gelebte Praxis erhält mit der neuen Verordnung nun erstmals eine verbindliche rechtliche Grundlage. So wird die regelmäßige Überprüfung des Erhaltungszustandes des Wolfes nun festgeschrieben.
Auch wird die Geltungsdauer der Verordnung verlängert. Sie wird von zwei auf drei Jahre ausgeweitet. Möglich macht das die jüngste Novelle des Kärntner Jagdgesetzes, die für derartige Verordnungen eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren zulässt.
Drei Stufen
Weiterhin festgehalten wird an den drei Stufen bei der Entnahme von Risikowölfen:
1| Wölfe, die sich wiederholt im Umkreis von weniger als 200 m von vom Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen, Viehweiden oder beschickten Fütterungsanlagen aufhalten, müssen zuerst mittels optischer oder akustischer Signale vergrämt werden.
2| Hat diese Vergrämung keinen Erfolg, ist eine zweite Vergrämung durch wiederholte optische oder akustische Signale bzw. durch einen Jäger mittels Schreckschusses durchzuführen.
3| Erst wenn auch diese zweite Vergrämung erfolglos bleibt, ist die letale Entnahme durch einen Jäger mit Jagdwaffe zulässig. Diese Entnahme muss binnen vier Wochen nach der letzten Vergrämung sowie in einem Umkreis von zehn Kilometern erfolgen. Vergrämungen und Entnahmen sind über die Plattform der Kärntner Jägerschaft verpflichtend zu melden und werden daraufhin behördlich überprüft.
1| Wölfe, die sich wiederholt im Umkreis von weniger als 200 m von vom Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen, Viehweiden oder beschickten Fütterungsanlagen aufhalten, müssen zuerst mittels optischer oder akustischer Signale vergrämt werden.
2| Hat diese Vergrämung keinen Erfolg, ist eine zweite Vergrämung durch wiederholte optische oder akustische Signale bzw. durch einen Jäger mittels Schreckschusses durchzuführen.
3| Erst wenn auch diese zweite Vergrämung erfolglos bleibt, ist die letale Entnahme durch einen Jäger mit Jagdwaffe zulässig. Diese Entnahme muss binnen vier Wochen nach der letzten Vergrämung sowie in einem Umkreis von zehn Kilometern erfolgen. Vergrämungen und Entnahmen sind über die Plattform der Kärntner Jägerschaft verpflichtend zu melden und werden daraufhin behördlich überprüft.
"Die Risikowolfsverordnung zeigt beim Schutz von Mensch und Tier Wirkung. Ich bedanke mich bei LHStv. Gruber und allen Regierungsmitgliedern, die diesen Beschluss mittragen.“
LK-Präsident Siegfried Huber
LK-Präsident Siegfried Huber
"Die Kärntner Verordnung ist gerade für Siedlungsgebiete ein funktionierendes Schutzinstrument und gilt als Blaupause für andere Bundesländer.“
Kärntens Agrarreferent, LHStv. Martin Gruber
Kärntens Agrarreferent, LHStv. Martin Gruber