Nachsaataktion Grünland gestartet

Die wichtigsten Punkte zur Förderung
1 | Art und Umfang
Gefördert werden 80 % des Rechnungsbetrages.
Die max. Förderhöhe beträgt 60 Euro je ha und maximal 250 Euro pro Betrieb.
Max. förderfähiger Rechnungsbetrag: 75 Euro je ha und 312,50 Euroje Betrieb.
2 | Förderungsvoraussetzungen
Landwirtschaftlicher Betrieb in Kärnten mit Viehhaltung.
Förderfähig sind Dauerweiden und Mähwiese/-weiden ab zwei Nutzungen.
Förderfähig sind ÖAG-Qualitätsnachsaatmischungen mit Klee oder Luzerne.
Der Ankauf des Saatgutes muss zwischen 1. August und 30. September 2021
erfolgen.
Verpflichtende Teilnahme an einem Webinar zum Thema „Grünlandnachsaat und Pflege von Grünlandbeständen“. Termine: 17., 25. August, 1., 9. September. Beginn um 20 Uhr.
Eine Präsenzveranstaltung wird am 31. August im Bildungshaus Krastowitz um 19.30 Uhr angeboten. Anmeldung: 0463/58 50-14 21, E-Mail: pflanzenbau@lk-kaernten.at
3 | Förderabwicklung
Abgabe des Förderantrages mit der Originalrechnung, dem Zahlungsbeleg (Bestätigung der Barzahlung auf der Rechnung oder der Online-Überweisung) bei der Außenstelle der LK Kärnten.
1 | Art und Umfang
Gefördert werden 80 % des Rechnungsbetrages.
Die max. Förderhöhe beträgt 60 Euro je ha und maximal 250 Euro pro Betrieb.
Max. förderfähiger Rechnungsbetrag: 75 Euro je ha und 312,50 Euroje Betrieb.
2 | Förderungsvoraussetzungen
Landwirtschaftlicher Betrieb in Kärnten mit Viehhaltung.
Förderfähig sind Dauerweiden und Mähwiese/-weiden ab zwei Nutzungen.
Förderfähig sind ÖAG-Qualitätsnachsaatmischungen mit Klee oder Luzerne.
Der Ankauf des Saatgutes muss zwischen 1. August und 30. September 2021
erfolgen.
Verpflichtende Teilnahme an einem Webinar zum Thema „Grünlandnachsaat und Pflege von Grünlandbeständen“. Termine: 17., 25. August, 1., 9. September. Beginn um 20 Uhr.
Eine Präsenzveranstaltung wird am 31. August im Bildungshaus Krastowitz um 19.30 Uhr angeboten. Anmeldung: 0463/58 50-14 21, E-Mail: pflanzenbau@lk-kaernten.at
3 | Förderabwicklung
Abgabe des Förderantrages mit der Originalrechnung, dem Zahlungsbeleg (Bestätigung der Barzahlung auf der Rechnung oder der Online-Überweisung) bei der Außenstelle der LK Kärnten.
Grünland-Nachsaataktion
- Die Förderaktion ist eine der ersten Maßnahmen aus dem Zukunftsprozess 2030.
- Das Ziel sind klimafitte Grünlandbestände und mehr Eiweißertrag aus dem Grünland.
- Das Agrarreferat des Landes stellt 250.000 Euro zur Verfügung.
ACHTUNG: Die Antragsabgabe endet spätestens mit 29. Oktober 2021. Wird die Fördersumme von 250.000 Euro bereits vorher ausgeschöpft, gibt es einen Antragsstopp (first-come-first-served). Daher sollte der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen so schnell wie möglich gestellt werden.