MKS-Verordnung Ergänzungen
Österreichweite Einfuhrbeschränkungen für Tiere und Güter aus Ungarn und der Slowakei
Die Verbringung von- lebenden Tieren empfänglicher Arten (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Lamas, Alpakas, Rehe, Hirsche, Wildschweine)
- frischem Fleisch von empfänglichen Tieren
- Rohmilch und Kolostrum empfänglicher Tiere
- Nebenprodukten der Schlachtung von empfänglichen Tieren
- tierischen Nebenprodukten (insbesondere Gülle und Mist) von empfänglichen Tieren
- Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs und Stroh
- Jagdtrophäen
- Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
- erlegtem Wild empfänglicher Arten
Seit 6. April 2025 gelten im gesamten Bundesgebiet allgemeine Biosicherheitsvorkehrungen
Betriebe, in denen empfängliche Tiere gehalten werden,- haben eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten vorzunehmen,
- um Vorkehrungen zu treffen, damit eine Verbreitung der Maul- und Klauenseuche bestmöglich verhindert wird.
- Die Dokumentation der Risikoabschätzung ist den Organen der Behörde auf deren Verlangen vorzuweisen.
- haben Aufzeichnungen über betriebsfremde Personen, welche die Stallräumlichkeiten betreten, zu führen.
- Diese Aufzeichnungen sind über einen Zeitraum von 30 Tagen aufzubewahren und den Organen der Behörde auf deren Verlangen vorzulegen.
Transportunternehmer:innen haben dafür zu sorgen,
- dass sich Transportmittel für die Verbringung empfänglicher Tiere und Erzeugnisse von diesen Tieren in einem guten Erhaltungszustand befinden, sodass Gewähr für die Einhaltung guter Hygienebedingungen gegeben ist,
- dass Mittel zur Reinigung und Desinfektion der Transportmittel und Transportcontainer jederzeit mitgeführt werden und
- dass Lenker und Lenkerinnen sowie weitere Insassen ihrer Fahrzeuge, bevor sie Betriebe, in denen empfängliche Tiere gehalten werden, betreten, geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche anwenden,
- wie beispielsweise die Verwendung von Einmalüberschuhen und
- Desinfektion der Hände.
- haben die Örtlichkeiten nach jeder Veranstaltung angemessen zu reinigen und zu desinfizieren.
- Zudem haben sie geeignete Mittel zur Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln und Transportcontainern zur Verfügung zu stellen.
- Im Rahmen von Biosicherheitskonzepten, welche der Behörde vorzulegen sind, haben sie geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche durch Personen, die die Örtlichkeit betreten, insbesondere Möglichkeiten zur Desinfektion von Händen und Schuhen an den Ein- und Ausgängen, vorzusehen.