MKS-Verordnung ergänzt (14.4.)
Seit Montag, den 14. April, gilt eine neue Verordnung des von Korinna Schumann geführten Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK). Mit dieser wurden die bestehenden Importbeschränkungen im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) gezielt angepasst. Die neue Regelung besagt, wie die Landwirtschaftskammer Österreich mitteilt, dass sich das Importverbot bestimmter Produkte nur noch auf die Sperrzonen in der Slowakei und Ungarn bezieht und nicht, wie bisher, flächendeckend auf die beiden betroffenen Mitgliedstaaten.
Aufgrund der amtlichen Mitteilungen aus Ungarn und der Slowakei kam es laut AIZ (Agrarisches Informationssystem) im Zusammenspiel mit der Europäischen Kommission zu einer neuen Bewertung der Seuchenlage. Die Veterinärbehörden in der Slowakei und Ungarn ergriffen intensive Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung. Dadurch konnten die betroffenen Länder nun auf EU-Ebene eine geografische Differenzierung der Seuchenlage erwirken („Regionalisierung“). Vor diesem Hintergrund ist EU-rechtlich gesehen nicht mehr der jeweilige Mitgliedstaat gesamthaft zu sperren, sondern nur noch die betroffene Region von der Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren, Rindfleisch und Milch abzugrenzen.
Österreich hält seine Vorsichtsmaßnahmen bei der Einreise von Kraftfahrzeugen nach Österreich (Seuchenteppich) dennoch weiter aufrecht. Die Regionalisierung würde bei einem Ausbruch der MKS in Österreich ebenfalls bedeuten, dass nur die Sperrzonen von den Handelsrestriktionen betroffen wären und nicht das gesamte Staatsgebiet. Die Grenzkontrollen bleiben inklusive der Schließung der kleineren Grenzübergänge und der Biosicherheitsvorschriften für Betriebe ebenfalls aufrecht.
Folgende Produktgruppen sind nach wie vor von den Einfuhrbeschränkungen betroffen:
- lebende, empfängliche Tiere
- frisches Fleisch von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren
- Rohmilch und Kolostrum von empfänglichen Tieren
- Nebenprodukte der Schlachtung von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren
- tierische Nebenprodukte (insbesondere Gülle und Mist) von empfänglichen Tieren
- Jagdtrophäen
- Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
- erlegtem Wild empfänglicher Arten
- Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh nach Österreich (soweit diese Produkte von Pflanzen stammen, die seit dem 1. März 2025 in den (im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/672) genannten Gebieten geerntet wurden)
Diese Maßnahmen waren und sind Teil eines umfassenden Vorsorgekonzepts, das Österreich in enger Abstimmung mit der AGES, den Nachbarstaaten und der EU-Kommission umsetzt. Ziel bleibt es, die Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche auf österreichisches Staatsgebiet zu verhindern. Die Veterinärbehörden in Ungarn und der Slowakei haben zwischenzeitlich intensive Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung ergriffen. Die aktuelle Lageeinschätzung erlaubt es nun, das Importverbot geografisch zu differenzieren – unter Beibehaltung eines hohen Schutzniveaus.
Unverändert aufrecht bleiben die verstärkten Grenzkontrollen, die vorübergehende Schließung kleinerer Grenzübergänge sowie die strengen Biosicherheitsvorgaben für Betriebe. Auch die wöchentlichen flächendeckenden Beprobungen in der Überwachungszone sowie die risikobasierten Untersuchungen in der erweiterten Sperrzone werden fortgeführt. Die epidemiologische Lage wird weiterhin laufend durch die AGES bewertet. Die Umsetzung aller Schutzmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Ministerien, den Landesbehörden und der Kommission.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hatte in einem Interview mit der Austria Presse Agentur (APA) vor einer erhöhten Ausbreitungsgefahr der Maul- und Klauenseuche zu Ostern gewarnt. Gerade rund um dieses Fest steige „das Risiko, dass die Maul- und Klauenseuche eingeschleppt wird“, gab Totschnig zu bedenken. Rückreisen aus den betroffenen Ländern nach Österreich, erhöhte Reiseaktivität aufgrund von Urlauben oder Ostermärkte mit Produkten unbekannter Herkunft - all dies könne zur Verbreitung beitragen. Totschnig appellierte an die Bevölkerung, besonders wachsam zu sein, Hygienevorgaben strikt einzuhalten und kein frisches Fleisch, Rohmilch oder Futtermittel aus betroffenen Regionen mitzubringen: „Wer in betroffene Regionen reist und mit Tieren in Kontakt kommt, kann ungewollt zur Verbreitung der Maul- und Klauenseuche beitragen“, bekräftigte der Minister. Mit Stand Dienstag (15.4.2025) gab es in Österreich keinen MKS-Fall.
Unverändert aufrecht bleiben die verstärkten Grenzkontrollen, die vorübergehende Schließung kleinerer Grenzübergänge sowie die strengen Biosicherheitsvorgaben für Betriebe. Auch die wöchentlichen flächendeckenden Beprobungen in der Überwachungszone sowie die risikobasierten Untersuchungen in der erweiterten Sperrzone werden fortgeführt. Die epidemiologische Lage wird weiterhin laufend durch die AGES bewertet. Die Umsetzung aller Schutzmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Ministerien, den Landesbehörden und der Kommission.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hatte in einem Interview mit der Austria Presse Agentur (APA) vor einer erhöhten Ausbreitungsgefahr der Maul- und Klauenseuche zu Ostern gewarnt. Gerade rund um dieses Fest steige „das Risiko, dass die Maul- und Klauenseuche eingeschleppt wird“, gab Totschnig zu bedenken. Rückreisen aus den betroffenen Ländern nach Österreich, erhöhte Reiseaktivität aufgrund von Urlauben oder Ostermärkte mit Produkten unbekannter Herkunft - all dies könne zur Verbreitung beitragen. Totschnig appellierte an die Bevölkerung, besonders wachsam zu sein, Hygienevorgaben strikt einzuhalten und kein frisches Fleisch, Rohmilch oder Futtermittel aus betroffenen Regionen mitzubringen: „Wer in betroffene Regionen reist und mit Tieren in Kontakt kommt, kann ungewollt zur Verbreitung der Maul- und Klauenseuche beitragen“, bekräftigte der Minister. Mit Stand Dienstag (15.4.2025) gab es in Österreich keinen MKS-Fall.