Aktuelle Info zur MKS -16.4. 2025: neue Einfuhrregelungen
Am Mittwoch, dem 16. April 2025 hat das Gesundheitsministeriunm eine neue Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Tieren aus bestimmten Gebieten in österreichische Betriebe zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) erlassen. Diese Kundmachung regelt Verschärfungen zum Einbringen gelisteter Tierarten aus Ungarn und der Slowakei.
Wichtig: Aus den Sperrzonen dürfen derzeit keine gelisteten Tierarten in die EU verbracht werden. Damit werden EU-rechtskonform die Biosicherheitsmaßnahmen bei der Einfuhr von Tieren nach Österreich verschärft, um das Risiko eines MKS-Eintrags zu mindern.
Die Kundmachung richtet sich an:
Wichtig: Aus den Sperrzonen dürfen derzeit keine gelisteten Tierarten in die EU verbracht werden. Damit werden EU-rechtskonform die Biosicherheitsmaßnahmen bei der Einfuhr von Tieren nach Österreich verschärft, um das Risiko eines MKS-Eintrags zu mindern.
Die Kundmachung richtet sich an:
- 1. Unternehmerinnen und Unternehmer von Betrieben, die Sendungen von Tieren einbringen (Schlachthöfe und Tierhaltungsbetriebe)
- 2. Transportunternehmerinnen und Transportunternehmer, die solche Tiere transportieren.
Was wird geregelt?
- 1. Gelistete Tierarten dürfen nur nach Österreich eingebracht werden, wenn
b) dieser Nachweis nicht älter als 72 Stunden ist
- 2. Am Haltungsbetrieb:
b) Der Nachweis auf Antikörper- und Antigenfreiheit muss den Behörden jederzeit vorgewiesen werden können.
c) Diese Tiere dürfen nur direkt vom Herkunftsbetrieb in einem der betroffenen Länder zu einem Betrieb nach Österreich verbracht werden (keine Sammeltransporte).
- 3. Am Schlachtbetrieb:
b) Es muss ein amtlicher Tierarzt vor Ort sein und die Tiere klinisch untersuchen
c) Die Schlachtung muss separat erfolgen
d) Nach der Schlachtung muss der Schlachthof gereinigt und desinfiziert werden (Dokumentation erforderlich)
- 4.Transportunternehmerinnen und Transportunternehmer:
b) Die zu diesem Zweck verwendeten Transportmittel sind nach dem Transport zu reinigen und zu desinfizieren (Dokumentation erforderlich) und müssen daraufhin direkt in den Herkunftsstaat zurückfahren (dürfen keine Tiere in Österreich aufsammeln…).
Detaillierte Informationen sowie eine Übersicht der derzeit geltenden risikominimierenden Maßnahmen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Datei, die auch zum Download zur Verfügung steht.