MFA 2027 – Antragstellung startet im November
Ab November 2026 kann der Mehrfachantrag (MFA) 2027 über das eAMA-Portal eingereicht werden. Die Landwirtschaftskammer Kärnten bietet wie gewohnt Unterstützung an. Alle Betriebe, die den MFA 2026 über die LK-Außenstellen eingereicht haben, werden bis spätestens Anfang Dezember über ihren persönlichen Abgabetermin informiert.
Termintreue und Erinnerungsservice
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden oder wird die Unterstützung der LK nicht benötigt, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung an die zuständige Außenstelle. Zwei Tage vor dem Termin wird eine SMS-Erinnerung versendet.
ID Austria erforderlich
Für das Absenden des MFA sowie für Korrekturen ist die ID Austria verpflichtend. Auch bei einer Antragstellung über die LK ist die digitale Unterschrift mittels ID Austria erforderlich. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Prüfen Sie rechtzeitig Ihr Signatur-Passwort, oder vereinbaren Sie einen Termin zur Ausstellung bei der zuständigen Behörde.
Frist bei Bewirtschafterwechsel
Neue Luftbilder beachten
Verfügungsrecht vorhanden?
Vorbereitung auf den MFA
MFA 2027 – was ist neu?
UBB-Betriebe, die bis spätestens Ende 2026 einen Biokontrollvertrag abschließen, können den neuen ÖPUL-Zuschlag für Biologische Wirtschaftsweise erhalten. Der Zuschlag ist bis spätestens 31. Dezember 2026 im MFA 2027 zu beantragen.
Um die Agrardieselrückvergütung 2027 zu erhalten, muss bis spätestens 15. April 2027 im MFA 2027 unter den „MFA-Angaben“ ein Kreuz beim Punkt Agrardieselrückvergütung gesetzt und die aktuellen Forstflächen angegeben werden.
Der neue Ackerstichtags-Layer im Invekos-GIS zeigt alle Flächen, die unter die Ackerstichtagsregelung fallen. Auf diesen Flächen sind keine Fruchtfolgemaßnahmen mehr erforderlich. Enthalten sind alle Flächen, die im MFA 2025 als Ackerflächen eingestuft wurden sowie jene Ackerflächen, die im MFA 2026 mit einer Winterung beantragt wurden. Für alle übrigen Ackerflächen ist die Sieben-Jahres-Frist zur Verhinderung der Dauergrünlandwerdung zu beachten.
MFA 2027 – Abgabefristen
31. Dezember 2026:
- ÖPUL-Maßnahmenantrag für neue ÖPUL-Maßnahmen und -Zuschläge
15. April 2027:
Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
Antrag auf Agrardieselrückvergütung
Feldstücksliste, Tierliste
Beilage „Tierwohl – Weide/Stallhaltung“
Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“
ÖPUL-Angaben (z. B. Verzicht Mähaufbereiter)
Referenzänderungsantrag
15. Juli 2027:
Almauftriebsliste
31. August 2027:
Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
30. September 2027:
Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
30. November 2027:
Bodennah ausgebrachte oder separierte Güllemenge
ÖPUL 2027 – was ist noch möglich?
Im aktuellen Programm können folgende einjährige ÖPUL-Maßnahmen letztmalig und bis spätestens 31. Dezember 2026 neu beantragt werden:
Nichtproduktive Ackerflächen
Agroforststreifen
Begrünung von Ackerflächen (System Immergrün oder Zwischenfruchtanbau)
Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Tierwohlmaßnahmen (Weide, Stallhaltung Rinder, Schweinehaltung, Behirtung)
Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
Auch bei der Neubeantragung von optionalen ÖPUL-Zuschlägen ist die Frist bis 31. Dezember 2026 zu beachten. Hierunter fallen beispielsweise der BIO-Zuschlag für UBB-Betriebe, die Monitoringzuschläge im Rahmen von UBB und BIO, der Regionale Naturschutzplan, der Almweideplan, die stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen sowie weitere Zuschläge im Rahmen der Tierwohlmaßnahmen. Bereits in den Vorjahren gültig beantragte Maßnahmen und Zuschläge verlängern sich automatisch, wenn die Förderungsvoraussetzungen auch im Antragsjahr 2027 eingehalten wurden.
Betriebe, die neue einjährige ÖPUL-Maßnahmen oder Zuschläge beantragen möchten und dabei Unterstützung durch die LK Kärnten benötigen, werden gebeten, bis spätestens Mitte Dezember 2026 einen Termin mit der zuständigen LK-Außenstelle zu vereinbaren.