MFA 2024 - die Abgabefrist naht
Jedem MFA-Betrieb, der im Jahr 2023 den Mehrfachantrag über die LK-Außenstellen abgegeben hat, wurde schriftlich ein persönlicher Abgabetermin mitgeteilt. Selbsttätige Antragsteller wurden über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der technischen Hilfestellung informiert.
Die Antragstellung ist schon seit November 2023 möglich. Daher liegt bei vielen Betrieben die Beantragung des MFA 2024 schon einige Zeit zurück. Es wird daher empfohlen, vor Ende der Einreichfrist nochmals alle beantragten Daten zu überprüfen, zwischenzeitliche Änderungen mittels Korrektur bekanntzugeben und allenfalls vorhandene Fehler zu beheben. Betriebe, die für die Antragserfassung oder für eine Korrektur die Unterstützung der LK-Außenstellen in Anspruch nehmen wollen und dafür noch keinen Termin haben, müssen sich umgehend um einen Erfassungstermin kümmern. Es kann nicht garantiert werden, kurzfristig vor Fristende einen Termin zu erhalten.
Nur bestimmte Angaben, wie zum Beispiel die Almauftriebsmeldung, die Meldung begrünter Schläge oder die bodennah ausgebrachte Güllemenge können auch nach dem 15. April noch gemeldet werden (siehe dazu "Fristen für die Antragseinreichung"). Änderungen der Schlagnutzungsart sind bis spätestens 15 Kalendertage vor der Auszahlung zulässig und prämienfähig, sofern noch keine Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb angekündigt bzw. durchgeführt oder man noch nicht auf einen Verstoß hingewiesen wurde. Eine Nachbeantragung von Codes, die mit einer Prämienausweitung verbunden sind, ist nach dem 15. April jedoch nicht mehr möglich.
Fristen für die Antragseinreichung
Bis spätestens am 15. April 2024
Bis spätestens am 15. Juli 2024
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb
Innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb
Bis spätestens am 31. August 2024
Bis spätestens am 30. September 2024
Bis spätestens am 30. November 2024
- Antrag auf Direktzahlungen (inkl. Zahlung für Junglandwirte und Almauftriebsprämie)
- Beantragung der Ausgleichszulage
- Bekanntgabe von Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
- Tierliste
- Beilage „Tierwohl – Weide / Stallhaltung“
- Tierbeantragung für „Gefährdete Nutztierrassen“
- ÖPUL-Angaben wie z.B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
- Referenzänderungsantrag
Bis spätestens am 15. Juli 2024
- Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb
- Alm-/Weidemeldung Rinder
Innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb
- Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen
Bis spätestens am 31. August 2024
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
Bis spätestens am 30. September 2024
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
Bis spätestens am 30. November 2024
- Bodennah ausgebrachte beziehungsweise separierte Güllemenge