Meldefrist für bodennahe Ausbringung und Gülleseparation
Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" müssen die bodennah ausgebrachten sowie separierten Mengen im Mehrfachantrag 2025 unter den MFA Angaben erfassen, um die jeweilige Prämie zu erhalten. Wurden diese noch nicht erfasst oder sind bereits beantragte an tatsächlich ausgebrachte Mengen anzupassen, ist hierfür eine Korrektur des MFA 2025 bis spätestens 30. November 2025 durchzuführen. Eine Korrektur der Daten kann eigenständig im eAMA erfolgen (ID-Austria notwendig) oder es kann die jeweilige Außenstelle auf Bezirksebene zur Unterstützung herangezogen werden.
Was zu beachten ist
Neben einer fristgerechten Erfassung im MFA sind auch verpflichtende Aufzeichnungen zu führen. Dabei ist folgendes zu dokumentieren:
Aufzeichnungsvorlagen sind bei diesem Artikel (untenstehend unter Downloads) oder auf www.ama.at unter Fachliche Informationen - ÖPUL - Aufzeichnungsvorlagen verfügbar. Alternativ können auch eigene Aufzeichnungen verwendet werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung des kostenlosen LK-Düngerrechners, in dem die jeweilige Dokumentation in den Tabellenblättern "Bodennah" bzw. "Separierung" erfolgen kann.
- Bei bodennaher Ausbringung: Datum, Düngerart, Ausbringungsverfahren, Feldstücks- und Schlagnummer, Kultur, Fläche in Hektar sowie die ausgebrachte Menge in m³
- Bei Rindergülleseparierung: Datum und separierte Menge in m³
Aufzeichnungsvorlagen sind bei diesem Artikel (untenstehend unter Downloads) oder auf www.ama.at unter Fachliche Informationen - ÖPUL - Aufzeichnungsvorlagen verfügbar. Alternativ können auch eigene Aufzeichnungen verwendet werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung des kostenlosen LK-Düngerrechners, in dem die jeweilige Dokumentation in den Tabellenblättern "Bodennah" bzw. "Separierung" erfolgen kann.
Wissenswertes zur ÖPUL-Maßnahme
Der Vertragszeitraum dieser Maßnahme im Rahmen des ÖPUL-Programms umfasst grundsätzlich ein Kalenderjahr. Sofern alle Fördervoraussetzungen eingehalten werden, verlängert sich die Teilnahme automatisch für das nächste Jahr. Wird die Maßnahme jedoch abgemeldet oder werden im MFA keine Mengen gemeldet, verliert die Maßnahme im betreffenden Förderjahr ihre Gültigkeit. Soll ein Betrieb im folgenden Jahr erneut förderfähig an der Maßnahme teilnehmen, ist dafür ein neuer Maßnahmenantrag im MFA 2026 erforderlich. Dieser muss bis spätestens 31. Dezember 2025 gestellt werden. Diese Frist gilt auch für Neueinsteiger in die Maßnahme.
Neu: Erfassung der Güllemengen über die AMA MFA Fotos App
Seit der Einführung der App werden die Funktionen kontinuierlich erweitert, darunter fällt auch erstmalig die Möglichkeit der Eingabe bzw. Änderung von Güllemengen. Bisher war eine Korrektur der Mengenangaben nur im eAMA möglich.
Downloads zum Thema
- kurzanleitung mfa-angaben satellitenbildanzeige 20251008 PDF 398,63 kB
- oepul2023 9 bodennahe ausbringung fluessiger wirtschaftsduenger und biogasguelle ausbringungsverfahren aufzeichnungsvorlage PDF 104,67 kB
- oepul2023 9 bodennahe ausbringung fluessiger wirtschaftsduenger und biogasguelle ausbringungsverfahren aufzeichnungsvorlage PDF 104,67 kB