Meisterausbildung startet in Kärnten
Die Qualifizierung zum Meister bzw. zur Meisterin ist die höchste Form der praktischen beruflichen Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft und der höchste Abschluss in der landwirtschaftlichen Berufsausbildung. Aufbauend auf den Kenntnissen des Facharbeiterkurses werden in der Meisterausbildung nicht nur die unternehmerischen Fähigkeiten gestärkt und die fachliche Qualifizierung erweitert. Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen viele weitere Werkzeuge für eine erfolgreiche Betriebs- und Unternehmensführung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befassen sich intensiv mit dem eigenen Betrieb und dessen Potenzialen. Sie erarbeiten neben einer Stärken-/Schwächen-Analyse (SWOT) ein für sie zukunftsweisendes Projekt im Rahmen der persönlichen Meisterarbeit. Gekoppelt mit fachlichen Inhalten wie Tierzucht, Pflanzenbau, Landtechnik und Waldwirtschaft ergibt dies eine hochwertige Ausbildung auf Meisterniveau. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer entwickeln eine hohe Kompetenz im Erkennen von gesellschaftspolitischen Zusammenhängen sowie im Ausbilden und Führen von Mitarbeitern. Eine grundlegende Persönlichkeitsbildung bietet dahingehend die Basis. Eine abgeschlossene Meisterausbildung verleiht Kraft und Motivation für das zukünftige Berufsleben. Junge Meisterinnen und Meister setzen das Gelernte um, stellen die richtigen Weichen für ihren Betrieb, indem sie die richtigen Entscheidungen treffen und Entwicklungsschritte unternehmerorientiert in die Wege leiten. Mit dem Ablegen der Meisterprüfung werden dem Kandidaten viele Berechtigungen mit auf den Weg gegeben. Dazu zählen: Ausbilderprüfung (Berechtigung zum Ausbilden von Lehrlingen), Unternehmerprüfung (auch im Gewerbe), die Ausbildung ersetzt den Fachbereich bei der Berufsreifeprüfung, Anspruch auf Meisterbonus bei der Förderung der ersten Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten (5000 Euro), Anspruch auf Meisterlohn bei unselbstständiger Tätigkeit. Berechtigt zum Antritt zur Meisterprüfung sind: Teilnehmer mit einem Praxisnachweis von drei Jahren im jeweiligen Fachbereich, nach einem facheinschlägigen Facharbeiterabschluss oder Teilnehmer mit einem Praxisnachweis von sieben Jahren im jeweiligen Fachbereich ohne facheinschlägigen Facharbeiterabschluss, Mindestalter 20 Jahre, positive Absolvierung des Vorbereitungslehrganges.
Der Kurs
Kursdauer: Drei Ausbildungswinter (Herbst 2024 bis Frühjahr 2027), Stundenausmaß: ca. 550 Unterrichtseinheiten, Standort: Bildungshaus Schloss Krastowitz; Inhalte: Betriebs-und Unternehmensführung, Waldwirtschaft, Pflanzenbau, Tierhaltung, Recht und Agrarpolitik, Ausbilderlehrgang, Kursgebühr: 850 Euro gefördert mit landwirtschaftlicher Betriebsnummer; 2500 Euro ungefördert.
Information und Anmeldung: LFI Kärnten, Julia Frank, 0463/58 50-25 16 oder julia.frank@lk-kaernten.at, die Anmeldefrist endet am Freitag, 11. Oktober 2024.
Information und Anmeldung: LFI Kärnten, Julia Frank, 0463/58 50-25 16 oder julia.frank@lk-kaernten.at, die Anmeldefrist endet am Freitag, 11. Oktober 2024.