LK Kärnten begrüßt Regierungsbeschluss zum Kärntner Buschenschankgesetz
„Die Novellierung des Kärntner Buschenschankgesetzes ist eine wichtige Entscheidung für viele bäuerliche Betriebe. Ich möchte mich daher bei den Mitgliedern der Kärntner Landesregierung, insbesondere bei Agrarreferent LR Martin Gruber, ausdrücklich für diesen Beschluss bedanken“, zeigt sich LK-Präsident Johann Mößler über den heute gefällten Beschluss der Kärntner Landesregierung zum Kärntner Buschenschankgesetz erfreut. Mößler ist zuversichtlich, dass auch der Landtag seine Zustimmung geben wird und somit noch diesen Sommer Erleichterungen für die Kärntner Buschenschankbetreiber wirksam werden können. Mößler: „Die Kärntner Buschenschanken stehen für regionale, kulinarische Vielfalt und werden von Einheimischen wie Touristen gleichermaßen geschätzt. Mit der Änderung des Gesetzes werden diese Botschafter Kärntner Gastlichkeit nachhaltig gestärkt.“
Der in der Gesetzesnovelle vorgesehene Wegfall der 10-tägigen Sperrfrist nach 12 Wochen Öffnungszeit sowie die Möglichkeit, in begrenztem Ausmaß bäuerliche Produkte regional zukaufen zu können, seien wichtige Erleichterungen für die Buschenschanken, erklärt Mößler. Der oberste Bauernvertreter sieht damit auch die langjährigen Bemühungen der LK Kärnten von Erfolg gekrönt, dem aus den 1980er-Jahren stammenden Buschenschankgesetz einige der größten bürokratischen Hürden für die Betriebe zu nehmen.
Auch die Forcierung von Zertifizierungsprogrammen wie „Gutes vom Bauernhof“ begrüßt Mößler: „Damit ist die Qualitätssicherung gewährleistet, die den Gästen zugutekommt und auch die Kooperationen zwischen den bäuerlichen Betrieben stärken wird.“
Anton Heritzer, Obmann des Landesverbandes der bäuerlichen Direktvermarkter, zeigt sich erleichtert. „Es freut mich, dass die langen Verhandlungen einen positiven Abschluss gefunden haben und somit die Kärntner Buschenschankkultur weiterhin zeitgemäß betrieben werden kann.“
Der in der Gesetzesnovelle vorgesehene Wegfall der 10-tägigen Sperrfrist nach 12 Wochen Öffnungszeit sowie die Möglichkeit, in begrenztem Ausmaß bäuerliche Produkte regional zukaufen zu können, seien wichtige Erleichterungen für die Buschenschanken, erklärt Mößler. Der oberste Bauernvertreter sieht damit auch die langjährigen Bemühungen der LK Kärnten von Erfolg gekrönt, dem aus den 1980er-Jahren stammenden Buschenschankgesetz einige der größten bürokratischen Hürden für die Betriebe zu nehmen.
Auch die Forcierung von Zertifizierungsprogrammen wie „Gutes vom Bauernhof“ begrüßt Mößler: „Damit ist die Qualitätssicherung gewährleistet, die den Gästen zugutekommt und auch die Kooperationen zwischen den bäuerlichen Betrieben stärken wird.“
Anton Heritzer, Obmann des Landesverbandes der bäuerlichen Direktvermarkter, zeigt sich erleichtert. „Es freut mich, dass die langen Verhandlungen einen positiven Abschluss gefunden haben und somit die Kärntner Buschenschankkultur weiterhin zeitgemäß betrieben werden kann.“
Rückfragen zum Thema: Mag. Friederike Parz, Tel. +43 676 83 555 390, friederike.parz@lk-kaernten.at
Kontakt Pressestelle: Mag. Wilfried Pesentheiner, Tel. +43 676 83 555 383, wilfried.pesentheiner@lk-kaernten.at
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