Kommentar: Dilemma mit dem Ringelschwanz
Das routinemäßige Kupieren von Schweineschwänzen zur Verhinderung von Schwanzbeißen ist durch EU-Recht seit 1991 verboten. Der Eingriff darf nur dann durchgeführt werden, wenn er unerlässlich ist, d. h., wenn nachgewiesen werden kann, dass Verletzungen durch andere Schweine entstanden sind. Tierhalter von kupierten Schweinen sind daher ab 2023 verpflichtet, Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens zu ergreifen. Das eigentliche Dilemma wird damit nicht aus der Welt geschafft. Praktiker wissen, dass Schwanzbeißen von heute auf morgen völlig überraschend auftreten kann – scheinbar ohne jeden Grund.
Mit dem Aktionsplan müssen sich die Schweinehalter wohl oder übel arrangieren. Wichtig hierbei ist jetzt, dass die Politik die Ferkelerzeuger und Mäster im Ausland sowie die Lieferbeziehungen im Auge behält. Ansonsten haben wir wieder einmal nur in Österreich strengere Vorgaben, während die anderen weitermachen wie bisher.
Ausnahmeregelungen bei Tierhaltern, die nur Schweine in geringer Zahl für den Selbstgebrauch halten, gibt es keine. Diese möchten wir in einer Resolution in der nächsten Vollversammlung der Landwirtschaftskammer einfordern.