Kommentar: Agrardiesel – Mindestauszahlung gefordert
Im August wurde die temporäre Agrardieselrückvergütung an Kärntens Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt. Eine Maßnahme für die Land- und Forstwirtschaft, die seit 2022 aufgrund extremer Betriebsmittelkosten von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden. Die pauschale Steuerrückvergütung basiert auf einem pauschalen Verbrauch je Hektar und Bewirtschaftungsart.
Bäuerinnen und Bauern mit einem errechneten Betrag von unter 50 Euro wurde per Bescheid mitgeteilt, dass ein Anspruch vorhanden wäre, es jedoch einer Mindestauszahlung von 50 Euro bedarf. Grund der Nichtanerkennung: Der Verwaltungsaufwand wäre zu groß.
Berechtigterweise habe sich viele dieser kleinen Familienbetriebe bei uns gemeldet und fordern eine zukünftige Berücksichtigung. Als Anerkennung wäre eine grundsätzliche Mindestauszahlung gerechtfertigt. Bei einem errechneten Betrag von beispielsweise 38 Euro sollte generell eine Unterstützung von 50 Euro ausbezahlt werden. Ich habe mich diesem Thema angenommen und einen Antrag in der LK-Vollversammlung an den zuständigen Bundesminister eingebracht.
Bäuerinnen und Bauern mit einem errechneten Betrag von unter 50 Euro wurde per Bescheid mitgeteilt, dass ein Anspruch vorhanden wäre, es jedoch einer Mindestauszahlung von 50 Euro bedarf. Grund der Nichtanerkennung: Der Verwaltungsaufwand wäre zu groß.
Berechtigterweise habe sich viele dieser kleinen Familienbetriebe bei uns gemeldet und fordern eine zukünftige Berücksichtigung. Als Anerkennung wäre eine grundsätzliche Mindestauszahlung gerechtfertigt. Bei einem errechneten Betrag von beispielsweise 38 Euro sollte generell eine Unterstützung von 50 Euro ausbezahlt werden. Ich habe mich diesem Thema angenommen und einen Antrag in der LK-Vollversammlung an den zuständigen Bundesminister eingebracht.