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Kärntner Wolfsverordnung geht in Begutachtung

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11.11.2021 | von Christoph Gruber

Landwirtschaftskammer begrüßt das vorgelegte Papier. Beschluss in der Landesregierung könnte im Dezember folgen.

wolf-2872222 (1).jpg © Pixabay/Sagniez
Der Verordnungsentwurf zur rascheren Eingriffsmöglicheit bei Risiko- und Schadwölfen geht in Begutachtung. © Pixabay/Sagniez
Die Rückkehr des Wolfes nach Kärnten hält die Landwirte, aber auch die Bevölkerung auf Trab. Jagdreferent Landesrat Martin Gruber schickte deshalb am 4. November eine Wolfsverordnung in eine vierwöchige Begutachtung. Kernpunkt des Entwurfs ist eine vorübergehende Ausnahme von den Schonvorschriften des Beutegreifers, der durch die europäische Habitatrichtlinie streng geschützt ist. 
Im Zentrum des Verordnungsentwurfs steht die Unterscheidung zwischen sogenannten Risikowölfen und sogenannten Schadwölfen – für beide „Arten“ von Raubtier sind im Entwurf Definitionen und Maßnahmen festgelegt. 

Als Risikowölfe gelten demnach Wölfe, die im Umkreis von weniger als 200 Metern bei von Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden in Tallage – mehrfach – auftauchen. Hier sind zunächst mehrere Stufen der Vergrämung vorgesehen. Bleiben diese Versuche erfolglos, darf ein solcher Risikowolf laut dem Entwurf von einem Jäger erlegt werden. Zum Abschuss freigegeben werden soll ein Risikowolf auch dann, wenn er sachgerecht geschützte Nutztiere in diesen Gebieten tötet oder verletzt.

Was Schadwolf bedeutet

Explizit auf bewirtschaftete Almen zielen die Regelungen für sogenannte Schadwölfe ab, die eine besonders hohe Zahl von Nutztieren innerhalb eines genau definierten Zeitraums reißen. So sieht der Verordnungsentwurf vor, dass ein Abschuss erfolgen darf, wenn ein Wolf nachweislich 20 Nutztiere innerhalb von einem Monat bzw. 35 Nutztiere innerhalb von drei Monaten tötet oder verletzt. Kommt es in Almgebieten, in denen im vorherigen Kalenderjahr bereits Wolfsangriffe festgestellt wurden, erneut zu 15 Nutztierrissen innerhalb eines Monats, so ist auch hier ein Abschuss durch einen Jäger vorgesehen.
Voraussetzung dafür ist, dass Sachverständige für das betroffene Almgebiet Herdenschutzmaßnahmen als nicht zumutbar oder nicht geeignet erklärt haben. Welche Almgebiete das sind, wird in einer Anlage zur Wolfsverordnung explizit aufgelistet.  

Der Verordnungsentwurf ist für Landesrat Gruber insgesamt „ein wichtiges Signal an die betroffenen Tierhalter und auch an die Bevölkerung – dass wir bereit sind, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sie besser vor Wölfen schützen zu können.“ 
Nach der Begutachtungsphase könnte die Landesregierung die Wolfsverordnung noch im Dezember beschließen, sagt Gruber. 
Huber.jpg © Paul Gruber
LK-Präsident begrüßt die Entscheidung für die Entnahme. © Paul Gruber

Reaktion Huber begrüßt Verordnungsentwurf

„Heute ist ein guter Tag für die Landwirtschaft und den Tierschutz“ – mit diesen Worten kommentierte LK-Präsident Siegfried Huber den vorgelegten Verordnungsentwurf zum Wolf in einer Aussendung. Der Entwurf werde den Weg für einen leichteren Abschuss des Raubtieres in Kärnten freimachen. Zufrieden zeigt sich der LK-Präsident, dass eine einstimmige Resolution der Landwirtschaftskammer-Vollversammlung den Weg für die nun vorliegende Verordnung bereitet hat. „Wir konnten einen Rechtsweg aufzeigen, der nun von den Landesbeamten in eine konkrete Verordnung gegossen wurde.“ Da die Resolution der Landwirtschaftskammer Kärnten auch im Landtag bereits einstimmig beschlossen wurde, sieht der LK-Präsident eine politische Einigung in Sichtweite und verlangt einen raschen Beschluss durch die Landesregierung. Sobald die Verordnung beschlossen ist, sieht Präsident Huber die Jägerschaft am Zug. „Die Jäger haben die volle Rückendeckung der Landwirtschaft, denn ohne sie ist die Verordnung nicht umsetzbar. Ich appelliere auch an die Bevölkerung, sich hinter die Jäger zu stellen.“

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