Kärntner Wildschadensfonds: rund 200 Meldungen für 2023
Unter dem Vorsitz von LHStv. Martin Gruber entschied das Wildschadensfonds-Kuratorium über rund 200 Anträge zu Schäden durch geschonte Wildtierarten, die heuer beim Land Kärnten eingereicht wurden. „Insgesamt werden wir erneut rund 340.000 Euro an Unterstützungsleistungen auszahlen, insbesondere an betroffene Landwirte“, informierte Gruber. Die höchste Summe an Unterstützungsleistungen (rund 127.000 Euro) wird für Fischotter-Schäden aufgewendet, da heuer auch von großen Teichbesitzern und Fischzüchtern Schadensmeldungen eingegangen sind. „Der Gesamtanteil des Fischotters an der Schadenshöhe liegt bei 38 %. Das zeigt ganz klar, dass die Regulierung durch selektive Bejagung des Fischotters weiter fortgesetzt werden muss“, so der Agrar- und Jagdreferent. 133 Nutztierrisse durch den Wolf wurden heuer beim Land Kärnten bestätigt, darüber hinaus werden 273 Nutztiere nach Wolfsangriffen vermisst. Rund 103.000 Euro werden dafür aus dem Wildschadensfonds ausbezahlt. Dass die Wolfsrisse im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sind, habe mehrere Ursachen, sagte Gruber. „Die Wolfsverordnung, durch die nicht nur Abschüsse von Problemtieren, sondern auch über 300 Vergrämungen möglich wurden, hat aber sicher einen Beitrag dazu geleistet, die Zahlen zu senken.“
Deutlich angestiegen sind im Vergleich zum Vorjahr die durch Biber verursachten Schäden. „Hier wurden 23 Anträge mehr gestellt als 2022“, informierte der Agrarreferent. Darunter befinden sich auch große Schadensfälle, wie eine gefällte Christbaumkultur oder rund 800 kg tote Fische einer Fischzucht, bei der Biberaktivitäten die Frischwasserzufuhr gedrosselt haben. Insgesamt rund 85.000 Euro an Unterstützungsleistungen wurden daher für Biber-Schäden beschlossen. Rund 24.000 Euro werden 2023 für Schäden aufgewendet, die durch Bären verursacht wurden.
Seit fünf Jahren erfolgt die Abwicklung der Schadensanträge nun über den gesetzlich verankerten Wildschadensfonds. Davor gab es lediglich Kulanzzahlungen aus dem Naturschutz, wobei hier jährlich nur zirka zehn Anträge bewilligt wurden. Seit Einrichtung des Fonds stammt das gesamte Budget nun aber ausschließlich aus Jagd- und Agrarmitteln und wurde laufend aufgestockt.
Seit fünf Jahren erfolgt die Abwicklung der Schadensanträge nun über den gesetzlich verankerten Wildschadensfonds. Davor gab es lediglich Kulanzzahlungen aus dem Naturschutz, wobei hier jährlich nur zirka zehn Anträge bewilligt wurden. Seit Einrichtung des Fonds stammt das gesamte Budget nun aber ausschließlich aus Jagd- und Agrarmitteln und wurde laufend aufgestockt.