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08.04.2021 | von Dipl.-Ing. Thomas Varch, Abt. 10, AKL
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Kärntens Schutzwälder im Wiederaufbau

Sturmtief „Vaia“ und Tief „Günther“ bestimmen seit fast zwei Jahren das forstliche Geschehen in vielen Teilen Oberkärntens. Die Wiederherstellung der schwer geschädigten Wald­flächen läuft auf Hochtouren und ist auf 14 Jahre ausgelegt.

Karte.jpgKarte.jpgKarte.jpg[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2021.04.08%2F1617873893119797.jpg]
Flächenwirtschaftliche Projekte Oberkärnten (rot schraffiert) – und zuständige Forstaufsichtsstationen (FAST). © Quelle: Landesforstdirektion Kärnten, 2021
Windspitzen von rund 200 km pro Stunde und 600 mm Niederschlag in kürzester Zeit sind für Schäden in Millionenhöhe verantwortlich. Eine Schneise der Verwüstung kann den beiden Tiefdruckwetterlagen „Vaia“ und „Günther“ zugeschrieben werden. Schutzwälder, die Ende Oktober 2018 von Windwürfen betroffen waren, sind im November 2019 nochmals durch immense Schneemassen beeinträchtigt und teilweise gänzlich zerstört worden. Durch entwurzelte und entzwei gebrochene Bäume liegt die Schutzwirkung dieser Wälder nur noch auf einem Minimum.
Forstlandesrat Martin Gruber hat sich, gemeinsam mit seinem Team der Abteilung 10 – Land und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, um die Ausarbeitung von flächenwirtschaftlichen Projekten bemüht. Mit Erfolg. Für Schutzwälder (S2, S3 laut Waldentwicklungsplan) der ausgewiesenen Gebiete (vgl. abgebildete Karte) konnten Projekte mit einer Laufzeit von 14 Jahren vorgelegt und genehmigt werden. „Mit einem Volumen von mehr als 43 Mio. Euro sind dies die größten Förderungsprogramme in der Geschichte der forstlichen Förderung in Kärnten“, sagt Gruber. 

Vornehmlich im Schutzwald sind die Holzernte und eine adäquate Wiederbewaldung mit höheren Kosten verbunden. Durch diese flächenwirtschaftlichen Projekte können land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter anderem bei der kostenintensiven Aufarbeitung des Kalamitätsholzes durch Seilgeräte, der Bestandesbegründung und -pflege sowie der jagdlichen Raumplanung unterstützt werden. Eingezäunte Demonstrationsflächen für das Veranschaulichen des Potenzials natürlicher Verjüngung, Markierung von künstlicher Verjüngung durch Sichtstäbe, die Oberflächensanierung von Forststraßen oder Pflegesteige für Aufforstungsflächen können ebenfalls für eine Förderung in Betracht kommen. Förderbare Maßnahmen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Aus diesem Grund ist eine adäquate Beratung vor Beginn der Maßnahmen notwendig. Zuständige der Forstaufsichtsstationen informieren betroffene Grundeigentümer nach bestem Wissen. 
„Bereits mehr als 500.000 Erntefestmeter konnten durch die konsequenten Bemühungen der Waldbesitzer aufgearbeitet und durch diese Projekte gefördert werden“, bestätigt Landesforstdirektor Dipl.-Ing. Christian Matitz, Abteilung 10. 
 

Wald-Wild-Dialog

Das Aufarbeiten des Kalamitätsholzes bildete in den letzten zwei Jahren das Tagesgeschäft innerhalb der flächenwirtschaftlichen Projekte. Sind Flächen bearbeitet und das Holz geerntet, muss der Grundstein für die Zukunft unserer Schutzwälder gelegt werden – das Beratungsgespräch über die Bestandesbegründung mit Spezialisten. Bestens ausgebildetes Forstpersonal aller beteiligten Forstaufsichtsstationen bietet für die Fördermaßnahme der Aufforstung verpflichtende Beratungsgespräche an und plant in Zusammenarbeit mit Förderwerbern die zielführende Begründung des Bestandes. In der Zukunft liegend, ist die gesicherte Verjüngung bzw. Wiederbewaldung als eines der wichtigsten Ziele zur Wiederherstellung der Schutzfunktion zu sehen. Neben der Beratung zur Bestandesbegründung ist der Dialog innerhalb der flächenwirtschaftlichen Projekte zum Thema Wald-Wild nicht zu vernachlässigen. Die permanente Kommunikation zwischen Grundeigentümern, Eigentümervertretern, Jagdausübungsberechtigten (sofern nicht ein und dieselbe Person) und Mitarbeitern der flächenwirtschaftlichen Projekte sollte begleitend zur Aufforstung geführt werden. Nicht zuletzt, da die natürliche und künstliche Verjüngung gegenüber negativen externen Einflüssen speziell in den ersten Wachstumsperioden, aber auch darüber hinaus, zu schützen ist. In vielen Fällen kann ein zu hoher Wildstand einen solchen Einfluss darstellen, weshalb die Beratung durch Forstaufsichtsstationen auch im Hinblick auf die jagdliche Raumplanung nicht nur sinnvoll ist, sondern von den Jagdausübungsberechtigten selbst als notwendig erachtet werden sollte. So können dementsprechende waldbauliche, jagdliche und wildökologische Maßnahmen gemeinsam ausgearbeitet und optimal gesetzt werden.

Gemeinsam an Lösungen für Holzernte- und Pflegemaßnahmen, der jagdlichen Raumplanung sowie der Begründung der Zukunft der Schutzwälder in Kärnten zu arbeiten, ist ein wesentlicher Teil dieser Kommunikation. Dass dieser Dialog zu einem Gutteil für unser Handeln verantwortlich ist, steht außer Frage und kann der Schlüssel zur erfolgreichen Wiederherstellung der Schutzfunktion dieser Wälder sein.

 
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